20-6733

Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Anhörung gem. § 14 PBefG zum Antrag Hamburger Hochbahn AG vom 20.03.2019 auf Genehmigung der vorübergehenden Änderung der Linie 392

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.03.2019
Sachverhalt

Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten in der Bebelallee, hat die Hamburger Hochbahn AG bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) einen Antrag auf vorübergehende Linienwegsänderung für die Linie 392 in Fahrtrichtung U/S Ohlsdorf (Fuhlsbüttler Straße) nach §42 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gestellt.

 

Die Umleitung in Fahrtrichtung U/S Ohlsdorf erfolgt ab Bebelallee bis vor die Kreuzung Deelböge über Deelböge – Alsterkrugchaussee und ab Einmündung Wilhelm-Metzger-Straße weiter über den Linienweg. Die Gegenrichtung ist nicht betroffen.

Die Haltestelle „Bebelallee“ in Fahrtrichtung U/S Ohlsdorf (Fuhlsbüttler Straße) wird aufgehoben. Die Ersatzhaltestelle „Inselstraße“ in Fahrtrichtung U/S Ohlsdorf (Fuhlsbüttler Straße) befindet sich in der Straße Alsterkrugchaussee vor der Einmündung Wilhelm-Metzger-Straße. Zusätzlich wird die Haltestelle „Orchideenstieg“ der Linie 114 in der Straße Deelböge mitbedient.

 

Die Umleitung soll voraussichtlich bis zum 19.05.2019 andauern.

 

Als Träger der Wegebaulast wird das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Fachbereich Tiefbau gem. §14 PBefG durch die BWVI dazu angehört.

Für die Erteilung einer Genehmigung bestehen seitens des Fachbereiches keine Bedenken

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Tom Oelrichs