Lärmsanierungsprogramm / Richtlinie zur Lärmsanierung an Bahnstrecken
Letzte Beratung: 26.03.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz Ö 6.1
Mit der Veröffentlichung im EBA-Verkehrsblatt 24/2018, S. 858, ist zum 01.01.2019 die geänderte Förderrichtlinie (s. Anhang) zum freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes in Kraft getreten.
In Hamburg-Nord wurden aufgrund der früheren Förderrichtlinie (von 2012) und durch Initiative des „Runden Tisches Güterumgehungsbahn“ zahlreiche Lärmschutz-Wände entlang der Güterumgehungsbahn errichtet. Gegenüber den Bedingungen dieses Alt-Programms gibt es jetzt wesentlich mehr Anspruchsberechtigte bzw. Betroffene, weil nicht mehr nur der Gebäudebestand von vor 1974, sondern jetzt auch bauliche Anlagen, die vor dem 01.01.2015 errichtet oder genehmigt wurden, berücksichtigt werden. Außerdem entfällt seit 2015 der Schienenbonus von 5 dB und die Grenzwerte für die Lärmsanierung wurden um 3 dB abgesenkt.
Da das Lärmsanierungsprogramm eine freiwillige Leistung des Bundes ist, kann auf die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen kaum Einfluss genommen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
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