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Leerstehendes Objekt in der Köppenstraße (II) Kleine Anfrage Nr. 17/2017 von Herrn Dr. Schott, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit vielen Jahren steht in der Köppenstraße 6 ein Wohnobjekt leer. Irgendwelche Fortschritte im Hinblick auf eine Instandsetzung sind nicht erkennbar. In der Antwort zu Kl. Anfrage 86/16 führte das Bezirksamt u. a. aus, dass ein Verwaltungsverfahren eingeleitet worden sei.

Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche konkreten Fortschritte hat es in dem Verwaltungsverfahren seither gegeben?

(Bitte jeweils mit Zeitpunkt benennen)

Im laufenden Kontakt mit dem Eigentümer wurden Absprachen getroffen, so dass inzwischen drei der Räume wieder instandgesetzt sind. Eine Wohnnutzung erfolgt nach Mitteilung des Eigentümers spätestens zum 01.05.2017. Bis dahin und darüber hinaus finden weitere Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen statt. Der weitere Verlauf dieser Arbeiten wird entsprechend nachgehalten.

  1. Gibt es inzwischen ggfls. mit welcher Begründung eine Zweckentfremdungs-

genehmigung?

Nein.

  1. Welche Schritte sind bereits erfolgt bzw. geplant, um das Gebäude einer Wohnnut

zung zuzuführen und einen weiteren Verfall zu verhindern?

Siehe Antwort zu Frage 1.

09.02.2017

Harald Rösler

 

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