Kritische Zeitpläne und mangelnde Transparenz beim geplanten Mädchenhaus Anfrage gem. § 27 BezVG
In der Antwort auf die Anfrage 22-1522 (Oktober 2025) teilte die Behörde mit, dass das Mädchenhaus in Hoheluft-Ost ab dem Frühsommer 2026 betrieben werden soll. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) der Betreiber sein wird und insgesamt 14,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an Personal eingeplant sind.
In der aktuellen Antwort 22-1878 vom Februar 2026 wurde jedoch keine detaillierte Kostenaufstellung geliefert mit dem Verweis darauf, dass standortbezogene Berechnungen noch nicht vorlägen, da Gespräche mit dem Eigentümer noch laufen. Dies steht im Widerspruch zum angestrebten Eröffnungstermin in wenigen Monaten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Sozialbehörde:
1. Bleibt es angesichts der laut Behörde noch nicht abgeschlossenen Standortkalkulationen und Eigentümerverhandlungen beim Eröffnungstermin im Frühsommer 2026 (LEB)? Falls nein: Wann ist nach aktuellem Stand mit der Inbetriebnahme zu rechnen?
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Nein. Ein Eröffnungstermin ist aktuell nicht geplant oder abzusehen.
2. Da die Behörde bestätigt, dass der Tagessatz von ca. 510 Euro auf dem Mädchenhaus im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) basiert, fordern wir nun die Offenlegung dieser existierenden Referenzdaten: Wie schlüsselt sich dieser Satz im KJND exakt nach Personal-, Sach- und Immobilienkosten auf (in Euro und Prozent)?
Der Tagessatz für einen Platz im Mädchenhaus des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) des Landesbetriebs für Erziehung und Beratung (LEB) setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten 51,59% => 262,70€
Sachkosten 25,03% => 127,48€
Immobilienkosten 23,38% => 119,04€
3. In Drs. 22-1522 wurde bereits die exakte Personalstärke von 12,6 VZÄ pädagogischem Personal, 0,75 VZÄ Hauswirtschaft und 0,75 VZÄ Leitung beziffert. Auf welcher tariflichen Grundlage wurden diese 14,1 Stellen für die interne Budgetplanung der Behörde bewertet? Warum kann aus diesen bereits feststehenden Personalstärken kein standortbezogener Personalkostenanteil ausgewiesen werden?
Die Bewertung der Stellen stellt sich wie folgt dar:
Die Stellen für pädagogische Fachkräfte sind in der Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder - Sozial- und Erziehungsdienst eingruppiert.
Die Leitungsstelle ist mit S 17 eingruppiert.
Die Hauswirtschaftsstelle ist in der Entgeltgruppe E 4 eingruppiert.
Die tatsächlichen Personalkosten ergeben sich erst nach Einstellung der konkreten Personen. Zum Personalkostenanteil siehe Antwort zu 2.
4. Mit welchem Eigentümer (städtisch oder privat) werden die Verhandlungen geführt?
Die Verhandlung wird mit einem privaten Eigentümer geführt.
5. Warum konnten diese Verhandlungen seit der ersten Erwähnung im Oktober 2025 bis Februar 2026 nicht abgeschlossen werden?
6. Wurden die Verhandlungen, Stand Mai 2026, erfolgreich abgeschlossen, wenn ja: Mit welchem Resultat, wenn nein: Warum nicht?
7. Wann genau wird die Behörde die „kalkulatorische Phase“ verlassen und der Bezirksversammlung Hamburg-Nord eine verbindliche Kostenaufstellung für den Standort präsentieren? (Falls diese bereits vorhanden ist, bitte tabellarisch auflisten.)
Die Verhandlungen konnten aufgrund im Bereich des Eigentümers liegender Umstände bis dato nicht weitergeführt werden.
8. Wie rechtfertigt die Behörde die Anwendung eines Tagessatzes für den „Notdienst“ (KJND) auf eine Einrichtung, die auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt ist und somit eine völlig andere Kostenstruktur aufweisen müsste?
Siehe Stellungnahme zur bezirklichen Drs. 22-1512.
Michael Schumann, Kilian Oltrogge, Kilian / Robert Buck
AfD-Fraktion
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