20-6623

Leerstehende Villen / Wohnungen entlang der Alster, der Kanäle und Außenalster III
Kleine Anfrage Nr. 22/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Zahlreiche Villen bzw. Wohnungen stehen entlang der Alster, den Kanälen und rund um die Außenalster zum Teil schon seit Jahren leer, ohne dass Bautätigkeiten/Instandsetzung zu erkennen sind. Es gab hierzu auch schon zahlreiche Anfragen in den betreffenden Unterausschüssen sowie mehrere Kleine Anfragen.

Gleichwohl waren die „Bemühungen“ des Bezirksamtes bisher nicht erfolgreich, während in anderen Hamburger Bezirken solche Leerstände mit Erfolg gänzlich anders gehabt werden.

Vorbemerkung:

Wie der Fragesteller zutreffend darstellt, gab es zu den von dieser Anfrage erfassten Liegenschaften bereits zahlreiche Anfragen in den betreffenden Unterausschüssen sowie mehrere Kleine Anfragen, mit deren Beantwortung das Bezirksamt die jeweiligen Sachstände dargelegt hat.

Der in der Vorbemerkung auf diese Anfrage enthaltene Hinweis auf eine mutmaßlich andere und nach Auffassung des Fragestellers darüber hinaus erfolgreichere Vorgehensweise anderer Bezirke trägt zugleich nicht der Unterschiedlichkeit der unter den nachfolgenden Teilfragen 1. bis 8. genannten Liegenschaften Rechnung. Das Verwaltungshandeln ist nach dem hamburgischen Wohnraumschutz oder auch bauordnungsrechtlich ausgerichtet und leitet daraus für den jeweiligen Einzelfall erforderliche Maßnahmen ab. Ein pauschaler Verweis auf das Verwaltungshandeln anderer Bezirke lässt insoweit unberücksichtigt, dass auch dort jeder Einzelfall bewertet wird und sich das Verwaltungshandeln der Bezirksämter dahingehend nicht voneinander unterscheidet.

Soweit der Fragesteller zudem auf die andernorts bereits erfolgte Beauftragung eines Treuhänders nach § 12b HmbWoSchG abzielt, sei darauf hingewiesen, dass auch dieses Instrument nur nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall, wenn rechtlich möglich und sachlich geboten, angewandt werden darf. Das medial bekannt gewordene Beispiel eines Mehrfamilienhauses in durchschnittlicher Wohnlage ist nicht mit leerstehende Villen / Wohnungen entlang der Alster, der Kanäle und Außenalster zu vergleichen. Der notwendige personelle und finanzielle Ressourcenaufwand, der verwaltungsseitig bei der Beauftragung eines Treuhänders entsteht, stünde nicht im Einklang mit der Anzahl der Wohneinheiten und den zu erwarteten hohen Mietpreisen für die Gebäude, die durch diese Maßnahme wieder Wohnzwecken zugeführt werden könnten. 

Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Bellevue 24 und was hat das Bezirksamt in den letzten 24 Monaten diesbezüglich jeweils unternommen?

Für das Objekt Bellevue 24 ist vom Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt die Unbewohnbarkeit bestätigt worden. Damit unterliegt das Objekt nicht mehr dem HmbWoSchG. In der Zwischenzeit steht das Objekt unter Denkmalschutz. Ein Abbruchantrag wurde abgelehnt.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Fährhausstraße 14 und was hat das Bezirksamt in den letzten 24 Monaten diesbezüglich jeweils unternommen?

Im Oktober 2018 wurde der Baubeginn gegenüber dem WBZ angezeigt. Den Fortschritt der Bauarbeiten wird der Bereich Wohnraumschutz beobachten.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Andreasstraße 25 und was hat das Bezirksamt in den letzten 24 Monaten diesbezüglich jeweils unternommen?

Zur Durchsetzung des bereits bestandskräftigen Wohnnutzungsgebotes ist derzeit ein Zwangsgeld festgesetzt worden.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Leinpfad 21 und was hat das Bezirksamt in den letzten 24 Monaten diesbezüglich jeweils unternommen?

Im Januar 2019 ist eine Baugenehmigung erteilt worden. Den Fortschritt der beabsichtigten Bauarbeiten wird der Bereich Wohnraumschutz beobachten.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Leinpfad 26 und welche Baumaßnahmen werden dort zurzeit durchgeführt?

Für das Objekt ist im Jahr 2017 eine Baugenehmigung erteilt worden, der im Jahr 2018 Ergänzungs- und Änderungsbescheide folgten. Der Bereich Wohnraumschutz wird das weitere Vorgehen der Bauherren im Blick behalten.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Mövenstraße 3 und welche Baumaßnahmen werden dort zurzeit durchgeführt?

Hierzu liegen weder im WBZ Anträge oder Genehmigungen aus den letzten 5 Jahren vor, noch ist der Leerstand dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt bekannt. Entsprechende Ermittlungen werden aufgenommen.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Leinpfad 22?

Nach Kenntnis des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ist dieses Objekt bewohnt. Ein Leerstand ist nicht bekannt. Im WBZ liegen ebenfalls keine Anträge oder Genehmigungen vor.
 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Objektes Leinpfad 5 UG?

Hierzu liegen im WBZ keine Anträge oder Genehmigungen aus den letzten 5 Jahren vor. Dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ist der Leerstand ebenfalls nicht bekannt. Entsprechende Ermittlungen werden aufgenommen.

 

 

06.03.2019

Ralf Staack