21-0706

LSBG-Planungen: Bezirkliche Gremien rechtzeitig beteiligen
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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Gremium
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22.01.2020
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende, gegenüber dem ursprünglichen Antrag geänderte, Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) seine Verkehrsplanungen, die den Bezirk Hamburg-Nord betreffen, spätestens vor der Schlussverschickung der Gremienbetreuung des Bezirksamtes zur Verfügung stellt.

Diese leitet die Unterlagen (Pläne + Erläuterungsbericht) dann an den zuständigen Regionalausschuss weiter. Der Ausschuss hat dann die Möglichkeit, ggf. einen Antrag zum Thema zu beschließen. Der Zeitrahmen muss dabei so bemessen sein, dass eine eventuelle Rückmeldung noch für die Planung Berücksichtigung finden kann.

Bei Planungen von besonderer Tragweite sollten die bezirklichen Gremien schon bei der ersten Verschickung beteiligt werden, zudem muss die Planung in einem solchen Fall von einer/m Vertreter/in des LSBG im Ausschuss vorgestellt werden.

Begründung:

 

Am 08. Juli 2019 bekamen die Abgeordneten der Bezirksversammlung Hamburg-Nord die Planunterlagen für die Verkehrsplanung „Veloroute 14 Gehlengraben“ per Mail zugeschickt. Im Januar 2019 hatte der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel bereits beantragt, dass die entsprechenden Planungen vorgestellt werden mögen. Vorgestellt wurde im Regionalausschuss nun die Schlussverschickung. Diese trägt ein Datum von Dezember 2018. Die 1. Verschickung trug ein Datum von Mai 2018. Bis Juli 2019 gab es jedoch keinerlei Beteiligung von bezirklichen Gremien. Auf Grund des fortgeschrittenen Planungsstandes können nun keinerlei Anregungen aus dem Ausschuss oder von Bürgerinnen und Bürgern mehr aufgenommen werden. Eine solche rein verwaltungsinterne „Geheimplanung“ ohne Beteiligung der örtlichen politischen Gremien und somit der Öffentlichkeit sollte für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) stellt in der Regel alle Planungen in den entsprechenden Verkehrs-/Regionalausschüssen im Rahmen des Planungsverlaufs, also im Zeitraum zwischen der Erst- und der Schlussverschickung, vor und wird sicherstellen, dass dieses Verfahren bei zukünftigen Planungen eingehalten wird.