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Martinistraße: Den Schutz besonderer Einrichtungen auch in Hamburg-Nord verwirklichen! Stellungnahme der Polizei Hamburg Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung setzt sich bei den zuständigen Behörden dafür ein, dass in der Martinistraße im Abschnitt zwischen Tarpenbekstraße und Hoheluftchaussee streckenbezogen Tempo 30 angeordnet wird.

 

2. Sollte die zuständige Behörde den Schutz sozialer Einrichtungen zu Gunsten einer Regelgeschwindigkeit von 50km/h zurückstellen, wird diese aufgefordert, darzulegen, welche tatsächlichen Auswirkungen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in diesem Abschnitt insbesondere für den Busverkehr hätte. Der bloße Verweis auf den vorhandenen Busverkehr und dessen Taktung wird vom Ausschuss als ungenügend betrachtet.“

 

Begründung:

Im Dezember 2016 ist eine Novelle der StVO in Kraft getreten, die den besonderen Schutz von sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen des motorisierten Verkehrs voran bringen soll. Erreicht werden soll dies durch die Umkehrung der Verhältnisse auf der Straße: Vor sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, KiTas, Schulen und Senioreneinrichtungen soll Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein.

Die Antragsteller erwarten eine zügige Einführung der neu eingeführten Schutzvorschriften auch in Hamburg-Nord, denn auch hier gibt es viele Straßen, an denen oben genannte Einrichtungen liegen.

Insbesondere die Martinistraße entspricht den Schutzzielen der Novelle. Sie ist - zumindest in einem längeren Abschnitt - praktisch ausschließlich von besonders schützenswerten Einrichtungen eingerahmt. Im Abschnitt zwischen Tarpenbekstraße und Hoheluftchaussee befinden sich das UKE mit zwei Zu- und Ausfahrten für Rettungswagen, eine Kirche, ein Alten- und Pflegeheim, der Eppendorfer Park mit einer Kindertageseinrichtung, die Stadtteilschule Eppendorf mit zwei Standorten und eine weitere KiTa.

Zusätzlich zu den besonders zu schützenden Einrichtungen wird der Busverkehr auf diesem 1,1 km langen Abschnitt durch fünf Querungen - zwei davon LSA geregelt - sowie vier Bushaltestellen gebremst, so dass eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h in der Praxis sehr unwahrscheinlich ist.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat 23 hat den

Beschluss im Sinne der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRW A 30/751.20-32-00006 v 30.04.2018) geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Die Martinistraße ist eine Vorfahrtstraße, die auf das zügige Vorankommen im Straßennetz aus­gelegt ist. Vorfahrtstraßen dienen der Abwicklung sowie der Bündelung des Verkehrs.

Mit der Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wei­terhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von sozialen Einrichtungen. Es ist weiterhin eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.

 

Laut HRW Punkt 4 sind die Belange des ÖPNV- in der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens 6 Fahrten innerhalb einer Stunde pro Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit(7-8 Uhr) vorliegt. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen Die Martinistraße ist eine Vorfahrtstraße, die auf das zügige Vorankommen im Straßennetz aus­gelegt ist. Vorfahrtstraßen dienen der Abwicklung sowie der Bündelung des Verkehrs.

Mit der Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend

erforderlich ist. Dies gilt auch bei der der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von sozialen Einrichtungen. Es ist weiterhin eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.

 

Laut HRW Punkt 4 sind die Belange des ÖPNV  in der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens 6 Fahrten innerhalb einer Stunde pro Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7-8 Uhr) vorliegt. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen

 

Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV,

betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger Fahrzeuge,

Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsse

 

auf die Anordnung einer Tempo 30-Strecke grundsätzlich verzichtet. Damit wird auch der VwV­StVO zu den §§ 39 bis 43 ,,Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Abschnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist (Randnummer 5).

 

Die Martinistraße ist Teil des Busbeschleunigungsprogramms (Programm A). In der Martinistraße verlaufen die Metrobuslinien 20 und 25 jeweils im 10 Minuten Takt. Die Busbeschleunigung dient der Fahrplanstabilität sowie der Reisezeitgewinnung.

 

Die Signalisierungen der Lichtsignalanlagen (LSA) sind dem Busbeschleunigungsprogramm angepasst Wartezeiten der Busse an den LSA werden dadurch verhindert, bzw. minimiert.

 

Eine Anordnung Tempo 30-Strecke würde dem Busbeschleunigungsprogramm entgegenstehen und wird von uns nicht befürwortet.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 24.09.2018 mit der o.g. Drucksache befasst und einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Ausschuss bleibt bei seiner Forderung nach Tempo 30 und bittet das Bezirksamt, dies bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass keine Bauarbeiten vorgenommen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine