21-0404

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 24.09.2019 auf Genehmigung des Weiterbetriebs zum 27.11.2019 der Linie 109
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2019
Sachverhalt

Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt die Erneuerung der Genehmigung der Linie 109 ab dem 27.11.2019. Ab dem 15.12.2019 wird die Linie auf eine MetroBus-Linie aufgewertet und soll als Linie 19 bedienen. Der Linienweg sowie der Fahrplan bleiben unverändert.

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 

Aufgrund der Betrauung für Verkehrsdienstleistungen wurden einige Genehmigung der HHA auf den 26.11.2019 befristet, weil nach § 16 Abs. 2 Satz 3 PBefG die Geltungsdauer der Genehmigung die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages nicht überschreiten darf. Da die FHH die Betrauungen ab dem 27.11.2019 erneut, beantragt die HHA für diese Linien die Verlängerung der Genehmigungen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken für die Genehmigung des Weiterbetriebs zum 27.11.2019 der Linie 109.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Ralf Staack