21-1647

Maskenpflicht am Mühlenkamp
Eingabe der Initiative UNSER MÜHLENKAMP

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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Gremium
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02.11.2020
Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über den Eingang der folgenden Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Hamburger Senat hat zunächst u.a. vor den Häusern Mühlenkamp 1 und 21 eine Maskenpflicht angeordnet. Nach unserem Hinweis auf die Sinnlosigkeit dieser Anordnung hat er eine Maskenpflicht für den südlichen Mühlenkamp im Abschnitt zwischen Poelchaukamp und Körnerstraße für die Zeit von 12 Uhr bis um 01.00 Uhr am Folgetag angeordnet. Eine Begründung für diese beiden Anordnung bzgl. des Mühlenkamps gibt es bis heute nicht. Das Bezirksamt hat nunmehr im Abschnitt zwischen Gertigstraße und Körnerstraße Schilder anbringen lassen, aber nicht im Abschnitt zwischen Poelchaukamp und Gertigstraße. Dieses lässt darauf schließen, dass die Maskenpflicht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Mühlenkamp 7 steht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie und den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wo genau gilt denn nun am Mühlenkamp eine Maskenpflicht?
  2. Aus welchem Grund wurde seitens des Bezirksamtes  - aus unserer Sicht völlig richtig - ein anderer Bereich gekennzeichnet, als vom Senat festgelegt?
  3. Aus welchen Gründen gilt in diesem Abschnitt des Mühlenkamps eine Maskenpflicht? Bitte detailliert ausführen.
  4. Warum ist es nicht möglich vor der Baustelle Mühlenkamp 7 den Fußweg – wie bei solchen Baustellen in (fast) ganz Hamburg üblich - durch einen Container-Tunnel zu führen, so dass die Bürgerinnen und Bürger nicht die Straßenseite wechseln müssen um dann auf den ohnehin viel zu schmalen gegenüberliegenden Fußweg auszuweichen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der benötigten Fläche derzeit die Bauarbeiter ihre Privatautos parken.

 

  1. Sofern widererwartend eine Tunnellösung nicht gewünscht sein sollte, warum kann nicht entweder vor der Baustelle auf der Fahrbahn ein Fußweg abgetrennt werden (Bushaltestelle wurde ja für die nächsten 2 Jahre gen Süden verlegt) oder der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite so weit verbreitert werden, dass am Mühlenkamp keine Maskenpflicht erforderlich ist?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Initiative UNSER MÜHLENKAMP

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz