21-0949

Maßnahmen des geplanten Klimaschutzkonzepts für Hamburg-Nord müssen transparent, rational und hinsichtlich ihrer Wirkung nachvollziehbar sein.
Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.08.2020
26.02.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 14.2.2019 die Erstellung eines „Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk Hamburg-Nord“ beschlossen, um die Ziele und Maßnahmen des Hamburger Klimaplans auch auf der Bezirksebene zu transportieren, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Als erstes wird eine Fokusberatung Klimaschutz durchgeführt, die wesentliche gesellschaftliche Akteure einbezieht (Institutionen, politische Vertreter, Experten der BUE und anderer relevanter Fachbehörden, etc.) und den genaueren Umfang und die Handlungsfelder sowie Maßnahmen eines noch zu erstellenden Klimaschutzkonzepts eingrenzt. Im Anschluss wird ein Klimaschutzmanager eingestellt (Förderung durch Bundesumweltministerium), der federführend in einem bis zu zweijährigen Prozess unter Beteiligung aller relevanten Akteure das integrierte Klimaschutzkonzept erarbeitet und abstimmt. In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 26. November hat der Auftragnehmer ZEBAU GmbH das Verfahren der Fokusberatung Klimaschutz für den Bezirk Hamburg-Nord vorgestellt. Der Ausschuss wurde aufgefordert hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

Der von Wissenschaftlern weltweit festgestellte menschengemachte Klimawandel erfordert entschlossenes Handeln aller am Umweltschutz beteiligten politischen Ebenen. Das kann nur gelingen, wenn globale Rahmenbedingungen bis in die Bezirke hinein umgesetzt werden. Auch der Bezirk Hamburg-Nord muss eigene lokale Klimaschutzstrategien entwickeln. Die Verpflichtung zu handeln ergibt sich bereits aus Vorgaben wie dem europäischen Unionsrecht, den deutschen Staatszielen und dem Grundgesetz – und dem Hamburger Klimaplan.

Wirksam sind Anregungen zum Klimaschutz und Maßnahmen nur, wenn sie von denjenigen, die davon betroffen sind, angenommen werden. Deshalb ist es Aufgabe von Politik und Verwaltung, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, damit in der Bevölkerung eine positive Grundhaltung für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen entsteht.

Motivation erreicht man nicht durch Alarmismus oder Schüren von Ängsten oder durch das Drängen auf Verzicht oder Verbote. Politik und Verwaltung im Bezirk müssen vielmehr Anreize schaffen, die klimafreundliches Verhalten für alle attraktiv machen. Unerlässlich für den Erfolg ist, dass jede Maßnahme transparent, rational und nachvollziehbar ist.  

Petitum/Beschluss


 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beschließt:

  1. Klimaschutzmanagement
  • Die Stabsstelle ‚Klimaschutzmanager/in‘ soll auf zwei Jahre, höchstens aber bis zum Auslaufen der Fördermittel begrenzt bleiben. Innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre soll das Klimaschutzkonzept bis zur Umsetzungsreife fertig entwickelt sein.
  • Die Stabsstelle soll beratende Funktion und keine Weisungsbefugnis gegenüber den Bereichsdezernenten haben.
  • Das Projekt soll so angelegt sein, dass die anschließende dauerhafte praktische Umsetzung und Anpassung des Klimaschutzes im Bezirk nach Fertigstellung des Klimaschutzkonzepts in die bestehende Verwaltungsstruktur integriert wird, um Aufgaben- und Stellendoppelungen zu vermeiden.
  • Das Anforderungsprofil der Position des Klimaschutzmanagers soll den Fraktionen zwecks Ergänzungen und Stellungnahmen in dem federführenden Ausschuss vorgestellt werden.
  • Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts für den Bezirk HH-Nord soll mit den entsprechenden Stabsstellen der Bezirke und Behörden der Freien Hansestadt Hamburg hinsichtlich Vernetzung, Synergien, Umsetzbarkeit und so weit möglich Wirksamkeit abgestimmt werden.
  • Für die Umsetzung von Klimaschutz in den Bezirken ist langfristig die Federführung eines Bezirkes anzustreben.

II. Wirksamkeit des Klimaschutzkonzepts

  • Die Wirksamkeit der angedachten Klimaschutzmaßnahmen im Bezirk soll vor der Umsetzung hinsichtlich folgender Punkte von unabhängigen Sachverständigen untersucht werden:
  1. Haben diese Maßnahmen relevante Auswirkungen auf die Entwicklung des lokalen Klimas innerhalb unseres Bezirks? Haben sie eine relevante Auswirkung auf die Klimaschutzziele?
  2. Wurden die neuesten wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse berücksichtigt? Falls nicht, wie können sie im Bezirk berücksichtigt oder gefördert werden?
  3. Wurden die wirtschaftlichen Erfordernisse unseres Bezirkes und der Hafenstadt Hamburg hinreichend zukunftsorientiert berücksichtigt?
  4. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt?
  • Vor der Einführung weiterer verpflichtender Maßnahmen durch die Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung insbesondere hinsichtlich Bauvorgaben in B-Plänen und Vorgaben im Zuge von Ausnahmen und Befreiungen soll eine Wohnkostenfolgeabschätzung stattfinden.
  • Nach einem noch zu bestimmenden Zeitraum soll der Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes von einer unabhängigen Institution festgestellt und hinsichtlich der Wirksamkeit kontrolliert werden.

 

III. Klimaanpassungsmaßnahmen

  • Es soll geprüft werden, welches Potential für Entsiegelungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, Verkehrsraum und im bezirklichen Gebäudebestand besteht, z.B. Entsiegelung von Plätzen, Parkplätzen, Fuß- und Radwegen, wasserdurchlässige Beläge von Straßen und Wegen.
  • Es soll geprüft werden, wo und durch welche Maßnahmen die Temperaturen gesenkt werden können, z.B. durch Farbwahl der Materialien von Straßen und Wegen, Gebäudeanstriche, Begrünung, Brunnen und Wasserflächen an Plätzen. Einstieg dazu soll ein Wärmekataster sein, das in Abstimmung mit der BUE erstellt wird.

 

IV. Verkehr

  • Bei der Erstellung von B-Plänen sollen rechtzeitig ausreichend Vorratsflächen für Lade- und Lieferzonen, Bike & Ride und Park & Ride-Flächen berücksichtigt werden.
  • Der Bezirk Hamburg-Nord stimmt sich mit den Nachbargemeinden Schleswig-Holstein hinsichtlich der Möglichkeit den Pendlerverkehr nach Hamburg-Nord zu reduzieren ab.

 

V. Einbeziehung der Wirtschaft in den Klimaschutz

  • Wir unterstützen ein Cluster „Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen in Hamburg-Nord“ mit dem Zusatz, auch Unternehmen darin aufzunehmen, die ihre Absicht, klimareduzierend zu wirtschaften/produzieren/bauen bekunden, jedoch aus Kostengründen und/oder aus Gründen noch fehlender technologischer Alternativen noch nicht auf klimafreundliches Wirtschaften umstellen können. Ihnen soll eine angemessene noch festzulegende Umstellungsfrist gewährt werden.

VI. Kompensationsmaßnahmen

  • Es soll geprüft werden, wie das Bezirksamt ggf. derzeit noch unrentable behördeninterne CO2-Einsparmaßnahmen zunächst durch Aufkauf von Emissionszertifikaten ersetzen kann, mit dem Ziel möglichst schnell eine neutrale CO2-Bilanz zu erreichen.