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Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für die Einrichtung von 8 Bussonderlinien im Rahmen der Veranstaltung "Nacht des Wissens" Antragsteller Hamburger Hochbahn AG (HHA)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das Unternehmen Hamburger Hochbahn AG beantragt die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für die Einrichtung von 8 Bussonderlinien im Rahmen der Veranstaltung „Nacht des Wissens“ vom 04.11.2017 bis 05.11.2017.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. §14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord grundsätzlich keine Bedenken bei der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis für 8 Bussonderlinien im Rahmen der Veranstaltung „Nacht des Wissens“.

Die Linie 414 kann jedoch nicht wie geplant geführt werden, da das Einfahren von der Martinistraße in die Löwenstraße derzeit nicht möglich ist, da diese aufgrund von Bauarbeiten als Einbahnstraße in Richtung Martinistraße ausgewiesen ist. Die Linienführung muss durch die Hochbahn entsprechend angepasst werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Antrag und Anhörung „Nacht des Wissens“