21-2323

Maßnahmenkatalog zur Unterstützung des Einzelhandels in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 20.05.2021 Hauptausschuss Ö 8.4

Sachverhalt

 

Der Bezirk Hamburg-Nord zeichnet sich traditionell durch ein ansprechendes Miteinander von kleinen, vor Ort fest verankerten Geschäften aus. Der Einzelhandel im Bezirk Hamburg-Nord bietet eine individuelle Produktpalette, die auf die Bedürfnisse der Menschen im Bezirk ausgerichtet ist. Die vielen kleinen Läden tragen mit ihrem Angebot und der Verwurzelung in den Stadtteilen viel zum Charme unseres Bezirks bei und zeichnen Hamburg-Nord als lebenswerten Bezirk aus.

Die Corona-Pandemie stellt die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler vor große Herausforderungen. Der Trend hin zum Online-Handel wurde durch die Hürden der Pandemie noch einmal beschleunigt, so dass die Hamburgerinnen und Hamburger immer mehr dazu tendieren, ihre Produkte nicht mehr im Laden um die Ecke zu kaufen, sondern digital bei multinationalen Konzernen zu bestellen. Der Einzelhandel muss deshalb große Umsatzeinbußen verzeichnen, die voraussichtlich noch zu Ladenschließungen und dem Verlust von Arbeitsplätzen in unserem Bezirk führen werden.

Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit umfangreichen Hilfs- und Förderprogrammen reagiert. Der Bezirk Hamburg-Nord soll in Kenntnis der konkreten Rahmenbedingungen vor Ort und im Gespräch mit den vielen engagierten Interessengemeinschaften einen eigenen Maßnahmenkatalog umsetzen, der direkt vor Ort bei den Läden ansetzt und konkrete Unterstützung bietet. Dabei soll besonders der Abbau von bürokratischen Hürden und die Bewerbung des lokalen Angebots des Einzelhandels im Vordergrund stehen.

Vor diesem Hintergrund wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich bei den zuständigen Behörden -insbesondere für Wirtschaft und Innovation sowie Finanzen- für folgende Punkte einzusetzen:

  1. Die Funktion des „Melde-Michels“ der Stadtreinigung Hamburg wird bei den Interessensverbänden von Handel und Gastronomie im Bezirk besser bekanntgemacht. So kann bei Bedarf mit einem etablierten und leistungsfähigen Instrument effizient für eine kurzfristige Müllentsorgung und Säuberung gesorgt werden.
  2. Lokales Handelsmarketing im öffentlichen Raum wird erleichtert und, wo möglich, von Gebühren befreit.
  3. Dem Handel wird die gebührenfreie Nutzung erweiterter Außenflächen z.B. für die Aufstellung von Fahrradständern mit Werbeflächen, bis 31.12.2022 genehmigt.
  4. Die Sondernutzung von öffentlichen Flächen für Kleinkunst wird erleichtert und bis 31.12.2022 von Gebühren befreit.
  5. Der Einzelhandel wird beim Aufbau eines eigenen lokalen Lastenrad-Lieferdienstes, z.B. mit Hilfe lokaler Fahrrad-Anbieter oder des StadtRAD-Systems unterstützt.
  6. Der lokale Einzelhandel wird beim Aufbau von digitalen Schaufenstern, E-Commerce-Systemen und Werbeplattformen und bei der Weiterbildung im Bereich des digitalen Handels finanziell unterstützt.
  7. Ein professionelles allgemeines Quartiersmanagement für alle Quartiere des Bezirks wird etabliert und finanziert,
    1. das als Anlaufstelle in der Verwaltung für Belange des Einzelhandels dient;
    2. das gemeinsam mit den lokalen Interessengemeinschaften und dem Einzelhandel neue Ideen und Konzepte entwickelt, um das Einkaufserlebnis in den Quartieren zu fördern und attraktiver zu machen;
    3. das entsprechende Aktionen und Kampagnen anstößt, koordiniert und steuert, wie z.B.

