Mehr Frauen in Straßennamen würdigen - Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien zur Drucksache 22-2310, BV-Beschluss vom 02.07.2026 -
In Hamburg sind – Stand: April 2025 noch immer 86 % der nach Personen benannten Straßen nach Männern benannt und nur 14 % nach Frauen. Aus diesem Grund soll künftig bei der Benennung neuer Verkehrsflächen bevorzugt die Würdigung bedeutender Frauen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gibt es, neben der Namensgebung von neu angelegten Verkehrsflächen, aber auch die Möglichkeit, bei Straßennamen eine Doppel- bzw. Zusatzbenennung vorzunehmen. Auf diese Weise können mit bereits bestehenden Straßennamen auch mehrere Menschen, die vergleichbar Bedeutendes für den Fortschritt der Menschheit geleistet haben, geehrt werden.
Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um die Zahl der in Eimsbüttel auf diese Weise geehrten Frauen zu erhöhen und die immer noch vorwiegend männlich geprägte Erinnerungskultur um Frauen zu ergänzen, die eine eigene öffentliche Würdigung verdienen.
Durch die Mit-Benennung von Verkehrsflächen ist es möglich, schnell und pragmatisch noch mehr Frauen öffentlich zu ehren, ohne den Straßennamen zu ändern.
Auch im Bezirk Eimsbüttel gibt es Verkehrsflächen, die für eine solche Doppel- bzw. Zusatzbenennung in Frage kommen. Dafür geeignet können zum Beispiel folgende Straßen sein:
Fröbelstraße (Rotherbaum) – benannt 1892 nach dem Pädagogen Friedrich Fröbel (1782–1852). Seine zweite Ehefrau Luise Fröbel, geb. Levin (1815–1900) gründete 1860 den ersten Privatkindergarten Hamburgs und ist auch in Eimsbüttel gestorben.
Unnastraße (Eimsbüttel) – 1948 nach dem Dermatologen Paul Gerson Unna (1850-1929) benannt. Seine Schwiegertochter Marie Unna, geb. Boehm (1881-1977) war Gründungsmitglied des 1924 gegründeten Bund Deutscher Ärztinnen (BDÄ) und beschrieb eine bis dahin unbekannte Form der Alopezie, die daraufhin als „Unna-Syndrom“ bekannt wurde.
Mutzenbecherweg (Lokstedt) – benannt 1952 nach dem Kaufmann und zeitweiligen Präses der Commerzdeputation Franz Matthias Mutzenbecher (1779–1846). Seine Verwandte Wilhelmine Mutzenbecher, geb. Hübbe (1801–1878) zählte zum Kreis der norddeutschen Erweckungsbewegung und gründete 1849 die heute noch existierende Martha Stiftung, um junge mittellose Mädchen vom Lande durch die Ausbildung zum Dienstmädchen vor der Verelendung zu bewahren.
Beschluss:
a) dass eine entsprechende Würdigung der bereits identifizierten und im Sachverhalt aufgeführten Straßen im Bezirk, die nach dem Nachnamen bedeutender Männer benannt sind, für die jedoch eine Mitbenennung weiblicher Familienangehöriger infrage kommt, geprüft wird,
b) eine entsprechende Würdigung der positiv geprüften Straßen in die Wege zu leiten und das Bezirksamt darüber zu informieren.
a) an den bestehenden Straßenschildern der positiv geprüften Straßen neue Hinweisschilder anzubringen. Diese sollen die Namensgebung unter Berücksichtigung aller namentlich genannten Personen erläutern. Für die Erstellung stellt die Bezirksversammlung nach Bedarf Sondermittel zur Verfügung,
b) dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport (HaKuS) spätestens im Dezember 2026 einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorzulegen.
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) begrüßt das Bestreben, in den Bezirken Frauen durch die Benennung von Verkehrsflächen zu würdigen, da die Mehrheit der Benennungen nach Personen derzeit Männer würdigt. Da nur wenige Flächen in Hamburg noch unbenannt sind und auch Umbenennungen nicht in der Zahl durchgeführt werden, dass dadurch das Verhältnis von Benennungen nach Männern und Frauen zeitnah ausgeglichen wäre, wird das Mittel der Mitbenennung von der BKM unterstützt.
Betreffend der Fälle Fröbelstraße, Unnastraße und Mutzenbecherweg dürften, nach Ein-schätzung der vorliegenden Informationen, Mitbenennungen grundsätzlich möglich sein. Die dargelegten Verdienste von Luise Fröbel, Marie Unna und Wilhelmine Mutzenbecher sind ehrenwert und denen der ursprünglichen Namensgeber ebenbürtig.
Als Grundlage der Diskussion auf Bezirksebene und des möglichen darauffolgenden Antrags an das Staatsarchiv sind die biographischen Daten der neu zu ehrenden Personen zu recherchiert und mit belastbaren Quellen zu belegen. Zudem muss das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der bereits benannten Person und der neu zu benennenden Person nachgewiesen werden, da einer Mitbenennung in der Regel ein enges Verwandtschaftsverhältnis zugrunde liegen sollte. Dadurch werden Straßenbenennungen namensgleicher, aber nicht miteinander verwandter Personen vermieden. Verwandtschaftsverhältnisse, die für Mitbenennungen empfohlen werden, sind: Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und Ehepartner. Bereits vollzogene Mitbenennungen erstreckten sich auch auf Schwiegertöchter. Im Falle von Wilhelmine Mutzenbecher wäre daher abzuwägen, ob sie als Ehefrau eines Cousins des Namensgebers Franz Matthias Mutzenbecher, im Sinne des nahen Verwandtschaftsverhältnisses, für eine Mitbenennung in Frage kommt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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