Mangelhafte Beleuchtung an und um die Bushaltestelle Julius-Reincke-Stieg Richtung Eppendorfer Markt
hier: RegA EWi 21.01.2019, Drucksache Nr. 20-6438
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2019 mit der Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zum o.g. Beschluss befasst.
Die BWVI verweist in ihrer Stellungnahme auf „…zum Zeitpunkt der Herstellung geltende Standards…“ .
Der Ausschuss hat am 21.01.2019 gebeten, ihm Informationsmaterial zu diesen Standards zur Verfügung zu stellen.
Die BWVI teilt hierzu mit:
„Gemäß den zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden Richtwerte für Anlieger- und Sammelstraßen sind Beleuchtungsmasten auf geraden Abschnitten in einem Abstand von 60 Metern und im Bereich von Kurven und Einmündungen in einem Abstand von 30 Metern anzuordnen. Die Masthöhen sind abhängig von der Fahrbahn und Verkehrsraumbreite.
In der Martinistraße sind zwischen der Schottmüllerstraße und der Frickestraße alle 30 Meter Beleuchtungsmasten angeordnet. Die Masthöhen belaufen sich im Bereich der Einmündungen auf 9,5 Meter, sonst auf 7,5 Meter. Die Gestaltung entspricht den Vorgaben.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.