Langenhorner Chaussee: Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in
seiner Sitzung am 25.06.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages
von SPD-, GRÜNE- und DIE LINKE-Fraktion sowie der FDP-Gruppe befasst und folgende
Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass
Einstimmig beschlossen
Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion
Einstimmig beschlossen
Einstimmig beschlossen
Einstimmig beschlossen
Einstimmig beschlossen
Begründung:
In der Sitzung des Regionalausschusses am 4. Juni 2018 wurde die Planung des LSBG für die Veloroute 4 im Abschnitt zwischen Fibigerstraße und U-Bahnhof Ochsenzoll vorgestellt. Während der Regionalausschuss den Ausbau der Veloroute grundsätzlich begrüßt, sieht er gleich eine ganze Reihe von Aspekten an der Planung kritisch:
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Eine zusätzliche Lichtsignalanlage (LSA) im Bereich der Fibigerstraße wurde seitens der Verkehrsdirektion abgelehnt. Die Verschiebung der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) am U-Bahnhof Ochsenzoll wird derzeit nicht weiter verfolgt, da die direkte Wegebeziehung zwischen dem Buswendeplatz und dem Taxenstand zur U-Bahn erhalten werden soll.
Zu 2.:
Um den Radverkehr im Planungsbereich auf Radfahrstreifen leiten zu können, müsste der Querschnitt der Langenhorner Chaussee angepasst und die Bordsteinführung grundsätzlich verändert werden. Eine Grundinstandsetzung der Langenhorner Chaussee ist im Rahmen dieser Maßnahme derzeit nicht vorgesehen.
Zu 3.:
Die Planung sieht vor, die Gehwege überwiegend mit Gehwegplatten aus Beton zu befestigen. Im Bereich des erhaltenswerten Baumbestandes südlich der Nebenfahrbahn auf der Westseite der Langenhorner Chaussee, ist aufgrund des Wurzelwuchses eine Befestigung des Gehweges mit Grand vorgesehen, so kann der Baum erhalten bleiben.
Im Bereich des Flurstücks 10936 (Westseite, direkt südlich angrenzend an den Buswendeplatz) verspringt die Straßenbegrenzungslinie, sodass der öffentliche Gehweg dort untermaßig ausfällt. Das Ergebnis einer bereits im Zuge dieser Planung vorgenommenen Prüfung ist, dass kein Grunderwerb möglich ist.
Zu 4.:
Der vorhandene Leitungsbestand lässt keine weiteren Baumpflanzungen im Planungsbereich zu.
Zu 5.:
Dies wird im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt.
Zu 6.:
Zukünftig wird keine Gehwegüberfahrt vom Eckgrundstück Langenhorner Chaussee / Fibigerstraße zur Langenhorner Chaussee mehr benötigt. Der Baum kann somit erhalten werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
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