Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 19.08.2019 (Eingang 19.08.2019) auf Erteilung einer Einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für die Linien 51 und 71 von Bf. Altona nach Bf. Altona und Krohnskamp nach S Hasselbrook im Rahmen der Veranstaltung "Verkehrshistorischer Tag" am 22.09.2019
Antragsteller: Hamburger Omnibus Verein (HOV) e.V.
Das Unternehmen Hamburger Omnibusverein e.V. beantragt eine Einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG für die Linien 51 und 71 vom Bf. Altona nach Bf. Altona und vom Krohnskamp nach S Hasselbrook im Rahmen der Veranstaltung „Verkehrshistorischer Tag“ am 22.09.2019. Es wird ein Sondertarif außerhalb des HVV beantragt.
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken für die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für zwei Sonderbuslinien im Rahmen der Veranstaltung „Verkehrshistorischer Tag 2019“.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
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