20-5011

Lücken im Radverkehrsnetz schließen! Radfahrstreifen für die Beethovenstraße Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 09.10.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

  1. Die bereits vorhandenen Radfahrstreifen im mittleren Teil der Beethovenstraße werden bis zur Kreuzung Adolph-Schönfelder-Straße nach Osten verlängert. Nötigenfalls könnten auch Schutzstreifen zum Einsatz kommen. Sie sollen jeweils in mehr als nur der Mindestbreite ausgeführt werden.
  2. Die vorhandenen Hochbordradwege werden entfernt und wo immer möglich entweder dem Gehweg zugeschlagen oder in unversiegelte Grünflächen umgewandelt.
  3. Die Gehwege werden barrierefrei hergestellt. Durch bauliche Maßnahmen werden die teils großzügigen Gehwege und angrenzenden Grünstreifen vor dem derzeit häufigen Befahren und Beparken mit Kfz geschützt.
  4. Im Rahmen der Überplanung sollen auch der Baumerhalt und der Erhalt der Zahl der Parkplätze eine hohe Priorität genießen.
  5. Das Bezirksamt setzt die beschriebene Maßnahme mit einer Kostenschätzung auf die Liste der zu priorisierenden Tiefbaumaßnahmen. Die Planung wird sobald fertiggestellt im Regionalausschuss vorgestellt. Eine besondere Bedeutung soll hierbei auch die Darstellung der zukünftigen Parkplatzsituation in der Beethovenstraße haben.
  6. Für den Abschnitt der Beethovenstraße zwischen Winterhuder Weg und Bachstraße setzt sich das vorsitzende Mitglied bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgenommen wird. Der Straßenraum vor der an der Ecke Beethovenstraße / Schumannstraße befindlichen Kita ist dabei gemäß aktuellster Fassung der Straßenverkehrsordnung einzubeziehen. Über das Ergebnis wird ebenfalls im Regionalausschuss berichtet.“

 

Begründung:

Bis zum Jahr 2020 soll das Hamburger Veloroutennetz fertiggestellt werden. Dies betrifft im Bezirk Hamburg-Nord unter anderem die Veloroute 5 im Bereich Sengelmannstraße – Pergolenviertel – Saarlandstraße – Schleidenstraße – Biedermannplatz - Adolph-Schönfelder-Straße. Durch die Fertigstellung dieser Veloroute wird die benachbarte Beethovenstraße zu einer Lücke im bezirklichen Radverkehrsnetz werden. Gemäß bezirklichem Radverkehrskonzept (BRVK) soll die Bezirksroute 31 von der Adolph-Schönfelder-Straße über Beethovenstraße, Zimmerstraße und Karlstraße zur Schönen Aussicht führen. Dort besteht Anschluss an die Alster-Fahrradachsen, die gerade entwickelt werden, und zwischendurch kann man alternativ auch in den Hofweg abbiegen. Bis auf die Beethovenstraße sind alle genannten Straßen bereits heute wie im bezirklichen Radverkehrskonzept vorgeschlagen ausgebaut bzw. werden es bis spätestens 2020 sein. Daher ist es naheliegend, nun die Beethovenstraße aufzuwerten.

Auf der Beethovenstraße gilt Tempo 50. Sie gliedert sich in drei Abschnitt: Im westlichen Abschnitt zwischen Winterhuder Weg und Bachstraße gibt es gar keine Radverkehrsanlagen. Hier wird mit Tempo 50 im Mischverkehr gefahren oder ordnungswidrig auf dem Gehweg geradelt. Im mittleren Abschnitt zwischen Bachstraße und Bartholomäusstraße gibt es Radfahrstreifen (auf der Südseite auf ganze Länge, auf der Nordseite teilweise). Diese werden oft zugeparkt. Im östlichen Abschnitt zwischen Bartholomäusstraße und Adolph-Schönfelder-Straße gibt es nicht benutzungspflichtige, schmale Hochbordradwege. Die Radverkehrsführung ist somit alles andere als stetig.

Durch die gerade startende Neubebauung entlang eines großen Teils der Nordseite der Beethovenstraße zwischen Winterhuder Weg und Sportplatz kommt es zu einer umfassenden Umgestaltung der bislang sehr großzügigen Nebenflächen. Das bietet nicht nur die Chance, die bereits jetzt vorhandenen Probleme mit zugeparkten Radfahrstreifen und zu schmalen Gehwegen zu beheben, sondern auf der gesamtes Straße für eine möglichst einheitliche Radverkehrsführung und barrierefreie Gehwege zu sorgen.

Das BRVK empfiehlt, für die Beethovenstraße Schutzstreifen oder Radfahrstreifen einzurichten. Von der Verkehrsbelastung her wären Schutzstreifen wohl ausreichend, da im mittleren Bereich jedoch bereits Radfahrstreifen vorhanden sind, bietet sich eine Verlängerung im Sinne einer stetigen Führung des Radverkehrs an. Für eine solche Verlängerung wird jedoch eine Aufweitung der Fahrbahn erforderlich sein. Für den östlichen Abschnitt wird diese voraussichtlich möglich sein, ohne Bäume zu gefährden. Hier verläuft der südliche Hochbordradweg zwischen den Bäumen und der Straße, und auch auf der Nordseite stehen die Bäume nicht direkt an der Straße.

