21-1696

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 15.10.2020 (Eingegangen 16.10.2020) auf Genehmigung der Wiedererteilung, dauerhafte Änderung des Linienwegs/Fahrplans zum 13.12.2020 der Linie 114

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2020
Sachverhalt

 

Die HHA beantragt die Wiedererteilung und Änderung/Erweiterung der Genehmigung der Linie 114 ab dem 13.12.2020. Die StadtBus-Linie 114 soll zum 13.12.2020 über U Klosterstern hinaus bis zum Bf. Dammtor als Teilersatz für die SchnellBus-Linie 34 verlängert werden.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.

 

Auf dem Linienweg befinden sich Straßenabschnitte, die für eine regelmäßige Belastung durch Busse nicht geeignet sind. Da aktuell keine alternative Streckenführung möglich ist, wird der Nutzung vorläufig zugestimmt. Sollten Schäden auftreten, behält sich der Wegebaulastträger vor, die Zustimmung kurzfristig zurückzuziehen. Dadurch entstehende Kosten für Instandsetzungen gehen zu Lasten des Antragsstellers.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz