21-1727

Lichtwerbung am Haus Rosenbrook 6 in Groß Borstel
Eingabe eines Bürgers

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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09.11.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Werner–Boetz,

ich wende mich an Sie mit folgendem Anliegen:

 

seit einigen Tagen ist die fensterlose  Wand des Hauses Nr. 6 am Rosenbrook neben der Garage wieder in der Nacht beleuchtet. Dort hängt nun wieder ein Werbebanner, das durch die gesamte  Nacht von starken Strahlern beleuchtet wird.

 

Das Licht ist sehr hell. Es ist so hell, dass die nähere Nachbarschaft die ganze Nacht hindurch „illuminiert“  wird. Von den hellen Wänden der umliegenden Häusern wird das grelle Licht bis zu uns, die wir am Rosenbrook 10 und 10a wohnen, reflektiert und erhellt so die Nacht.

Diese Gebiet wird zwar als „Gewerbegebiet“ im Bebauungsplan ausgewiesen. Es ist allerdings in 1. Linie ein Wohngebiet. Die Häuser im Rosenbrook 10 und 10a, sowie die Häuser in der Borsteler Chaussee Nr. 5, 7 und 9 nur um die Häuser zu nennen, die in unmittelbarer Nachbarschaft stehen, sind bewohnt. In den genannten Häusern wohnen immerhin mehr als 50 Parteien.

 

Während wir im Rosenbrook 10/10a „nur“ von den - wenn auch massiven - Reflexionen des Lichts an den hellen Wänden der nachbarschaftlichen Häuser beeinträchtigt werden, sind diejenigen Parteien, die in den Häusern, die an der Borsteler Chaussee stehen, direkt betroffen. Dort strahlt das Licht direkt in die Zimmer.

 

Ich vermute, es beeinflusst auch dort den Schlaf der BewohnerInnen, macht ihn unruhig und weniger erholsam.

 

Ich habe mich bereits an einige Abgeordnete der Bezirksversammlung Nord von SPD, CDU, der FDP der Grünen und der Linken gewandt, mit der Bitte, sie mögen beim Betreiber der Werbefläche um Abhilfe nachsuchen.

Ich habe vorgeschlagen, dass es einen Kompromiss geben könnte, demzufolge, das Werbelicht gegen 22 oder 23 Uhr abgeschaltet wird.

Ich hatte bis heute leider keinen Erfolg.

 

Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung.

 

Zur Untermauerung meiner Argumentation sende ich Ihnen im Anhang einige Fotos, denen Sie das Ausmaß der „Illumination entnehmen können.

 

Zu der negativen Beeinflussung von Mensch und Tier durch nächtliche Illumination möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auch auf das folgende Buch lenken:

 

„Licht aus!?“ Lichtverschmutzung. Die unterschätzte Gefahr.

Autorin: Dr. Annette Krop-Benesch. Das Buch ist bei Rowohlt erschienen.

In der Brigitte der Nr. 8 vom 25.3.2020 ist eine Besprechung des Buchs erschienen. Seite 152.

 

Ich bitte Sie um die Rücknahme der Genehmigung zu der erwähnten nächtlichen Illumination des Werbebanners an der Wand des Hauses im Rosenbrook Nr.6.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz