Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 27.07.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linien 172 und 173
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)
Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt die vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linien 172 sowie 173 für den Zeitraum vom 03.08.2020 bis voraussichtlich 25.09.2020. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs bestehen von Seiten des Fachamtes Bedenken.
Die Linienänderung durch die im Antrag gezeichneten Straßen ist aufgrund des vorhandenen Straßenaufbaues für die regelhafte Belastung durch Busse nicht geeignet. Da aktuell keine anderen geeigneten Straßen für den durch eine private Erschließung ausgelöste Baumaßnahme vorhanden stehen wird der Nutzung während der durch die Erschließung bedingten Sperrung vorläufig zugestimmt. Sollten Schäden auftreten behält der Straßenbaulastträger sich vor die Zustimmung kurzfristig zurückzuziehen.