Martinistraße: Den Schutz besonderer Einrichtungen auch in Hamburg-Nord verwirklichen! gemeinsamer Antrag der SPD- und Grüne-Fraktion
Im Dezember 2016 ist eine Novelle der StVO in Kraft getreten, die den besonderen Schutz von sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen des motorisierten Verkehrs voran bringen soll. Erreicht werden soll dies durch die Umkehrung der Verhältnisse auf der Straße: Vor sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, KiTas, Schulen und Senioreneinrichtungen soll Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein.
Die Antragsteller erwarten eine zügige Einführung der neu eingeführten Schutzvorschriften auch in Hamburg-Nord, denn auch hier gibt es viele Straßen, an denen oben genannte Einrichtungen liegen.
Insbesondere die Martinistraße entspricht den Schutzzielen der Novelle. Sie ist - zumindest in einem längeren Abschnitt - praktisch ausschließlich von besonders schützenswerten Einrichtungen eingerahmt. Im Abschnitt zwischen Tarpenbekstraße und Hoheluftchaussee befinden sich das UKE mit zwei Zu- und Ausfahrten für Rettungswagen, eine Kirche, ein Alten- und Pflegeheim, der Eppendorfer Park mit einer Kindertageseinrichtung, die Stadtteilschule Eppendorf mit zwei Standorten und eine weitere KiTa.
Zusätzlich zu den besonders zu schützenden Einrichtungen wird der Busverkehr auf diesem 1,1 km langen Abschnitt durch fünf Querungen - zwei davon LSA geregelt - sowie vier Bushaltestellen gebremst, so dass eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h in der Praxis sehr unwahrscheinlich ist.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude beschließen:
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresSina Imhof
Dr. Jan FreitagMichael Schilf
Keine
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