Leerstehendes Objekt in der Köppenstraße (II) Kleine Anfrage Nr. 17/2017 von Herrn Dr. Schott, CDU-Fraktion
Seit vielen Jahren steht in der Köppenstraße 6 ein Wohnobjekt leer. Irgendwelche Fortschritte im Hinblick auf eine Instandsetzung sind nicht erkennbar. In der Antwort zu Kl. Anfrage 86/16 führte das Bezirksamt u. a. aus, dass ein Verwaltungsverfahren eingeleitet worden sei.
Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
(Bitte jeweils mit Zeitpunkt benennen)
Im laufenden Kontakt mit dem Eigentümer wurden Absprachen getroffen, so dass inzwischen drei der Räume wieder instandgesetzt sind. Eine Wohnnutzung erfolgt nach Mitteilung des Eigentümers spätestens zum 01.05.2017. Bis dahin und darüber hinaus finden weitere Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen statt. Der weitere Verlauf dieser Arbeiten wird entsprechend nachgehalten.
genehmigung?
Nein.
zung zuzuführen und einen weiteren Verfall zu verhindern?
Siehe Antwort zu Frage 1.
09.02.2017
Harald Rösler
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.