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Kreative PKW-Stellplätze am Holitzberg - Was ist erlaubt und was nicht? Kleine Anfrage Nr. 85/2017 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Öffentlicher Parkraum im nördlichen Teil von Langenhorn wird immer knapper. U. a. am Holitzberg wird sich dies durch die Erweiterungen der Asklepios Klinik Nord Heidberg und den geplanten neuen Wohneinheiten an der Tangstedter Landstraße in Zukunft weiter verschärfen. Erste Anwohner am Holitzberg entwickeln "kreative" Ansätze, um ihre Situation zu verbessern. Nachahmer sind nicht ausgeschlossen.   

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Ist dem Bezirksamt der eingerichtete Parkplatz am Holitzberg Hausnummer 4 (siehe Anhang) bekannt?

Wenn ja, seit wann?

Ja, seit dem 13.01.2017.

  1. Welche baurechtlichen Genehmigungen musste der Anwohner erfüllen, um den Stellplatz einrichten zu dürfen?

Auf diesem Grundstück ist ein Stellplatz nach § 60, Anlage 1 Hamburgische Bauordnung freigestellt, solange die Anforderungen des § 9 Hamburgische Bauordnung (Vorgärten und ihre Gestaltung) eingehalten sind. Eine Genehmigung für die Gehwegsüberfahrt wurde erteilt.

 

  1. Welche weiteren Anwohner in der Historischen Gartenstadt Holitzberg erhalten die Möglichkeit ihr Grundstück entsprechend herzurichten? (bitte Hausnummern benennen).

Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass in gleicher Art und Weise nur die Eckgrundstücke davon Gebrauch machen könnten, denn die direkte Anbindung an die öffentliche Straße stellt neben der unter Punkt 2 benannten Rechtsvorschrift eine weitere Forderung dar. Die Genehmigung einer Gehwegsüberfahrt wird einzelfallbezogen geprüft.

 

  1. Welche Maßnahmen müsste das Bezirksamt ergreifen, falls der eingerichtete Stellplatz rechtswidrig ist?

Der Stellplatz wurde nicht rechtswidrig hergestellt.

 

  1. Ist der Bauherr, welcher zurzeit in der Tangstedter Landstraße 435/451 aktiv ist, über

den eingerichteten Stellplatz am Holitzberg Hausnummer 4 informiert? Wenn ja, seit wann? Unterstützt er den eingerichteten Parkplatz und welche Informationen wurden

 

Ob und inwieweit der benannte Bauherr Kenntnis von diesem Stellplatz hat, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

 

Anhänge

 

Keine