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Magistralengutachten in Hamburg-Nord für die Hamburger Straße vom Mundsburger Damm bis Bramfelder Chaussee (Bezirksgrenze) Große Anfrage Nr. 01/2017 der CDU-Fraktion

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen von Debatten im RegA BUHD ist wiederholt vom geplanten sogenannten "Magistralengutachten" im Bezirk Hamburg-Nord gesprochen worden. Es geht hierbei um eine geplante, gutachterliche Untersuchung der Magistrale vom Mundsburger Damm bis zur Bezirksgrenze an der Bramfelder Chaussee. Nähere Details zu dem Vorhaben können der Antwort des Senats auf die SKA des MdHB Wieland Schinnenburg (FDP) "Magistralengutachten", Bürgerschaftsdrucksache 21/8201 vom 07.03.2017, entnommen werden. 

Auch in der SKA des MdHB Dennis Thering (CDU) "Zukünftige Hauptstraßensituation in Barmbek-Süd", Drucksache 21/7320 vom 30.12.2016 wird in der Antwort zu der Frage 1.) ansatzweise darauf eingegangen. 

Da gemäß der Antwort 3.) auf die obengenannte, von der FDP gestellte SKA das Fachamt Stadt - und Landschaftsplanung des Bezirks Hamburg-Nord derzeit - Stand 01.03.2017 - die Vergabe der gutachterlichen Untersuchung der Magistrale vom Mundsburger Damm bis zur Bezirksgrenze an der Bramfelder Chaussee durchführt, und es somit ein Bezirksthema von erheblicher Bedeutung mit womöglich gravierenden Auswirkungen auf den Straßenverkehr des Stadtteils Barmbek-Süd ist, fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter: 

 

 

1. Wer (oder welcher Sachverhalt) gab den Anstoß dieses Gutachten zu der genannten Magistrale in Barmbek-Süd erstellen zu lassen?

 

Die Magistralen des Bezirks werden bereits seit längerem als mögliche Potenzialräume für städtebauliche Entwicklungen diskutiert. Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.09.2014 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes im nicht öffentlichen Teil berichtet, Magistralen im Bezirk im Hinblick auf ihre Potenzialflächen zu untersuchen. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich zunehmenden Stadtbevölkerung und den knappen Flächenressourcen sind die großen Magistralen auch im Focus der Umsetzung des Senatsziels „Mehr Stadt in der Stadt“. Deren Flächenpotentiale und Weiterentwicklung wurden auch im  sechsten Fachgespräch für Wohnungsbau im Oktober 2016 thematisiert.

 

  1. Wie ist - Stand heute 03.04.2017 - der Status des Vergabe- oder Ausschreibungsverfahrens?

Die Vergabe ist Stand 02. Juni 2017 - abgeschlossen. Die Gutachter haben mit der Bearbeitung begonnen.

 

  1. Wie, wann und von wem wurden die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen des Fachamtes Stadt - und Landschaftsplanung erstellt? Gab es hierzu Unterstützung eines oder mehrerer externer Dienstleister? Wenn ja von welchen?

Das Leistungsbild wurde von der Abteilung „Übergeordnete Planung“ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (in Abstimmung mit der Fachamtsleitung) erstellt. Es gab keine externe Unterstützung durch Dienstleister.

 

  1. Welche Kosten - kalkulatorisch und tatsächlich - sind für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erforderlich? Bitte auch die Kosten eventuell erforderlicher externer Dienstleister aufführen?

r die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sind keine externen Honorarkosten entstanden, die Unterlagen wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes erstellt.

 

  1. Welche Kosten für die Erstellung/Beauftragung des Gutachtens stellt der Bezirk Hamburg-Nord zur Verfügung bzw. welche Höhe ist derzeit geplant?

Die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer erhält für die beauftragten Leistungen ein pauschales Festpreishonorar in Höhe von 137.548,06 € (inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer).

 

  1. Gemäß Antwort auf die SKA der FDP soll das Ziel des Gutachtens sein Potenziale zur Verdichtung entlang der Magistrale und in deren Umfeld zu identifizieren und Ideen für die städtebaulichen (stadtgestalterischen) und verkehrlichen (funktionalen) Entwicklungsmöglichkeiten der Magistrale aufzuzeichnen". Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt hierbei genau?

