20-5669

Lärmschutz auf der Holtkoppelbrücke Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 23.04.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages  von SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung

verabschiedet:

 

„Die Leitung des Bezirksamts möge prüfen, ob auf der Holtkoppelbrücke in Höhe Holtkoppel 100 ein geeigneter Lärmschutz angebracht werden kann.

Begründung:

Die Holtkoppelbrücke liegt auf etwa gleicher Höhe mit den Obergeschossen der Häuser im angrenzenden Wohngebiet. Der Schall von fahrenden und rangierenden Fahrzeugen auf der Brücke trägt weithin und führt zu hoher Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner.

Eine Lärmschutzeinrichtung auf der Brücke könnte für Abhilfe sorgen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge

Keine