21-0679

Mehr Fahrradabstellplätze für die Barmbeker Gerichte
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses
Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.01.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. eine deutlich höhere Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten für Besucher vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek zu schaffen;

2. mit der Justizbehörde und dem Grundeigentümer Gespräche aufzunehmen, um für die Mitarbeiter des Gerichts eine ausreichende Fahrradabstellmöglichkeit im Gebäude oder im Innenhof des Gebäudekomplexes zu schaffen;

3. eine Fahrradabstellanlage mit einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Bedienstete des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts zu schaffen.

 

Begründung:

Vor dem Eingang des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek in der Spohrstraße 6 befindet sich eine kleine Abstellanlage für Fahrräder, an der zwölf Fahrräder abgestellt werden können. Diese Zahl mag bei der Eröffnung des Amtsgerichts vor gut 15 Jahren ausreichend gewesen sein. Durch den zunehmenden Fahrradverkehr sind sämtliche Abstellmöglichkeiten regelmäßig von morgens bis abends vor allem durch Mitarbeiter des Gerichts belegt. Dies führt dazu, dass Besucher des Amtsgerichts oftmals nicht in der Lage sind, ihr Fahrrad sicher abzustellen

Beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Hamburg in der Osterbekstraße 96 gibt es hingegen zwar eine Stadtradstation, aber überhaupt keine Fahrradabstellmöglichkeiten für Besucher und Personal, obwohl in der Schleidenstraße neben der Stadtradstation hinreichend Platz wäre.

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.