Louis-Braille-Haus an Leitsystem für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen anbinden
Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 02.09.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Grünen- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Um zu gewährleisten, dass blinde oder sehbehinderte Besuchende das Beratungszentrum des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg im Louis-Braille-Haus selbstständig erreichen können, wird die Bezirksamtsleitung gebeten, zu veranlassen, das Leitsystem mit taktilen Elementen im Fußweg bis zum Haupteingang des Louis-Braille-Hauses am Holsteinischen Kamp 26 zu verlängern.“
Begründung:
Am Holsteinischen Kamp 26 in Barmbek-Süd befindet sich das Louis-Braille-Haus für blinde und sehbehinderte Menschen, in dem der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg seinen Sitz hat.
Nach Abriss des dort ehemals angesiedelten Kfz-Betriebes wurde eine Baulücke zwischen dem Louis-Braille-Haus und der benachbarten Bestandsbebauung geschlossen. Im Zuge des Neubaus wurden die Gehwege wiederhergestellt und dabei taktile Elemente in den Gehweg eingelassen, die blinde und sehbehinderte Menschen von der U-Bahn-Haltestelle Hamburger Straße bis zum Sitz des Vereins leiten können.
Allerdings enden die taktilen Elemente an der Grenze des Nachbargrundstücks und damit ca. 10 Meter vor dem Eingang des Hauses. Blinde oder sehbehinderte Besuchende, die keine Ortskenntnis haben, werden folglich nicht bis zum Eingang des Louis-Braille-Hauses geleitet. Die möglichst umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Dazu gehört auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und auf den Wegen im Bezirk.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Blinde orientieren sich in der Regel an der sogenannten inneren Leitlinie, die hier durch die Gebäudekante im Holsteinischen Kamp mit Unterbrechungen der Gehwegüberfahrten vorhanden ist.
Ein Großteil der Gehwegfläche vor Holsteinischer Kamp 20-24 war privat und wurde von der Stadt übernommen und nach der Fertigstellung des Hochbaus als Gehweg mit Längsparkplätzen neu hergestellt. Damit wurde auch die vorhandene Leitlinie aus Kleinpflaster mit neuen taktilen Elementen ausgebaut. Die Fläche vor dem Holsteinischen Kamp 26 ist größten Teils öffentlich genutzte Privatfläche und nicht vom Neubau betroffen.
Der neue taktile Leitstreifen endet an dem alten vorhandenen Leitstreifen, der aus drei Reihen Kleinpflaster anschließt, die damals als taktile Leitlinie eingebaut wurden und immer noch ihre Funktion erfüllen.
Der Fachbereich Tiefbau hat mit dem BSVH (Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg) Kontakt aufgenommen und wird gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg ggf. eine verbesserte Lösung für die fußläufige Anbindung zu den beiden Eingängen Holsteinischer Kamp 26 erarbeiten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack