Magistralengutachten in Hamburg-Nord für die Hamburger Straße vom Mundsburger Damm bis Bramfelder Chaussee (Bezirksgrenze) Große Anfrage Nr. 01/2017 der CDU-Fraktion
Im Rahmen von Debatten im RegA BUHD ist wiederholt vom geplanten sogenannten "Magistralengutachten" im Bezirk Hamburg-Nord gesprochen worden. Es geht hierbei um eine geplante, gutachterliche Untersuchung der Magistrale vom Mundsburger Damm bis zur Bezirksgrenze an der Bramfelder Chaussee. Nähere Details zu dem Vorhaben können der Antwort des Senats auf die SKA des MdHB Wieland Schinnenburg (FDP) "Magistralengutachten", Bürgerschaftsdrucksache 21/8201 vom 07.03.2017, entnommen werden.
Auch in der SKA des MdHB Dennis Thering (CDU) "Zukünftige Hauptstraßensituation in Barmbek-Süd", Drucksache 21/7320 vom 30.12.2016 wird in der Antwort zu der Frage 1.) ansatzweise darauf eingegangen.
Da gemäß der Antwort 3.) auf die obengenannte, von der FDP gestellte SKA das Fachamt Stadt - und Landschaftsplanung des Bezirks Hamburg-Nord derzeit - Stand 01.03.2017 - die Vergabe der gutachterlichen Untersuchung der Magistrale vom Mundsburger Damm bis zur Bezirksgrenze an der Bramfelder Chaussee durchführt, und es somit ein Bezirksthema von erheblicher Bedeutung mit womöglich gravierenden Auswirkungen auf den Straßenverkehr des Stadtteils Barmbek-Süd ist, fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
1. Wer (oder welcher Sachverhalt) gab den Anstoß dieses Gutachten zu der genannten Magistrale in Barmbek-Süd erstellen zu lassen?
Die Magistralen des Bezirks werden bereits seit längerem als mögliche Potenzialräume für städtebauliche Entwicklungen diskutiert. Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.09.2014 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes im nicht öffentlichen Teil berichtet, Magistralen im Bezirk im Hinblick auf ihre Potenzialflächen zu untersuchen. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich zunehmenden Stadtbevölkerung und den knappen Flächenressourcen sind die großen Magistralen auch im Focus der Umsetzung des Senatsziels „Mehr Stadt in der Stadt“. Deren Flächenpotentiale und Weiterentwicklung wurden auch im sechsten Fachgespräch für Wohnungsbau im Oktober 2016 thematisiert.
Die Vergabe ist – Stand 02. Juni 2017 - abgeschlossen. Die Gutachter haben mit der Bearbeitung begonnen.
Das Leistungsbild wurde von der Abteilung „Übergeordnete Planung“ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (in Abstimmung mit der Fachamtsleitung) erstellt. Es gab keine externe Unterstützung durch Dienstleister.
Für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sind keine externen Honorarkosten entstanden, die Unterlagen wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes erstellt.
Die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer erhält für die beauftragten Leistungen ein pauschales Festpreishonorar in Höhe von 137.548,06 € (inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer).
Erwartet werden konzeptionelle Ideen für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung der Magistrale, sowie Aussagen zur verkehrlichen Funktion der Hauptstraße. Zudem wurden unterschiedliche Formate für die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Experten (u.a. Stakeholder, aus Behörden und Politik) ausgeschrieben.
Nein.
Es wurde ein konzeptionelles städtebauliches Gutachten ausgeschrieben, um Ideen für die künftige Entwicklung des Magistralenraumes gutachterlich zu untersuchen, ohne die Verkehrsfunktion einzuschränken.
Es wurden bisher keine Aussagen hierzu in der Ausschreibung vorgegeben.
Es wurde ein konzeptionelles städtebauliches Gutachten ausgeschrieben, keine Straßenaus-, oder Umbauplanung. Der LSBG wird in die Bearbeitung des Gutachtens einbezogen.
Nein.
Bei der ausgeschriebenen Planung handelt es sich um eine gutachterliche Untersuchung der städtebaulichen Weiterentwicklung der Magistrale, nicht um eine verkehrstechnische Straßenaus-, oder Umbauplanung.
Ja, das Vorhaben wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 23.03.2017 angesprochen, Top
12.1, Drs. Nr. 20-3986 vom 15.02.2017. Eine weitere Information erfolgt im StekA am
08.06.2017, Drs.Nr.20-4409.
Siehe Antwortbeitrag zu Frage 13.
Es soll am Ende des Jahres 2017 vorliegen.
Das Magistralengutachten ist eine gutachterliche Untersuchung, keine Straßenaus-, oder Umbaumaßnahme.
12.06.2017
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.