­  die Entwicklung von eigenständigen Quartiersprofilen und ggf. Quartiersnamen und deren Bewerbung durch Imagekampagnen;

­  die Entwicklung einer Gesamtmarketingkampagne für den lokalen Einzelhandel;

­  die Entwicklung einer Shopping-Ausschilderung in jedem Quartier, welche die Menschen wie in einem Erlebnispark durch das Quartier leitet;

­  die Initiierung eines Runden Tisches, bestehend aus dem Einzelhandel, der Immobilieneigentümerschaft, interessierten Beteiligten und dem Bezirksamt. Das Vorsitzende Mitglied des Wirtschaftsausschusses der Bezirksversammlung soll zu den Treffen eingeladen werden und es soll eine regelhafte Berichterstattung von der Arbeit desQuartiersmanagements in den zuständigen Regionalausschüssen sichergestellt werden. Das Gremium dient dem regelmäßigen und institutionalisierten Informationsaustausch mit dem Einzelhandel zu aktuellen Themen, wichtigen Terminen und geplanten Baumaßnahmen im Bezirk;

­  die Beratung und Motivation des bezirklichen Handels zur Umsetzung von Aspekten der Nachhaltigkeit.

 

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. die in Winterhude gestartete Kampagne „Ich kaufe mit Herz – ich kaufe lokal“ [1] sowie vergleichbare zur Förderung des Einkaufens vor Ort dabei zu unterstützen, sich im gesamten Bezirk zu verbreiten, beispielsweise, indem bezirkliche Werbeflächen und Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden;
  2. die Aufenthaltsqualität im Bezirk -insbesondere in den Geschäftsvierteln- aktiv zu verbessern, unter anderem durch
    1. eine kontinuierliche Pflege von vorhandenem Grün und eine möglichst insektenfreundliche Neubepflanzung von dafür geeigneten, derzeit ungenutzten Flächen;
    2. die fortlaufende Identifizierung von Flächen für zusätzliche Sitzbänke und deren Realisierung unter Aufnahme und -wo möglich- Berücksichtigung der Standortvorschläge der wirtschaftlichen Interessengemeinschaften im Bezirk;
  3. dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung nach Ablauf von sechs Monaten Bericht über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu erstatten.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion Für die CDU-Fraktion

Timo B. Kranz Angelika Bester Dr. Andreas Schott

Carmen Möller Momme Dähne Matthias Busold

Carsten Redlich

 

Für die Fraktion DIE LINKE Für die FDP-Fraktion

Angelika Traversin Claus-Joachim Dickow

Keyvan Taheri Cornelia Bruns

Sabine Heimfeld

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu. 5.:

Im Bezirk Hamburg-Nord befinden sich zurzeit 56 von insgesamt 261 StadtRAD-Stationen. Damit verfügt der Bezirk Hamburg-Nord im Vergleich zu den anderen Bezirken über die zweitmeisten StadtRAD-Stationen (nach Hamburg-Mitte). Von den zurzeit 20 StadtRAD-Lastenpedelecs sind fünf Stück im Bezirk Hamburg-Nord stationiert. Im Rahmen des StadtRAD-Ausbaus sind bis zum Jahr 2023 zahlreiche weitere StadtRAD-Stationen und Lastenpedelecs vorgesehen. Die Lastenpedelecs werden insbesondere in Gebieten mit Einzelhandel oder in gemischten Gebieten (Einzelhandel und Wohnen) vorgesehen und kommen damit den Kundinnen und Kunden ortsansässiger Geschäfte zugute. Ein darüber hinausgehender lokaler Lastenrad-Lieferdienst ist im Rahmen des bestehenden StadtRAD-Betreibervertrages nicht möglich.

 

Zu 8.:

Die seit dem 01.01.2009 gültigen Gestattungsverträge („Werberechtsverträge“) über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) übertragen den Vertragspartnern das ausschließliche Recht, auf Staatsgrund der FHH Werbung zu betreiben. Mit dem Begriff „Staatsgrund“ werden im Zusammenhang der Werberechtsverträge sowohl die Flächen in öffentlichem Eigentum (öffentlich gewidmeten Straßen, Plätzen und Gewässern) als auch das im Eigentum der FHH stehende sonstige Grundvermögen zusammengefasst. Die Werbeanlagen und –träger befinden sich im Besitz der jeweiligen privaten Unternehmen der Außenwerbung. Die Werberechtsverträge gestatten den Unternehmen, ihre eigenen Werbeanlagen/-träger auf Staatsgrund insbesondere auf öffentlichen Wegen zu errichten und eigenständig zu Werbezwecken zu vermarkten.

 

Zu den angesprochenen bezirklichen Werbeflächen und Kanälen der Öffentlichkeitsarbeit kann seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende keine Aussage getroffen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

[1] https://www.ig-muehlenkamp.de/2020/12/05/start-unserer-aktion-ich-kaufe-mit-herz-ich-kaufe-lokal/

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.05.2021
Ö 8.4
Anhänge

 

Keine 

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