Anders jedoch der westliche Abschnitt zwischen Winterhuder Weg und Bachstraße: Hier verlaufen die Bordsteinkanten schon heute direkt an den Baumscheiben. Eine Aufweitung der Fahrbahn würde hier unweigerlich zumindest das Fällen aller Bäume auf einer Straßenseite bedeuten. Eine solche Lösung kommt nicht in Frage.

Eine Zone 30 für die Beethovenstraße wurde bereits erörtert und wird hauptsächlich von der Feuerwehr abgelehnt. Zone 30 bedeutet rechts-vor-links an allen Kreuzungen, was die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr behindern würde. Daher sei als Alternative eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vorgeschlagen. Die Beethovenstraße wäre weiterhin Vorfahrtsstraße, ein unnötiges Abbremsen vor den Kreuzungen könnte für Feuerwehr und Rettungsdienste so vermieden werden. Tempo 30 würde zudem einen einvernehmlichen Mischverkehr zwischen Kfz und Radfahrerinnen ermöglichen.

Heute gilt in diesem Abschnitt Tempo 50 mit Mischverkehr, eine Regelung die insbesondere für Kinder, ältere Menschen und andere unsichere Radfahrende nicht in Frage kommt. Daher wird viel ordnungswidrig auf dem Fußweg geradelt, was wiederum Fußgänger behindert. Zwar verkehren in diesem Teil der Beethovenstraße die Buslinien 172 und 173, diese nutzen jedoch nur einen Abschnitt der Beethovenstraße von etwa 300 Metern. Eine so kurze Geschwindigkeitsbegrenzung dürfte sich auf die Fahrtzeit kaum wesentlich auswirken.

An der Ecke Beethovenstraße/Schumannstraße befindet sich zudem eine Kita, so dass hier gemäß der Neufassung der Straßenverkehrsordnung voraussichtlich ohnehin bald eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h erfolgen wird.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Durch die Beethovenstraße verläuft die geplante Bezirksroute 31. Zwischen Winterhuder Weg und Flotowstraße sind ehemalige Wegeflächen im Rahmen des Bebauungsplans Barmbek-Süd 37 für die Wohnbebauung vorgesehen. Im Bebauungsplan Barmbek-Süd 37, dessen Feststellung am 23.11.2016 von der Bezirksversammlung zugestimmt wurde, wird von einem Straßenquerschnitt für die Beethovenstraße von 14,50m ausgegangen, um die gewünschte Wohnbebauung zu realisieren. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst lediglich den nördlichen Teil des Straßenquerschnitts ab Mitte der Fahrbahn. Für die im Bau befindliche Wohnbebauung wurde eine Erschließungsplanung nach Vorgaben des B-Planes erstellt, die am 20.11.2017 im RegA BUHD vorgestellt werden soll.

 

Da das Verkehrsaufkommen in der Beethovenstraße den Mischverkehr von Kfz und Radverkehr zulässt, wurde auf die teilweise vorhandenen Radfahrstreifen verzichtet.

Bei einer Gesamtbreite von 14,50m wäre für Fahrstreifen (6,50m), Radfahrstreifen beidseitig (3,00m) und beidseitigem Gehweg (4,00m) schon 13,50m belegt. Dann hätte man allerdings weder Bäume noch Parkstände mit dem notwendigen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen. Die Forderung nach Schutzstreifen, die breiter als das Mindestmaß von 1,25m sind, kann nicht realisiert werden, ohne auf andere Nutzungen zu verzichten. Somit kann der Forderung nach Baumerhalt und Erhalt der Anzahl der Parkstände bei zusätzlicher Einführung von Schutzstreifen nicht nachgekommen werden.

Die Gehwege im nördlichen Bereich werden im Zuge der privaten Erschließung barrierefrei hergestellt. Die südlichen Nebenflächen bleiben im Bestand erhalten, da sie nicht Teil der Erschließung sind. Das bedeutet auch, dass die Bäume und Stellplätze in ihrer Anzahl im südlichen Bereich erhalten bleiben.

 

Auf die Forderung nach einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h kann aus folgenden Gründen nicht eingegangen werden:

Die Beethovenstraße ist als Vorfahrtstraße ausgewiesen und die vorhandene Lichtsignalanlage im Streckenverlauf ist auf 50km/h ausgelegt. Für die Einmündung Humboldtstraße und den Einmündungsbereich Schumannstraße müsste die Vorfahrt geändert werden. Die erwähnte Kita hat ihre Zugänge in der Bachstraße und nicht in der Beethovenstraße. Diese Argumentation spricht gegen die Einführung von Tempo 30 und ist im Rahmen des B-Plans mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde (VD51) abgestimmt. Des Weiteren liegen in diesem Abschnitt die beiden Buslinien 172 und 173. Diese führen zwar nur in einem Teilabschnitt der Beethovenstraße vom Winterhuder Weg bis Bachstraße, wären aber beeinträchtigt. Die geänderte Vorfahrt hätte negativen Einfluss auf die Abwicklung des Busverkehres und entspricht nicht Zielen des Busbeschleunigungsprogrammes.

 

Für den Abschnitt Beethovenstraße von Flotowstraße bis Adolph-Schönfelder-Straße ist zurzeit keine Planung vorgesehen, da keine Mittel zur Verfügung stehen und die Maßnahme nicht ins bezirkliche Bauprogramm aufgenommen wurde.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

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