21-1638

Leerstehendes Objekt in der Köppenstraße (III)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Seit der Kleinen Anfrage 15/2017 sind erneut drei Jahre vergangen, ohne dass vor Ort Fortschritte erkennbar sind. Augenscheinlich ist das Objekt seit langer Zeit nicht betreten worden. Nach Berichten von Anwohnern soll das Objekt bereits 20 Jahre leer stehen. Der Verfall schreitet fort, wie unter anderem an dem bereits teilweise abgestürztem Balkon sichtbar ist.

 

Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

1.)    Welche konkreten Schritte wurden seit der Antwort auf die Kleine Anfrage 2017 unternommen, um das Objekt wieder einer Wohnnutzung zuzuführen?

2.)    Wie sah seither die angekündigte engmaschige Überprüfung aus?

3.)    Sind Bußgelder verhängt und vollstreckt worden?

4.)    Wann ist mit der Wiederaufnahme einer Wohnnutzung zu rechnen?

 

Zu den Fragen 1.-4.:

 

Seit dem April 2017 ist der Eigentümer des Objektes mit dem Hauptwohnsitz dort gemeldet, während er zugleich in Hamburg, aber außerhalb des Bezirks Hamburg-Nord noch über eine weitere Wohnanschrift verfügt. Laufende Überprüfungen bzw. Ermittlungen haben zudem bestätigt, dass der Eigentümer sich dort zumindest gelegentlich auch tatsächlich aufhält. Ein Leerstand im Sinne des HmbWoSchG konnte insoweit nicht nachgewiesen oder festgestellt werden.

 

Vor diesem Hintergrund und da das HmbWoSchG keine Vorgaben zur Ausgestaltung des Wohnens enthält, besteht hier keine Grundlage für wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen.

 

 

Michael Werner-Boelz       28.10.2020