Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Im Stadtrundfahrtenverkehr Antrag auf Erneuerung der Genehmigung der Stadtrundfahrtenlinie "Die Hanse-Stadtrundfahrt" Antragsteller: E. Stadus und H. Stadus GbR Die Hanse-Stadtrundfahrt
Das Unternehmen E. Stadus und H. Stadus GbR Die Hanse-Stadtrundfahrt beantragt die Wiedererteilung der Genehmigung der Stadtrundfahrtlinie „Die Hanse-Stadtrundfahrt“ zum 01.11.2017 für die Dauer von 10 Jahren.
Eine Einigung mit den sechs anderen Unternehmen, die in Hamburg die Stadtrundfahrten betreiben, konnte nicht erzielt werden, sodass dieser Linienverkehr separat von den kooperierenden Unternehmen betrieben werden soll.
Detaillierte Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. §14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der Erneuerung der Genehmigung der Stadtrundfahrtlinie „Die Hanse-Stadtrundfahrt“.
N/MR wird daher die Fachbehörde in der Stellungnahme um eine Prüfung bitten, ob die ggf. erteilten Genehmigungen mit einer jährlichen Kündigungsoption seitens der Genehmigungsbehörde versehen werden können, um auf bestimmte Entwicklungen besser reagieren zu können.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Anhörung, Antrag und Anlagen A und B zur Stadtrundfahrtlinie „Die Hanse-Stadtrundfahrt“, Merkblatt für Stadtrundfahrten der BWVI
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