Linke Netzwerke, rechte Feindbilder - Wer profitiert von der sog. "Demokratieförderung" im Bezirk Nord?
Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG
Sehr geehrte Frau Bezirksamtsleiterin,
im Rahmen öffentlich finanzierter Programme zur Demokratieförderung – insbesondere über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“– werden im Bezirk Hamburg-Nord jährlich erhebliche Mittel an sogenannte “zivilgesellschaftliche” Organisationen vergeben. Für das Jahr 2024 wurden über das Bezirksamt Hamburg-Nord allein 125.000 € an Fördermitteln bereitgestellt.
Dabei fällt zunehmend auf, dass der Begriff „Demokratie“ in diesen Förderkontexten ideologisch umgedeutet wird: Statt offener pluralistischer Auseinandersetzung wird die eigene politische Ausrichtung als vermeintlich allein demokratisch legitimiert dargestellt. Konservativen bis rechten Oppositionsparteien – insbesondere der AfD – wird dabei de facto das Existenzrecht abgesprochen, während gleichzeitig Organisationen gefördert werden, die gezielt gegen diese politischen Kräfte agitieren.
Exemplarisch genannt seien folgende Akteure mit Tätigkeitsschwerpunkt oder öffentlichen Aktivitäten im Bezirk Hamburg-Nord:
VVN-BdA Hamburg-Nord
AfD-Watch Hamburg
Barmbeker Initiative gegen Rechts
Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR)
Omas gegen Rechts – Nord
Hamburg – Vernetzt gegen Rechts (PfD-Koordination)
Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF)
Internationaler Jugendverein (IJV Hamburg)
GKB Migrantinnenbund Hamburg
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
1. Fördermittel und Begünstigte
Welche Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im Bezirk Hamburg-Nord, die sich öffentlich als „gegen Rechts“, „antifaschistisch“ oder „zivilgesellschaftlich“ bezeichnen, haben in den Jahren 2023 und 2024 Fördermittel aus bezirklichen oder übergeordneten Programmen (z. B. „Demokratie leben!“) erhalten?
Bitte unter Angabe von: Name, Fördersumme, Förderquelle, Projektinhalt, Förderzeitraum.
2. Einbindung verfassungsrechtlich bedenklicher Akteure
Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt, um auszuschließen, dass Organisationen, über die dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg Erkenntnisse hinsichtlich extremistischer Bestrebungen oder Verbindungen zur linksextremen Szene vorliegen – öffentliche Mittel erhalten oder davon mittelbar profitieren?
3. Berücksichtigung VS-relevanter Erkenntnisse
Werden bei der Fördermittelvergabe – insbesondere bei Förderempfehlungen durch „Hamburg – Vernetzt gegen Rechts“ im Rahmen der PfD-Steuerungsgruppe – Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz systematisch berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?
4. Projektinhalte und -praxis
Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Demonstrationen, Plakate, Schulungen, Kampagnen, Webseiten) wurden mit den Mitteln dieser Organisationen in den Jahren 2023 und 2024 finanziert?
Bitte jeweils mit kurzer inhaltlicher Beschreibung.
5. Beschwerden oder Prüfungsvorgänge
Gab es in den Jahren 2023 oder 2024 Beschwerden, Hinweise oder verwaltungsinterne Prüfverfahren bezüglich extremistischer Inhalte, parteipolitischer Agitation oder ideologischer Indoktrination durch geförderte Projekte?
Wenn ja, wie wurde reagiert?
6. Förderplanung 2025
Welche Förderanträge oder Vorhaben mit vergleichbarer Zielrichtung wurden für das Jahr 2025 im Bezirk Hamburg-Nord bereits bewilligt oder beantragt? Welche Beträge wurden dafür vorgesehen?
Beschluss:
Keine
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