Maßnahmenkatalog zur Unterstützung des Einzelhandels in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Der Bezirk Hamburg-Nord zeichnet sich traditionell durch ein ansprechendes Miteinander von kleinen, vor Ort fest verankerten Geschäften aus. Der Einzelhandel im Bezirk Hamburg-Nord bietet eine individuelle Produktpalette, die auf die Bedürfnisse der Menschen im Bezirk ausgerichtet ist. Die vielen kleinen Läden tragen mit ihrem Angebot und der Verwurzelung in den Stadtteilen viel zum Charme unseres Bezirks bei und zeichnen Hamburg-Nord als lebenswerten Bezirk aus.
Die Corona-Pandemie stellt die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler vor große Herausforderungen. Der Trend hin zum Online-Handel wurde durch die Hürden der Pandemie noch einmal beschleunigt, so dass die Hamburgerinnen und Hamburger immer mehr dazu tendieren, ihre Produkte nicht mehr im Laden um die Ecke zu kaufen, sondern digital bei multinationalen Konzernen zu bestellen. Der Einzelhandel muss deshalb große Umsatzeinbußen verzeichnen, die voraussichtlich noch zu Ladenschließungen und dem Verlust von Arbeitsplätzen in unserem Bezirk führen werden.
Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit umfangreichen Hilfs- und Förderprogrammen reagiert. Der Bezirk Hamburg-Nord soll in Kenntnis der konkreten Rahmenbedingungen vor Ort und im Gespräch mit den vielen engagierten Interessengemeinschaften einen eigenen Maßnahmenkatalog umsetzen, der direkt vor Ort bei den Läden ansetzt und konkrete Unterstützung bietet. Dabei soll besonders der Abbau von bürokratischen Hürden und die Bewerbung des lokalen Angebots des Einzelhandels im Vordergrund stehen.
Vor diesem Hintergrund wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich bei den zuständigen Behörden -insbesondere für Wirtschaft und Innovation sowie Finanzen- für folgende Punkte einzusetzen:
die Entwicklung von eigenständigen Quartiersprofilen und ggf. Quartiersnamen und deren Bewerbung durch Imagekampagnen;
die Entwicklung einer Gesamtmarketingkampagne für den lokalen Einzelhandel;
die Entwicklung einer Shopping-Ausschilderung in jedem Quartier, welche die Menschen wie in einem Erlebnispark durch das Quartier leitet;
die Initiierung eines Runden Tisches, bestehend aus dem Einzelhandel, der Immobilieneigentümerschaft, interessierten Beteiligten und dem Bezirksamt. Das Vorsitzende Mitglied des Wirtschaftsausschusses der Bezirksversammlung soll zu den Treffen eingeladen werden und es soll eine regelhafte Berichterstattung von der Arbeit desQuartiersmanagements in den zuständigen Regionalausschüssen sichergestellt werden. Das Gremium dient dem regelmäßigen und institutionalisierten Informationsaustausch mit dem Einzelhandel zu aktuellen Themen, wichtigen Terminen und geplanten Baumaßnahmen im Bezirk;
die Beratung und Motivation des bezirklichen Handels zur Umsetzung von Aspekten der Nachhaltigkeit.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion Für die CDU-Fraktion
Timo B. Kranz Angelika Bester Dr. Andreas Schott
Carmen Möller Momme Dähne Matthias Busold
Carsten Redlich
Für die Fraktion DIE LINKE Für die FDP-Fraktion
Angelika Traversin Claus-Joachim Dickow
Keyvan Taheri Cornelia Bruns
Sabine Heimfeld
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu. 5.:
Im Bezirk Hamburg-Nord befinden sich zurzeit 56 von insgesamt 261 StadtRAD-Stationen. Damit verfügt der Bezirk Hamburg-Nord im Vergleich zu den anderen Bezirken über die zweitmeisten StadtRAD-Stationen (nach Hamburg-Mitte). Von den zurzeit 20 StadtRAD-Lastenpedelecs sind fünf Stück im Bezirk Hamburg-Nord stationiert. Im Rahmen des StadtRAD-Ausbaus sind bis zum Jahr 2023 zahlreiche weitere StadtRAD-Stationen und Lastenpedelecs vorgesehen. Die Lastenpedelecs werden insbesondere in Gebieten mit Einzelhandel oder in gemischten Gebieten (Einzelhandel und Wohnen) vorgesehen und kommen damit den Kundinnen und Kunden ortsansässiger Geschäfte zugute. Ein darüber hinausgehender lokaler Lastenrad-Lieferdienst ist im Rahmen des bestehenden StadtRAD-Betreibervertrages nicht möglich.
Zu 8.:
Die seit dem 01.01.2009 gültigen Gestattungsverträge („Werberechtsverträge“) über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) übertragen den Vertragspartnern das ausschließliche Recht, auf Staatsgrund der FHH Werbung zu betreiben. Mit dem Begriff „Staatsgrund“ werden im Zusammenhang der Werberechtsverträge sowohl die Flächen in öffentlichem Eigentum (öffentlich gewidmeten Straßen, Plätzen und Gewässern) als auch das im Eigentum der FHH stehende sonstige Grundvermögen zusammengefasst. Die Werbeanlagen und –träger befinden sich im Besitz der jeweiligen privaten Unternehmen der Außenwerbung. Die Werberechtsverträge gestatten den Unternehmen, ihre eigenen Werbeanlagen/-träger auf Staatsgrund insbesondere auf öffentlichen Wegen zu errichten und eigenständig zu Werbezwecken zu vermarkten.
Zu den angesprochenen bezirklichen Werbeflächen und Kanälen der Öffentlichkeitsarbeit kann seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende keine Aussage getroffen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
[1] https://www.ig-muehlenkamp.de/2020/12/05/start-unserer-aktion-ich-kaufe-mit-herz-ich-kaufe-lokal/
Keine