20-4059

Mehr Parkraum in der Jarrestadt Stellungnahme zum Bürgerschreiben vom 06.01.2017

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat das dritte Schreiben der „Initiative für Parkraum in der Jarrestadt“ vom 06.01.2017, Drucksache 20-3900 geprüft und nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die ablehnende Begründung des Neubaus von Parkflächen auf dem Mittelstreifen Wiesendamm resultierte keinesfalls aus der Argumentation einer „Naherholungsfläche“, sondern ausschließlich unter dem Aspekt des Schutzes der dortigen knapp 130-jährigen Kastanien. Jeder Eingriff in die seit vielen Jahrzehnten bestehender Rasenfläche, die seitdem den Kastanien zur adäquaten Durchwurzelung zur Verfügung steht, hätte einen massiven Eingriff in Standsicherheit und Vitalität der Bäume zur Folge.

 

Jede nachträgliche Verdichtung/Versiegelung erfolgt hier ausschließlich zu Lasten des dortigen übergeordneten Baumbestands. Die zum Vergleich angeführte Situation in der Hölderlinsallee stellt nichts anderes als eine Versiegelung dar, da die dortigen Parkstände mit entsprechendem Unterbaumaterial und der Deckschicht in wassergebundener Wegedecke keine weitere Wurzelatmung bzw. Wasseraufnahme in dem Bereich ermöglichen. Das Parken auf Rasenflächen mit eingeschlagenen Holzpfählen ist generell technisch nicht möglich bzw. zulässig, da diese innerhalb kürzester Zeit aufgeweicht und zerfahren werden. Durch den Regelaufbau von Parkständen mit einer Tiefe von 60 cm ist der beantragte Parkraum auf der Nordseite des Wiesendamms ausschließlich aus Gründen des Baumschutzes abzulehnen.

 

Zu 2.:

Das Thema „Beleuchtung in der Straße Südring“ wurde am 08.02.2017 an den zuständigen Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer zur Überprüfung der öffentlichen Beleuchtungen weitergeleitet.

 

Zu 3.:

Das Bezirksamt hat im Rahmen der Baumaßnahmen für die Schulwegsicherung die vorhandenen Geh- und Radwege, die sich in einem iInstandsetzungsbedürftigen Zustand befanden, hergerichtet.

Der neue Gehweg ist nun 2,00 m breit (breiter als vorher) und auch eben. Das Radfahren auf dem Gehweg durch einige Schulkinder, die sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen, ist nicht verboten.

 

Der Radfahrstreifen ist auf der Fahrbahn für die Fahrtrichtung Osten hergestellt, und diese Fahrtrichtung wurde zusätzlich mit dem Pfeil als Markierung verdeutlicht. Gegen das falsche Verkehrsverhalten einzelner Radfahrerinnen bzw. Radfahrer kann das Bezirksamt leider nichts ausrichten. Sofern die Polizei dies sieht, wird sie denjenigen darauf ansprechen und sie bzw. ihn auf das Fehlverhalten aufmerksam machen.

Der Radfahrstreifen wird den Schülern im Verkehrsunterricht noch näher gebracht werden. Das braucht etwas Zeit.

 

Zu 4.:

Diese Frage wurde vom Bezirksamt in der Vergangenheit bereits beantwortet.

Im Allgemein sind Fahrradbügel in der Jarrestadt kaum vorhanden. Nun gibt es am Wiesendamm einige.

Die Fahrradbügel sind nur in den Einmündungsbereichen zur Freihaltung des Sichtfeldes und in den Bereichen, wo der Platz für einen Stellplatz nicht ausreichend war, eingebaut worden. Sie tragen nicht nur zum Anlehnen der Fahrräder sondern auch zum Schutz des Sichtfeldes in den Einmündungsbereichen bei.

 

Zu 5.:

Die herbstliche Ablaubung ist ein natürliches Phänomen, das sich jedes Jahr wiederholt. Die Reinigung der Straßenoberfläche ist die Aufgabe der Stadtreinigung Hamburg. Das Bezirksamt wird sich für eine regelmäßige Reiniung bei der Stadtreinigung einsetzen.

