20-5632

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach §42 Personenförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 09.04.2018 auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Einrichtung von 11 Bussonderlinien im Rahmen der Veranstaltung "Lange Nacht der Museen" am 21. / 22. April 2018 Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

 

 

Das Unternehmen Hamburger Hochbahn AG beantragt die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Einrichtung von 11 Bussonderlinien im Rahmen der Veranstaltung „Lange Nacht der Museen“ am 21./ 22. April 2018.

Eintrittskarten gelten als Kombi-Tickets und berechtigen zum Eintritt in teilnehmende Museen und zur Fahrt mit den Bus-Sonderlinien sowie allen HVV-Linien von Samstag, 17:00 Uhr bis Sonntag 10:00 Uhr. Es werden 12m-Standardbusse eingesetzt.

Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. §14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen keine Bedenken für die Erteilung der einstweiligen Erlaubnis für die Sonderbuslinien 303, 304 und 314 auf dem Gebiet des Bezirkes Nord.

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Harald Rösler

 

Petitum/Beschluss

 

 

Sachverhalt:

 

Das Unternehmen Hamburger Hochbahn AG beantragt die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Einrichtung von 11 Bussonderlinien im Rahmen der Veranstaltung „Lange Nacht der Museen“ am 21./ 22. April 2018.

Eintrittskarten gelten als Kombi-Tickets und berechtigen zum Eintritt in teilnehmende Museen und zur Fahrt mit den Bus-Sonderlinien sowie allen HVV-Linien von Samstag, 17:00 Uhr bis Sonntag 10:00 Uhr. Es werden 12m-Standardbusse eingesetzt.

Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. §14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen keine Bedenken für die Erteilung der einstweiligen Erlaubnis für die Sonderbuslinien 303, 304 und 314 auf dem Gebiet des Bezirkes Nord.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Antrag und Anhörung, Fahrpläne Linien 303, 304, 314