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Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Im Stadtrundfahrtenverkehr Antrag auf Erneuerung der Genehmigung der Stadtrundfahrtenlinien A bis F Antragsteller: Hamburger Stadtrundfahrt - Die Roten Doppeldecker GmbH, Stadtrundfahrt Hamburg - Die Gelben Doppeldecker GmbH, SRH Stadtrundfahrt in Hamburg GmbH, HANSA Rundfahrt GmbH, Hamburg City Vision GmbH, HCT Hamburg-Citytours GmbH

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die o.g. sechs Unternehmen sind im Besitz einer Genehmigung der Linien A bis D (Hamburger Rundfahrtverbund) sowie der Blauen Linie (HCT) und beantragen in Kooperation die Erneuerung der Genehmigung der Stadtrundfahrtenlinien A bis F zum 16.12.2017 für die Dauer von 10 Jahren. Gegenüber den derzeit erteilten Genehmigungen ergeben sich Veränderungen bei den Linienführungen, Fahrplänen und Linienbezeichnungen.

Detaillierte Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (N/MR) des Bezirksamtes Nord gem. §14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens N/MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord bzgl. des Bauzustandes keine grundsätzlichen Bedenken bei der Erneuerung der Genehmigungen für die Stadtrundfahrtenlinien A bis F.

 

N/MR weist jedoch darauf hin, dass die Straßenzüge Krugkoppel – Fernsicht – Bellevue –Sierichstraße – Herbert-Weichmann-Straße – Fährhausstraße – Schöne Aussicht – Eduard-Rhein-Ufer – Schwanenwik  derzeit durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Rahmen des Projektes „Alster Fahrradachsen“ überplant werden und mindestens für die Straßen Bellevue, Fährhausstraße, Schöne Aussicht und Eduard-Rhein-Ufer die Ausweisung als Fahrradstraße vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist mit einem erhöhten Radverkehrsaufkommen zu rechnen und es sind eine erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht geboten.

Des Weiteren sind in der Vergangenheit an das Bezirksamt Hamburg-Nord sowie die Bezirkspolitik in Hamburg-Nord vermehrt Wünsche von Anliegerinnen und Anliegern der Straßen rund um die Außenalster herangetragen worden, die Straßenzüge für das Befahren mit Touristenbussen zu sperren oder wenigstens nur den Einsatz von Bussen mit moderner Umwelttechnologie zuzulassen. Als Gründe wurden u.a. die Lärm- und Abgasbelastung, Behinderungen und Gefährdungen angeführt.

N/MR wird daher die Fachbehörde in der Stellungnahme um eine Prüfung bitten, ob die ggf. erteilten Genehmigungen mit einer jährlichen Kündigungsoption seitens der Genehmigungsbehörde versehen werden können, um auf bestimmte Entwicklungen besser reagieren zu können.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

Anhörung, Anträge und Kooperationsvertrag Stadtrundfahrtlinien A bis F, Merkblatt für Stadtrundfahrten der BWVI