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Langenhorner Chaussee: Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in

seiner Sitzung am 25.06.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages

von SPD-, GRÜNE- und DIE LINKE-Fraktion sowie der FDP-Gruppe befasst und folgende

Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass

  1. die Planung der Veloroute 4 im Bereich Langenhorner Chaussee derart überarbeitet wird, dass diese ohne einen Zweirichtungsradweg auskommt. Dazu sollte die Einrichtung einer weiteren Lichtsignalanlage vorgenommen werden, welche eine sichere Querung der Langenhorner Chaussee durch Fußgänger und Radfahrer ebenso ermöglicht, wie das Linksabbiegen von Kfz von der Fibigerstraße in die Langenhorner Chaussee. Falls erforderlich, sollte dafür auch eine Verschiebung der FLSA am U-Bahnhof Ochsenzoll in Erwägung gezogen werden, die zusätzlich zur geforderten LSA Fibigerstraße erhalten bleiben soll.

Einstimmig beschlossen

 

  1. der Radverkehr im Planbereich in Radfahrstreifen auf der Fahrbahn statt auf Hochbordradwegen geführt wird.

Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion

 

  1. die Gehwege im gesamten Planbereich barrierefrei, hartbefestigt (kein Grand) und überall - allenfalls auf sehr kurzen Abschnitten - mindestens 1,50m breit sind;

Einstimmig beschlossen

 

  1. geprüft werden möge, im Planbereich zusätzliche Bäume zu pflanzen, z.B. auf der „Insel“ zwischen Taxistand und Fahrbahn der Langenhorner Chaussee.

Einstimmig beschlossen

 

  1. nicht als Verkehrsflächen benötigte, derzeit vollversiegelt geplante Flächen zu entsiegeln bzw. nicht zu pflastern und diese stattdessen mit Frühblühern und anderen Wildblumen zu bepflanzen.

Einstimmig beschlossen

 

  1. für das Eckgrundstück Langenhorner Chaussee / Fibigerstraße eine Lösung mit Zufahrt ausschließlich von der Fibigerstraße her gefunden wird, so dass der Baum im Bereich der bislang geplanten Zufahrt erhalten werden kann und die potenzielle Gefahrenstelle einer Gehwegüberfahrt vermieden wird.

Einstimmig beschlossen

 

Begründung:

In der Sitzung des Regionalausschusses am 4. Juni 2018 wurde die Planung des LSBG für die Veloroute 4 im Abschnitt zwischen Fibigerstraße und U-Bahnhof Ochsenzoll vorgestellt. Während der Regionalausschuss den Ausbau der Veloroute grundsätzlich begrüßt, sieht er gleich eine ganze Reihe von Aspekten an der Planung kritisch:

  • Ein straßenbegleitender Zweirichtungsradweg, wie er auf der Ostseite geplant ist, wird generell nicht als Lösung für den Radverkehr angesehen, die den Anforderungen einer Veloroute gerecht wird.
  • Die Planung sieht einen Verzicht auf die Einrichtung einer weiteren Lichtsignalanlage an der Langenhorner Chaussee in Höhe Fibigerstraße vor, um den Verkehrsfluss auf der Langenhorner Chaussee nicht zu behindern. Diese Haltung geht nicht nur zu Lasten der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern nimmt dem Autoverkehr die Chance, künftig wieder von der Fibigerstraße in südliche Richtung in die Langenhorner Chaussee einbiegen zu können.
  • Aus der Fibigerstraße kommende Autofahrer werden tendenziell nach links schauen, um eine Lücke im fließenden Verkehr auszumachen. Den Radweg in Gegenrichtung nutzende Radler können so besonders leicht übersehen und ggf. angefahren und schwer verletzt werden.
  • Der Zweirichtungsradweg ab U-Bahnhof Ochsenzoll lädt Radler geradezu dazu ein, auch über die Fibigerstraße hinaus auf der falschen Seite Rad zu fahren, z.B. mit Fahrtziel Nordex.
  • Die zwei geplanten Grundstücksüberfahrten über den Zweirichtungsradweg sind erhebliche Konfliktstellen zwischen Kfz- und Radverkehr. Der Radverkehr wird aus Sicht von in die Grundstücke einfahrenden Fahrzeugen durch parkende Autos und Bäume verdeckt. Insbesondere die neue Überfahrt des Eckgrundstücks zur Fibigerstraße (ehemalige Tankstelle) wird als unnötig angesehen, da dieses auch von der Fibigerstraße her erschlossen ist.
  • Radfahrstreifen reduzieren die alltäglichen Konflikte zwischen Radelnden und Fußgängerinnen und Fußgängern deutlich. Sie stellen zudem eine besonders gute Sichtbarkeit des Radverkehrs sicher, was gerade an Einmündungen von hoher Bedeutung ist.
  • Im Bereich des südlichen und des nördlichen Endes der Nebenfahrbahn soll der westliche Gehweg gemäß Planung untermaßig, am südlichen Ende sogar nur 1,30m breit und zudem nur mit Grand befestigt sein. Die Radverkehrsführung in den Nebenflächen auf der Westseite sowie die dortigen Parkplätze nehmen so viel Raum ein, dass kein hinreichend breiter, durchgehend barrierefreier und hartbefestigter Gehweg auf der Westseite mehr geschaffen werden kann.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Eine zusätzliche Lichtsignalanlage (LSA) im Bereich der Fibigerstraße wurde seitens der Verkehrsdirektion abgelehnt. Die Verschiebung der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) am U-Bahnhof Ochsenzoll wird derzeit nicht weiter verfolgt, da die direkte Wegebeziehung zwischen dem Buswendeplatz und dem Taxenstand zur U-Bahn erhalten werden soll.

 

Zu 2.:

Um den Radverkehr im Planungsbereich auf Radfahrstreifen leiten zu können, müsste der Querschnitt der Langenhorner Chaussee angepasst und die Bordsteinführung grundsätzlich verändert werden. Eine Grundinstandsetzung der Langenhorner Chaussee ist im Rahmen dieser Maßnahme derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu 3.:

Die Planung sieht vor, die Gehwege überwiegend mit Gehwegplatten aus Beton zu befestigen. Im Bereich des erhaltenswerten Baumbestandes südlich der Nebenfahrbahn auf der Westseite der Langenhorner Chaussee, ist aufgrund des Wurzelwuchses eine Befestigung des Gehweges mit Grand vorgesehen, so kann der Baum erhalten bleiben.

Im Bereich des Flurstücks 10936 (Westseite, direkt südlich angrenzend an den Buswendeplatz) verspringt die Straßenbegrenzungslinie, sodass der öffentliche Gehweg dort untermaßig ausfällt. Das Ergebnis einer bereits im Zuge dieser Planung vorgenommenen Prüfung ist, dass kein Grunderwerb möglich ist.

 

Zu 4.:

Der vorhandene Leitungsbestand lässt keine weiteren Baumpflanzungen im Planungsbereich zu.

 

Zu 5.:

Dies wird im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt.

 

Zu 6.:

Zukünftig wird keine Gehwegüberfahrt vom Eckgrundstück Langenhorner Chaussee / Fibigerstraße zur Langenhorner Chaussee mehr benötigt. Der Baum kann somit erhalten werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine