Mehr Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit und ein Straßenpark für den Eppendorfer Weg BV-Beschluss vom 27.02.2020 - Drs. 21-0792
Letzte Beratung: 14.05.2020 Hauptausschuss Ö 5.3
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Vorrangiges Ziel des geplanten Ausbaus der Veloroute 13 im Eppendorfer Weg ist es, eine sichere, zügige und komfortable Befahrbarkeit für den Radverkehr sicherzustellen. Eine wichtige Maßnahme hierzu ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone (Vorstellung im Ausschuss für Verkehr am 20.3.2019). Auf diese Weise soll ein verträgliches Miteinander aller Verkehrsarten gewährleistet werden. Gleichzeitig wird durch die damit erreichte Verkehrsberuhigung die Qualität des Wohnumfeldes verbessert. Mit Blick auf einen sparsamen und effizienten Mitteleinsatz müssen sich die im Bündnis für den Radverkehr derzeit für die Maßnahme vorgesehenen Finanzmittel auf das eingangs beschriebene Ziel konzentrieren.
Derzeit wird durch den mit der Umsetzung der Veloroute 13 beauftragten Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine Planung erarbeitet. Ein Sachstand könnte dem Kerngebietsausschuss voraussichtlich im 3. Quartal 2020 präsentiert werden.
Zu 1. - 4.:
Die Einrichtung eines „Straßenparks“ würde in erster Linie der Aufenthaltsqualität im Quartier dienen. Ein „Straßenpark“ würde den Schwerpunkt der Zielrichtung, die auf dem Ausbau des Veloroutennetzes liegt, deutlich verändern und über das im Rahmen der Veloroutenplanung vertretbare Maß hinausgehen. Aus diesem Grund kann eine solche Maßnahme sowie vorab erforderliche Prüfungen der verkehrlichen Machbarkeit nicht Bestandteil der derzeitigen Planung des LSBG sein. Diese müssten durch das für die Bezirksstraße zuständige Bezirksamt Eimsbüttel durchgeführt werden, dürfen aber nicht die Zielsetzungen des Veloroutenkonzepts beeinträchtigen. Eine Abstimmung der beiden Planungen sollte erfolgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 5.:
Ein Verzicht ist angesichts des hohen Parkdrucks im Eppendorfer Weg schwierig. Ziel der Veloroutenplanung ist es aber, widerrechtliches Parken im gesamten Planungsabschnitt zu unterbinden. Die Parkplatzsituation soll dadurch deutlich übersichtlicher und Sichtbeziehungen verbessert werden. Dies wird das Queren deutlich erleichtern. Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges müssten noch die notwendigen Fußgängerverkehre nachgewiesen werden, hierzu ist eine Zählung erforderlich.
Zu 6.:
Die Beantwortung dieser Fragestellung liegt außerhalb des Rahmens der Veloroutenplanung.
Zu 7.:
Zur Umsetzung der vorgesehenen Tempo-30-Zonenregelung werden bei der Planung gezielte verkehrsberuhigende Maßnahmen berücksichtigt.
Zu 8.:
Weitere Einbahnstraßen werden auf Grund der Umwegfahrten für den Quell- und Zielverkehr problematisch gesehen. Die Umsetzung wäre zudem nur mit einem erheblichen baulichen Aufwand möglich. Der Umbau der angrenzenden Straßen zu Einbahnstraßen ist nicht Bestandteil der Planung.
Zu 9.:
Am Knoten Falkenried erscheint eine Kreisverkehrslösung sinnvoll, um die Abbiegebeziehungen im Zuge der dort abknickenden Veloroute zu erleichtern. Die Umgestaltung herausgehobener Kreuzungen zu Kreisverkehren wie an der Osterstraße oder der Mansteinstraße ist im Rahmen der Veloroutenplanung nicht vorgesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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