20-5746

Lärmschutz auf der Holtkoppelbrücke Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 23.04.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages  von SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung

verabschiedet:

 

„Die Leitung des Bezirksamts möge prüfen, ob auf der Holtkoppelbrücke in Höhe Holtkoppel 100 ein geeigneter Lärmschutz angebracht werden kann.

Begründung:

Die Holtkoppelbrücke liegt auf etwa gleicher Höhe mit den Obergeschossen der Häuser im angrenzenden Wohngebiet. Der Schall von fahrenden und rangierenden Fahrzeugen auf der Brücke trägt weithin und führt zu hoher Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner.

Eine Lärmschutzeinrichtung auf der Brücke könnte für Abhilfe sorgen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die zuständige Abteilung innerhalb des Bezirksamtes hat (nach einer Berechnung vom 17.08.2017, s. Anl. 1) erneut die Auswirkungen zweier Lärmschutzwände – dieses Mal direkt auf der Straßentrasse (auch das Coffee to fly ist in der Betrachtung mit abgeschirmt), s. Anl. 2 - geprüft.

Auf die Beurteilungspegel, also die über den Tagesverlauf gemittelten Schallereignisse bezogen, sind die Maßnahmen nahezu wirkungslos. Vorbeifahrten lauter Fahrzeuge, das Hochtouren von Motorrädern im Stand tragen mit ihrem jeweiligen Zeitanteil zum Mittelungspegel bei, werden allerdings als auffällige „kurzzeitige Geräuschspitzen“ deutlich stören.

 

Eine immissionsschutzrechtlich erhebliche Minderung des Lärms kommt erst bei Minderung des Beurteilungspegels um mindestens 3 dB zu Stande. Das bedeutet, dass die beiden Lärmschutzwände insgesamt ca. 320 m lang und 2 m hoch sein müssten, die Kosten würden gem. „Statistik der Lärmschutzmaßnahmen des Bundes“ (2013) mindestens 240.000,-- € betragen, dabei ist nicht berücksichtigt worden, dass ein großer Teil des Bauwerks auf einer Brücke über einer vierspurigen Bundesstraße nicht unerhebliche Zusatzkosten erfordern würde.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Prüfungsergebnis