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Lärmbelastung am Alten Güterbahnhof Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2017 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

1. Auf beiden Seiten der Straße Alter Güterbahnhof werden unmittelbar vor den Pflasterkissen jeweils mindestens drei Schrägparkplätze errichtet.

 

2. Auf den Pflasterkissen werden beidseitig Betonklötze (sog. Legosteine) so aufgestellt, dass die Fahrbahnbreite auf 3,00m eingeengt wird.

 

Begründung:

In der letzten Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude haben Anwohner der Straße „Alter Güterbahnhof“ eindringlich die Probleme geschildert, die durch die in der Straße eingebauten Pflasterkissen entstehen. Diese Aufpflasterungen (grob behauene Granitsteine) sind niveaugleich mit der Straßenoberfläche eingebaut. Sie sind also nur eine optische Aufpflasterung, um die Autofahrer daran zu erinnern bzw. darauf aufmerksam zu machen, dass es sich hier um eine Tempo-30-Zone handelt. Leider werden die Aufpflasterungen mit zu hoher Geschwindigkeit überfahren, weil sie niveaugleich sind und verursachen hierdurch Lärm.

 

Die Idee, die grundsätzlich intakten Pflasterkissen wieder auszubauen wird absehbar nicht umgesetzt werden können. Der hierfür zuständige Verkehrsausschuss hat sein Budget für Straßensanierungsarbeiten- disponiert und noch eine Reserveliste vorgelegt.

 

Aus diesem – allen bekannten Grund – ist es notwendig, der Lärmentwicklung dadurch zu begegnen, das Höchsttempo von 30 km/h an dieser Stelle tatsächlich durchzusetzen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die in der vorgenannten Drucksache vorgeschlagenen Schrägparkstände sind in dieser Form nicht realisierbar. Zum einen werden erforderliche Fahrbeziehungen der Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen unterbunden. Zum anderen befinden sich auf der nördlichen Seite Behindertenparkstände in Senkrechtaufstellung, die eine notwendige Fahrbahnbreite zum Ausparken benötigen.

„Betonklötze“, die entsprechend markiert und gegen verrücken gesichert werden müssten, finden keine die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde, sowie auch eine Fahrbahnbreite von 4,0 m im Bereich der Aufpflasterung erforderlich (Feuerwehr) ist.

 

In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde können 3 versetzte sogenannte Nasen mit entsprechender „Warnbake“ (Vz605-X) vorgesehen werden, die verhindern, dass zügig gerade durchgefahren werden kann, um so die Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

Die Maßnahme ist als Vorschlag ins bezirkliche Bauprogramm 2017 aufgenommen worden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler