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Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 30.04.2018 auf vorübergehende Änderung der Linien M20 von Bf. Altona nach S Rübenkamp, M26 von U Kellinghusenstraße nach Bf. Rahlstedt und 118 von U-Fuhlsbüttel nach U Wandsbek-Gartenstadt Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das Unternehmen Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt aufgrund von Bauarbeiten in der Hebebrandstraße eine vorübergehende Änderung der Genehmigungen der Linien M20 von Bf. Altona nach S Rübenkamp, M26 vom U Kellinghusenstraße nach Bf.Rahlstedt und 118 von U-Fuhlsbüttel nach U Wandsbek-Gartenstadt in der Zeit vom 07.05.2018 bis voraussichtlich 28.10.2018. Betroffen sind beide Fahrtrichtungen.

Weiteren Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord der beantragten Verkehre aus straßenbaulicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bei der Linienführung von M20, M26 und 118 und bei der Haltestellenverlegung von M26 und 118 bestehen.

 

Bedenken bestehen jedoch bei der provisorischen Haltestelle „S Alte Wöhr“ der M20 als Ankunfts- und Überliegehaltestelle.

 

Vorweg wird darauf hinweisen, dass der Zeithorizont zwischen Antragstellung/Anhörung und Beginn der Genehmigungsänderung deutlich zu kurz ist. Der Antrag bzw. die Anhörung sollte mindestens zwei Wochen im Vorfeld versendet werden, um einen angemessenen Spielraum für die Prüfung zu haben.

 

Die im Bereich der provisorischen Haltestelle „S Alte Wöhr“ liegenden Parkstände, die nun schon seit 07.05.2018 genutzt werden und über einen Zeitraum von insgesamt fast 6 Monaten als Haltestelle genutzt werden sollen, sind nicht für Schwerlastverkehr ausgelegt, sondern nur für Kfz bis 3,5 t.

Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist bei der Einrichtung der Haltestelle und den damit verbundenen, baulichen Änderungen nicht beteiligt worden.

Bauliche Änderungen/Maßnahmen im öffentlichen Grund, auch provisorischer Art, dürfen jedoch nicht eigenständig, sondern nur in Abstimmung mit der Wegeaufsicht durchgeführt werden.

Es handelt es sich bei der derzeitigen Nutzung um eine nicht genehmigte Sondernutzung des öffentlichen Grundes (Ordnungswidrigkeit nach HWG).

 

Bei einer kurzfristig erfolgten Ortsbegehung durch die Wegeaufsicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord sind bereits deutliche Schäden durch die Nutzung der Fläche als Haltestelle festgestellt und dokumentiert worden (siehe beigefügte Fotos). Diese Schäden sind durch einen Betrieb von nur ca. 3 Wochen entstanden.

Die Kosten für die verursachten Schäden sind vom Antragsteller (Hamburger Hochbahn AG) zu tragen. Hierzu muss zwischen der Wegeaufsicht und dem Antragsteller kurzfristig eine Kostenübernahme schriftlich fixiert werden. Mögliche weitere Schäden z. B. an Leitungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Nach der Beendigung der vorübergehenden Änderung der Genehmigung der Linien M20, M26 und 118 muss ein Termin mit der Wegeaufsicht vereinbart werden, um die bis dahin aufgetretenen Schäden im Bereich der provisorischen Haltestelle „S Alte Wöhr“ zu dokumentieren. Diese müssen im Nachgang von einer Fachfirma beseitigt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Antrag und Anhörung Linien M20, M26 und 118, Fotos