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Langenhorner Markt: Barrierefreies WC besser zugänglich machen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.02.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grünen-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1.: Die Bezirksverwaltung wird gebeten, eine Maßnahme zu finden, die geeignet ist, den Eingangsbereich der barrierefreien Toilette am Langenhorner Markt künftig leichter zugänglich zu machen.

2.: Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang im Umfeld des Marktmeisterhäuschens und des Einganges zu Kaufland auf Ebene des Marktplatzes weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden können.

 

Begründung:

 

Im Marktmeisterhaus am Langenhorner Markt befindet sich auch ein behindertengerechtes öffentliches WC.

Leider ist es nicht immer gut für mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar. Häufig versperren abgestellte Fahrräder den Zugang oder erschweren ihn.

Auch ein Mülleimer der Stadtreinigung steht in unmittelbarer Nähe der Eingangstür und sorgt für Behinderungen, insbesondere an Tagen mit hoher Besucherfrequenz auf dem Marktplatz.

Abhilfe könnte z.B. eine deutlich sichtbare Markierung auf dem Boden schaffen, die den Eingangsbereich des WCs als solchen erkennbar macht.

Des Weiteren gibt es offenbar Bedarf für mehr Fahrradabstellplätze auf der Ebene des Marktplatzes.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Zugänglichkeit des Behinderten-WCs erfolgt über eine rechts neben der Tür angeordnete Schließanlage. Grundsätzlich konnte bisher keine Einschränkung der Zugänglichkeit des Behinderten-WCs festgestellt werden. Diegel vor dem Marktmeisteruschen wurden dort in erster Linie zum Schutz der Marktbesucher vor aufschlagenden Türen und nicht zum Anschließen von Fahrrädern positioniert. Darüber hinaus wurde im September 2016 ein Standmülleimer mit einem ausreichend großen Abstand zur Fassade angeordnet, sodass das Abstellen von Fahrrädern unterbunden und die Erreichbarkeit der Schließanlage mit Rollatoren / Rollstühlen sichergestellt wird.

 

Zu 2.:

Im Bereich der U-Bahn-Ausgänge im Kreuzungsbereich Krohnstieg und Tangstedter Landstraße wurden im Zuge des Städtebaufördergebiets „Langenhorn Markt“ zahlreiche neue Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen, sodass die Anzahl der Fahrradstellplätze von ca. 200 auf ca. 350 erhöht werden konnte.

Zum einen sind der Bereich des Marktmeisterhäuschens und der Eingang zu Kaufland auf Ebene des Marktplatzes für Radfahrer ausschließlich über die Marktfläche zu erreichen, auf der das Fahrradfahren jedoch untersagt ist. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Fahrradstellplätze im Bereich des Markmeisterhäuschens  in der Regel nicht durch Schieben der Räder erreicht oder verlassen werden, würde die Anordnung weiterer Fahrradstellplätze zusätzliche Konflikte erzeugen. 

Zum anderen handelt es sich bei dem Bereich zwischen dem Marktmeisterhäuschen, dem Eingang zu Kaufland und der Tunnelunterführung um eine relativ kleine und intensiv genutzte Fläche. Mit Hinblick auf das begrenzte Platzangebot könnte die Anordnung zusätzlicher Fahrradgel zu einer Beeinträchtigung der Zugänglichkeit des Behinderten-WCs führen.

Auch im Bereich des Eberhofweges stehen unter Berücksichtigung der Bedarfe des Wochenmarktes über die vorhandenen Fahrradstellplätze hinaus keine weiteren Flächen für das Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine