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Lüftungsanlage Zinnschmelze Kleine Anfrage Nr. 184/2017 von Herrn M. Fischer und Herrn S. Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. hat für die Zinnschmelze ca. 40.000 Euro für eine neue Lüftungsanlage beantragt. Die 2015 eingebaute Anlage hat sich in den zurückliegenden Spielzeiten als unzulänglich dargestellt - so die Sachverhaltsschilderung des Bezirksamts Hamburg-Nord in der Drucksache 20/5110.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie hoch waren die Investitionskosten für den Um- und Ausbau der

Zinnschmelze insgesamt?

 

Die Investitionskosten insgesamt betrugen 3.861.266,06 Euro.

 

  1. Wie hoch waren die Investitionskosten in die jetzige Lüftungsanlage?

 

Die Kosten betragen nach der Vergabeakte, Bereich Theaterdeck, ca. 23.000 Euro für Lüftungsgeräte, anteiligen Lüftungskanalbau und Brandschutzmaßnahmen.

 

  1. Gab es im Jahr 2015 - vor dem Umbau - Vorgaben, z.B. in Dezibel, wie hoch der               Geräuschpegel einer Lüftungsanlage maximal sein und wie die Lüftungsanlage                             dimensioniert sein soll und sind diese Vorgaben in einem Pflichten- oder                                          Lastenheft festgehalten und dem beauftragten Ingenieurbüro mitgeteilt worden?               Wenn ja, bitte die entsprechenden Angaben der Antwort beilegen. Wenn nein,                             warum nicht?

Die Räume im Dachgeschoss wurden im Bestand als Multifunktionsraum mit kleineren Theatervorstellungen genutzt. Hier war keine Veränderung vorgesehen.

Zur Verbesserung der klimatischen Verhältnisse als Unterstützung der freien Lüftung durch Fenster wurde eine Lüftungsanlage eingebaut. Bei der Planung und Ausführung wurde wiederholt auf die geringen Platzverhältnisse hingewiesen. Seitens der Nutzer wurde der Erhalt aller Räumlichkeiten und der vorhandenen Sitzplätze eingefordert. Hierdurch bedingt ergaben sich räumliche Zwänge im Bereich Technik- und Zuschauerraum.

 

  1. Was sah die ursprüngliche Planung für den Raum unter dem Dach vor?

 

Es war keine Umnutzung vorgesehen. Siehe 3., Zu- und Abluftanlage wie errichtet.

 

  1. Wann hat es eine Änderung der ursprünglichen Planung und von wem gegeben?

 

Im Zuge der baufachlichen Prüfung der verwendeten EFRE-Mittel durch den LSBG - Geschäftsbereich Konstruktive Ingenieurbauwerke - wurde eine Sanierung / Modernisierung mit Dämmmaßnahme und Erneuerung der Dachziegel des Bestandsdaches dringend empfohlen. Während der Bauphase konnten hierfür zusätzliche Mittel eingeworben und bereitgestellt werden. Die Maßnahme wurde im Sinne einer langfristigen Energieeinsparung und Senkung der Nebenkosten durchgeführt.

 

6.Gab es nach dem Einbau der Lüftungsanlage eine abschließende                             Funktionsprüfung, auch hinsichtlich des möglichen Geräuschpegels, mit                                                         eventuellem Übergabe-protokoll? Wenn ja, bitte der Antwort beilegen. Wenn                                          nein, warum nicht?

 

Der Volumenstrom der Lüftungsanlage wurde gemessen und gemäß Planung abschließend bestätigt (in Bezug auf das Volumen und die Personenzahl). Die Geräuschemissionen der Anlage wurden aufgrund der konstruktiven Lösung wegen der beengten Räumlichkeiten bei der Abnahme akzeptiert.

 

7.Gibt es eine rechtliche Möglichkeit den Fachplaner und/oder Architekten in                            Regress wegen der "unzulänglichen Lüftungsanlage" zu nehmen?

 

Die Planung und Umsetzung erfolgte aufgrund der genehmigten Bauunterlage. Eine Aufrüstung der geplanten Anlagentechnik zur Klimatisierung/Kühlung war nicht vorgesehen.

Der Wunsch nach einer Nachrüstung ergibt sich heute aus der nun dichten Dachhaut und aus dem Wärmestau in den Sommermonaten bei starker Beleuchtung und hohen Besucherzahlen während der Vorstellungen.

Zur Abhilfe soll die vorhandene Anlagentechnik beibehalten werden und zusätzliche Anlagenteile zur Verbesserung der raumlufttechnischen Verhältnisse eingesetzt werden. Die vorgesehene Teilklimatisierung stellt eine neue Maßnahme dar, es handelt sich deshalb um zusätzliche Kosten, nicht um eine Doppelleistung. 

                                                                                                                                      22.12.2017

Anhänge

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