 

Zu 6.:

Das Bezirksamt wird die Befestigung der Nebenfläche (Parkraum) im Hauersweg als eine Baumaßnahme in das Tiefbauprogramm 2018/2019 aufnehmen.

 

Zu 7.:

Die Straße Geißlertwiete liegt nördlich der Jarrestraße und verläuft nach Norden und dann nach Osten. D.h. die Straße besteht aus einem Nord-Süd-Arm und einem Ost-West-Arm.

 

Nord-Süd-Arm: Die Fahrbahn ist ca. 5,05 m breit. Die Nebenfläche ist auf der östlichen Seite zwischen 2,80 bis 3,60 m (davon 1,50 m Gehweg und Parken 1,30 – 2,10 m) breit. Die Breite der Nebenflächen ist auf der westlichen Seite, bis vor Haus Nr. 1  zwischen 3,80 m und 2,10 m (davon 1,75 m Gehweg und Parken 1,90 - 2,00 m). Ab dem Haus Nr.1 bis zur Überfahr der Schule ist die Nebenfläche nur 2,10 m breit und wird dort in Längsrichtung beparkt.

 

Ost-West-Arm: Die Fahrbahn ist ca. 5,00 m breit. Auf der südlicher Seite der Fahrbahn wird am Fahrbahnrand geparkt. Die Nebenfläche ist auf der nördlichen Seite ca. 2,00 m breit und wird dort in Längsrichtung beparkt. Die südliche Nebenfläche ist ca. 2,00 m breit und wird als Gehweg benutzt.

 

Ein Lageplan und die drei Straßenquerschnitte sind als Anlage beigefügt.  (siehe Anlage „Lageplan und Querschntt Geißlertwiete“)

 

Nach unserer Überprüfung ist die Einrichtung von Schrägparkplätzen in der Straße Geißlertwiete, auch bei Einrichtung einer Einbahnstraße, aus Platzgründen nicht möglich.

 

 

Zu 8.:

Das Hauptziel der durchgeführten Baumaßnahmen im Wiesendamm ist die Schulwegsicherung. Die drei eingebauten Querungshilfen gehören zu den wichtigsten Elementen der Schulwegsicherung. Die Kosten für die Querungshilfen sind in Bezug auf den Nutzen angemessen und wirtschaftlich.

Der Umbau der Wiesendammbrücke wurde in die Maßnahmenliste zur Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz (UVV) eingefügt. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt hierfür nicht in Frage, weil die Herrichtung von Parkplätzen durch Umbau einer neuen, gerade erst fertig hergestellten Fläche immer unwirtschaftlich ist.

 

Zu 9.:

Die Grünanlage zwischen Martin-Haller-Ring, Meerweinstraße und Stammannstraße ist die einzige grüne Insel in Mitten dieses Quartieres. Diese Grünfläche ist ein Großspielplatz und Naherholungsplatz für Kinder. Der Platz ist mit schönen Bäumen und Hecken umrandet. Die Hecken und Bäume befinden sich sehr dicht am Fahrbahnrand.

Die Hecken können nicht nach hinten versetzt werden, da sich dicht hinter den Hecken Bäume befinden. Außerdem würden die Hecken beim Umpflanzen austrocknen. Daher wird ein Umbau dieser Grünanlage zur Gunsten der Stellplätze aus Sicht des Bezirksamtes abgelehnt.

 

Abschließend teilt das Bezirksamt mit, dass in der Stammannstraße im Abschnitt zwischen Novalisweg und Hölderlinsallee inzwischen ca. 10 Parkstände auf der süd-östlichen Seite für halbachsiges Gehwegparken angeordnet und legalisiert worden sind. Über diese Anordnung wurde der Ausschuss mit Drucksache 20-3915 am 20.02.2017 informiert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

Lageplan und Skizze