Magistralenentwicklung Eppendorf Urbane Qualität an der Kreuzung Lenhartzstraße/Tarpenbekstraße Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion
Im Februar 2021 gab die Bezirksamtsleitung bekannt, dass der Hauptstandort des Bezirksamts von Eppendorf an den Wiesendamm in Barmbek verlegt werden wird. Dies wurde begründet mit dem stark sanierungsbedürftigen Zustand der Gebäude in der Kümmellstraße 5 und 7 sowie den Leitungsstrukturen in den Häusern, die eine Sanierung im Bestand ohne erhebliche Einschränkungen der Arbeitsabläufe nicht möglich gemacht hätten. Zudem ist eine Umsetzung moderner Arbeitskonzepte und Raumgestaltungen am Standort Kümmellstraße nicht realisierbar.
Für die Entwicklung Eppendorfs ist es von enormer Bedeutung, dass eine attraktive Nachnutzung des Gebäudekomplexes erfolgen kann. Bereits 2014 wurde der Versuch unternommen, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Eppendorf 17 mit einem Ideenwettbewerb und einem sich anschließendes Verfahren mit Faktencheck unter Einbeziehung des Planungsbeirates „Robert-Koch-Straße“, dieses städtebaulich wesentliche Grundstück zu entwickeln. Nach nunmehr fast 10 Jahren besteht nun die einmalige Chance, eine städtebaulich starke Geste an der Nahtstelle der beiden Magistralen 7 (Ring 2) und 3 (Grindel- Langenhorn) umzusetzen, die sowohl als Landmarke den besonderen Ort betont, als auch in ihrer urbanen Nutzungsqualität den Menschen ein qualitativ hochwertiges Angebot bieten kann. Die Schaffung eines angemessenen Hochpunktes mit kluger Durchmischung von Gewerbe- und Wohnflächen, eingebettet in einen anspruchsvollen öffentlichen Freiraum wird hier ein Baustein hin zu einer attraktiv gestalteten Magistrale sein. Auf Grund der generell sehr begrenzten Flächen, die im Bezirk zur Schaffung von Wohn- und Gewerberaum vorhanden sind, erscheint es nicht nur sinnvoll, sondern geradezu geboten, dass entlang der Magistrale an der Lenhartzstraße das einstöckige Gebäude des Kundenzentrums durch einen neu zu bauenden Hochpunkt ersetzt wird. Das entspricht auch den Zielen des Magistralenkonzepts des Senats. Diese Maßnahme würde außerdem die denkmalgerechte Sanierung der Bestandsgebäude in der Kümmellstraße 5 und 7 sinnvoll unterstützen, da sie die Weiterentwicklung dieses Standortes markant ablesbar macht.
Da das gesamte Gebäude-Ensemble unter Denkmalschutz steht, ist eine Einigung mit dem Denkmalschutzamt notwendig. Hierzu soll die Bezirksamtsleitung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Denkmalschutzamt Gespräche führen. Unabhängig davon soll bereits jetzt in perspektivisch auszulobenden Wettbewerbsformaten der Bau eines Hochpunktes in der Lenhartzstraße als Option Berücksichtigung finden. Hierzu sind Gespräche mit der Eigentümerin notwendig.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Timo B. Kranz Angelika Bester
Karin Ros
Keine