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Langenhorn Dein Sportplatz Höpen - Attraktiver Freizeitsport oder idyllische Hundewiese? (II) Kleine Anfrage Nr. 11/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Wie lautet der aktuelle Stand zur Errichtung eines Bolzplatzes für die ZEA Grellkamp und naheliegende Folgeunterkünfte in Langenhorn?“, siehe Drucksache 20-2829, befindet sich der Sportplatz Höpen „in einem baulich guten Zustand und kann jederzeit bespielt werden“. Basierend auf einer Vor-Ort-Begehung und einer Bilddokumentation von Nutzern und Anwohnern des Sportplatzes (siehe hierzu Drucksache 20-2988) kann dieser Eindruck nicht geteilt werden. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass es sich bei dem Sportplatz um eine ungepflegte, mit ver-rosteten Bauelementen abgesperrte und zum Teil vermüllten Wiese handelt. Dem Anschein nach wird das Areal auch als Auslaufwiese für Hunde genutzt, was seiner ausgewiesenen Funktion widerspricht.  Ziel sollte es sein die Attraktivität des Sportplatzes Höpen für Nutzer, Anwohner/innen und Geflüchtete, welche sich in der ZEA Grellkamp und den naheliegenden Folgeunterkünften aufhalten, zu steigern und den Freizeitsport an der frischen Luft als verbindendes Element für alle Interessengruppen sinnvoll zu nutzen. Am 26.09.2016 gab das Bezirksamt dem zuständigen Regionalausschuss unter TOP 5.5. eine kurze Mitteilung über den aktuellen Zustand des Platzes und seiner Nutzung. Seitdem hat das Bezirksamt keine Informationen mehr vermittelt, was nicht nachvollziehbar ist. Überraschenderweise wurde zudem im Dezember der TOP 6.3. „Sportplatz Höpen: Kosten einer Rasensanierung/-erneuerung und Empfehlung“ von der Tagesordnung des zuständigen Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel für den 05.12.2016 genommen und leider auch nicht mehr in die Januar-Sitzung mit aufgenommen.  

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1.       Welchen Stellenwert hat Freizeitsport auf öffentlichen Grünflächen für den Bezirk
          Hamburg-Nord?

Zu 1.: Alle Grünflächen im Bezirk stehen auch für Freizeitsport zur Verfügung und können dementsprechende genutzt werden. Einschränkungen werden lediglich ausgesprochen, wenn durch die sportliche Nutzung Schäden an der Grünanlage entstehen. Sport in Grünanlagen hat allgemein einen hohen Stellenwert (siehe auch Untersuchung der Universität Osnabrück (http://www.hamburg.de/contentblob/2742950/data/pdf-sportentwicklungsplan-low.pdf). Diese Feststellung gilt insbesondere auch für den Bezirk Hamburg-Nord. 

2.       Warum wurde der TOP 6.3. „Sportplatz Höpen: Kosten einer Rasensanierung/
          erneuerung und Empfehlung“ von der Tagesordnung genommen? Wer hat dies,
          wann veranlasst?

Zu 2.: Mit Einladung vom 28.11.2016 wurde den Regionalausschussmitgliedern die

Drucksache 20-3671 zugestellt. Weil zwischenzeitlich die Idee für eine

wesentlich bessere Lösung entstanden war, hat der Bezirksamtsleiter dem

TOP 6.3 samt Drucksache zurück gezogen. 

3.       Welche Informationen sollten unter TOP 6.3. „Sportplatz Höpen: Kosten einer
          Rasensanierung/-erneuerung und Empfehlung“ dem Regionalausschussmitgliedern
          vorgestellt werden?

Zu 3.: Erwogen wurde in der Vorlage die zunächst halbseitige Sanierung des Platzes

r 31.000 EUR aus Unterhaltungsmitteln des Bezirksamtes und vorbehaltlich

der Finanzierbarkeit die Sanierung der anderen Hälfte in 2018.

4.       Welche Fördermittel, z.B. im Rahmen der „Sanierungsoffensive (bezirklicher)
          Sportstättenbau“, sind vom Bezirksamt Hamburg-Nord bereits geprüft und/oder
          beantragt worden, um den Sportplatz Höpen zu sanieren? (bitte detailliert angeben)

Zu 4.: Die vor der Drucksache 20-3671 angestellten Finanzierungsüberlegungen

wurden dankenswerterweise überholt von der von SPD und GRÜNEN eingebrachten Bürgerschaftsdrucksache 21/7612 Hamburger Integrationsfonds (XIX) - Integrationsprojekte in den Bezirken stärken. Für die Wiederherrichtung und Aufwertung des ehemaligen Sportplatzes

Höpen sollen dem Bezirksamt bis zu 185.000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Das

Bezirksamt hatte angeregt, die Instandsetzung der Rasenfläche und den Einbau einer

Bewässerungsanlage (75.000 EUR) sowie den Bau eines Kleinspielfeldes (Ballfanggitter-Käfig) mit Umzäunung, Hartboden, Basketballkörben und kleinenToren (100.000 EUR) durchzuführen und die Details bezüglich Flächen und Ausstattung zuvor in einem Beteiligungsworkshop zu erarbeiten. Leitgedanke ist, dass die so entstehende aufgewertete Anlage Langenhornerinnen und Langenhornern wie auch Flüchtlingen zur Verfügung stehen soll und man sich hier beim Sport und in der Freizeit begegnen kann.   

5.       Gibt es die Überlegung vom Bezirksamt Hamburg-Nord oder der zuständigen
          Behörde, den Sportplatz Höpen zu veräußern und in Zukunft Wohnungsbau auf dem
          Gelände zu betreiben? Wenn ja, seit wann, wieso und auf welcher rechtlichen Basis?
          (bitte detailliert begründen)

Zu 5.: Nein.

 

 

Harald Rösler

 

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