Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 16.04.2019 auf Erteilung einer Einstweiligen Erlaubnis gemäß § 20 PBefG für die Einrichtung von Bus-Sonderlinien im Rahmen der Veranstaltung "Lange Nacht der Museen am 18./19. Mai 2019
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG
Letzte Beratung: 23.04.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz Ö 6.1.1
Das Unternehmen Hamburger Hochbahn AG beantragt die Einrichtung von Bus-Sonderlinien im Rahmen der Veranstaltung „Lange Nacht der Museen“ in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2019.
Eintrittskarten gelten als Kombi-Tickets und berechtigen zum Eintritt in teilnehmende Museen und zur Fahrt mit den Bus-Sonderlinien sowie allen HVV-Linien von Samstag, 17:00 Uhr bis Sonntag 10:00 Uhr. Es werden 12m-Standardbusse eingesetzt.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen keine Bedenken für die Erteilung der einstweiligen Erlaubnis für die Sonderbuslinien 303, 304 und 314 auf dem Gebiet des Bezirkes Hamburg-Nord.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
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