Maskenpflicht am Mühlenkamp
Eingabe der Initiative UNSER MÜHLENKAMP
Letzte Beratung: 02.11.2020 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.3
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über den Eingang der folgenden Eingabe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Hamburger Senat hat zunächst u.a. vor den Häusern Mühlenkamp 1 und 21 eine Maskenpflicht angeordnet. Nach unserem Hinweis auf die Sinnlosigkeit dieser Anordnung hat er eine Maskenpflicht für den südlichen Mühlenkamp im Abschnitt zwischen Poelchaukamp und Körnerstraße für die Zeit von 12 Uhr bis um 01.00 Uhr am Folgetag angeordnet. Eine Begründung für diese beiden Anordnung bzgl. des Mühlenkamps gibt es bis heute nicht. Das Bezirksamt hat nunmehr im Abschnitt zwischen Gertigstraße und Körnerstraße Schilder anbringen lassen, aber nicht im Abschnitt zwischen Poelchaukamp und Gertigstraße. Dieses lässt darauf schließen, dass die Maskenpflicht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Mühlenkamp 7 steht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie und den Herrn Bezirksamtsleiter:
Mit freundlichen Grüßen
Initiative UNSER MÜHLENKAMP
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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