Erwartet werden konzeptionelle Ideen für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung der Magistrale,  sowie Aussagen zur verkehrlichen Funktion der Hauptstraße. Zudem wurden unterschiedliche Formate für die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Experten (u.a. Stakeholder, aus Behörden und Politik) ausgeschrieben.

 

  1. Gibt es politische Wünsche oder Vorstellungen von/ in der BV HH-Nord und/oder in der Bürgerschaft vertretenen Parteien und/oder des Senats / des LSBG, die in den Ausschreibungstext (oder in eine bereits vorhandene Planung) eingebunden wurden?

Nein.

 

  1. Da die genannte Magistrale (ursprünglich auch als eine Art Stadtautobahn angelegt) eine enorme Bedeutung für einen reibungsarmen LKW- und PKW-Verkehr hat, und somit auch für die Wirts chaftskraft der FHH entscheidend ist, muss die uneingeschränkte verkehrliche Leistungsfähigkeit der genannten Magistrale erhalten bleiben und stets langfristiges Ziel sein. Ist dieses in der Ausschreibung und in der eventuell bereits vorab erstellten Planung berücksichtigt?

Es wurde ein konzeptionelles städtebauliches Gutachten ausgeschrieben, um Ideen für die künftige Entwicklung des Magistralenraumes gutachterlich zu untersuchen, ohne die Verkehrsfunktion einzuschränken.

 

  1. Wird den Gutachtern die Einrichtung von Radfahrstreifen verpflichtend vorgegeben?

Es wurden bisher keine Aussagen hierzu in der Ausschreibung vorgegeben.

 

  1. Gibt es Vorgaben seitens des Senats/des LSBG, die bei den geplanten Maßnahmen berücksichtigt werden müssen?

Es wurde ein konzeptionelles städtebauliches Gutachten ausgeschrieben, keine Straßenaus-, oder Umbauplanung. Der LSBG wird in die Bearbeitung des Gutachtens einbezogen.

 

  1. Gibt es bereits eine verkehrspolizeiliche Stellungnahme? Wenn ja, wie lautet sie?

Nein.

  1. Welche Kosten werden vom Bezirk HH-Nord für die tatsächlichen Umbaumaßnahmen bereitgestellt? Wie ist die Beteiligung der FHH an den Kosten?

Bei der ausgeschriebenen Planung handelt es sich um eine gutachterliche Untersuchung der städtebaulichen Weiterentwicklung der Magistrale, nicht um eine verkehrstechnische Straßenaus-, oder Umbauplanung.

 

  1. Ist das Vorhaben "Magistralengutachten" bereits in der BV HH-Nord oder einem ihrer Ausschüsse angesprochen oder debattiert worden? Wenn ja, in welchem, wenn nein, warum noch nicht?

 

Ja, das Vorhaben wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 23.03.2017 angesprochen, Top

12.1, Drs. Nr. 20-3986 vom 15.02.2017. Eine weitere Information erfolgt im StekA am

08.06.2017, Drs.Nr.20-4409.

 

  1. Gab es hierzu bereits Vorlagen des Bezirksamtes oder andere, bereits öffentliche Dokumente/die Ausschreibung? Wenn ja, bitte Drs.-Nr. und den Tag der Vorlage mitteilen, wenn NEIN, warum noch nicht?

 

Siehe Antwortbeitrag zu Frage 13.

 

  1. Wann genau soll das Gutachten vorliegen?

 

Es soll am Ende des Jahres 2017 vorliegen.

 

  1. Gemäß Antwort auf die Frage 1.) der SKA/Drs. 21/7320 des MdB Dennis Thering (CDU) wird die Asphaltdeckschicht der Hamburger Straße vom Lerchenfeld bis Dehnhaide im Rahmen des Programms "Erhaltungsmaßnahmen Stadtstraßen Hamburg" noch in 2017 saniert. In welchem zeitlichen Abstand zu den geplanten Maßnahmen des Magistralengutachtens findet diese Sanierung statt? Ist sichergestellt, dass die genannten Straßen nicht kurz hintereinander aufgerissen bzw. zur Baustelle gemacht werden?

Das Magistralengutachten ist eine gutachterliche Untersuchung, keine Straßenaus-, oder Umbaumaßnahme.

 

12.06.2017

 

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