21-0999

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 02.03.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges der Linien M7, 28 und 777
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Sachverhalt

 

Aufgrund der Aufhebung einer Haltestelle können die Linien M7, 28 und 777 die Haltestelle „Hebebrandstraße“ in Fahrtrichtung „AK Barmbek“ nicht mehr bedienen. Die Gegenrichtung ist nicht betroffen. Der Fahrplan bleibt unverändert unter Entfall der genannten Haltestelle.

 

Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt die vorübergehende Änderung der o. g. Linien ab 05.03.2020 bis voraussichtlich 05.03.20203.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR 2 bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Änderung des Linienweges der Linien M7, 28 und 777.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz