20-4073

Livestreaming der Bezirksversammlungen - Bezirksübergreifendes Konzept endlich erstellen! Antrag der Gruppe PIRATEN

Antrag

Sachverhalt

 

 

Mitte 2014 stellte die Gruppe Piraten in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord einen Antrag zur Prüfung von Aufzeichnung, Livestream und der nachträglichen Bereitstellung der Redebeiträge am Rednerpult während der öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzungen der Bezirksversammlung (Drucksache 20-0173). In seiner Antwort (Drucksache 20-2072) führte das Bezirksamt Hamburg-Nord unter anderem aus, dass es keine einheitlichen Bedarfe der verschiedenen Bezirksversammlungen gäbe. Außerdem müsse laut dem bezirklichen Datenschutzbeauftragten eine Einverständniserklärung von den Mitgliedern der Bezirksversammlung und den Verwaltungsangehörigen erfolgen.

 

Der Prüfauftrag der Gruppe Piraten aus Mitte 2014 wurde nahezu wortgleich von der GRÜNE-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg (Drucksache 20-0712 in Harburg) im Frühling 2015 übernommen. Das Rechtsamt des Bezirksamts Harburg kommt hier nach seiner Prüfung zu dem Schluss, "nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den kommunalen Bereich würden Persönlichkeitsrechte bei Ausübung eines öffentlichen Amtes zurückstehen. Öffentliche Personen seien im Zweifel gehalten es hinzunehmen, wenn die Mehrheit eines Gremiums ein Livestreaming beschließe. Das Kriterium, nach dem eine Entscheidung zu treffen wäre, sei die Funktionsfähigkeit eines Gremiums."

 

Die Prüfung hat außerdem dazu geführt, dass die Bezirksversammlung Harburg sich in Form eines überparteilichen, gemeinsamen Antrags (Drucksache 20-2037 in Harburg) für ein Livestreaming der Sitzungen aussprach und das Bezirksamt aufgefordert wurde ein Umsetzungskonzept zu erstellen. Die Bezirksversammlung Harburg betonte im Petitum: "Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass die Umsetzung nicht auf eine feste, lediglich auf das Rednerpult ausgerichtete Kamera beschränkt ist, sondern der Sitzungsverlauf auch durch Aufnahme des Präsidiums und gegebenenfalls von Zwischenfragern und fragestellenden Bürgern wiedergegeben wird. Dazu gehört auch, dass die Wortbeiträge und Äußerungen im Originalton wiedergegeben werden, sofern sie nicht vom Rednerpult aus erfolgen." Während der Bezirk Harburg nun also eine Vorreiterrolle beim Livestreaming einnimmt, hinkt der Bezirk Hamburg-Nord deutlich hinterher.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord argumentiert in der oben erwähnten Antwort berechtigterweise, dass bezirkliche Einzellösungen schon aus Kostengründen nicht sinnvoll seien. Da aber zum ersten Harburg für das Livestreaming plädiert und zum zweiten auch Altona und Hamburg-Mitte schon in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern Erfahrungen mit Livestreaming gesammelt haben und dieser Technik gegenüber aufgeschlossen sind, böte sich nun die Chance eine gemeinsame Lösung für alle Bezirke anzubieten. Wenn sich auch die Bezirksversammlung Hamburg-Nord für Livestreaming ausspräche, ergäbe sich eine Mehrheit, die ein Livestreaming wünscht oder dazu tendiert ein vorhandenes Angebot wahrzunehmen.

 

 

Petitum/Beschluss


 

1) Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord spricht sich auf der Grundlage der Ergebnisse der Harburger Prüfung für ein Livestreaming der Sitzungen der Bezirksversammlung aus. Die Funktionsfähigkeit des Gremiums darf dabei während des Sitzungsverlaufs nicht durch die Ton- und Bildaufnahmen gestört werden. Über Details der konkreten Realisierung soll nach der Erstellung eines Gesamtkonzeptes entschieden werden.

 

2) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird in seiner Funktion als zentraler IT-Dienstleister für alle Bezirke aufgefordert die Bedarfe, Anforderungen und Wünsche der Bezirksversammlungen einzuholen und auf der Basis der Stellungnahmen ein bezirksübergreifendes Konzept zu erstellen.

 

3) Aus dem Förderfonds Bezirke werden bis zu 10.000 Euro bereitgestellt, um gemeinsam mit Dataport den in Drucksache 20-2072 angesprochenen Workshop durchzuführen und ein bezirksübergreifendes Konzept zu erstellen. Bei der Erstellung des Konzeptes soll darauf geachtet werden, den Bezirken möglichst viel Spielraum im Hinblick auf die konkrete Realisierung des Livestreams zu geben.

 

4) Das Konzept möge gemeinsam mit einer Aufstellung der insgesamt benötigten Mittel für die Realisierung der entsprechenden Lösung dem Hauptausschuss sowie den anderen Bezirksversammlungen zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

 

Dorle Olszewski       Markus Pöstinger

Für die Gruppe PIRATEN