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Konzert der Rolling Stones - Schadensbeseitigung Kleine Anfrage Nr. 174/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Am 12. September, also 3 Tage nach dem Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark, schrieb das Hamburger Abendblatt u.A.

Bezirksamt bezeichnet den Zustand der Rasenfläche nach dem Konzert als tadellos". Abbau dauert noch bis Ende der Woche.

Hamburg. Nach dem größten Konzert seit 28 Jahren mit 82.000 Besuchern wird im Stadtpark aufgeräumt. Unzählige Gabelstapler transportieren am Montag die Hinterlassenschaften des Auftritts der Rolling Stones ab. Tribünenteile und Dixiklos werden auf Laster verladen, Platten, die den Rasen geschützt hatten, sind zum Abtransport aufgestapelt. Um die Logistik zu meistern, stehen etliche 40-Tonner bereit. Während die Konzertbühne bereits abgebaut ist und die Zuschauertribünen langsam, aber sicher verschwinden, wird der Backstagebereich am Ufer des Stadtparksees noch bis zum Ende der Woche stehen bleiben. Nach Schätzungen der Veranstalter sollen die letzten Spuren des Konzerts bis zum Wochenende verschwunden sein.

….

Eine positive Überraschung ist der Zustand des Rasens auf der Festwiese. Der Plan, das gesamte Konzertareal mit speziellen Platten abzudecken, um das Grün vor den 82.000 begeistert feiernden Stones-Fans zu schützen, ist aufgegangen. Entgegen einiger kritischen Erwartungen im Vorfeld sind keine größeren Schäden zu erkennen – der Rasen, der am Montag unter den Platten zum Vorschein kommt, sieht gut aus.

Darüber freut sich auch Jan-Peter Uentz-Kahn, Sprecher des Bezirksamts Hamburg-Nord, der das Grün zusammen mit Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) und Stadtgrün-Experten bereits am Sonntag begutachtete. "Der Rasen wirkt tadellos", sagt Uentz-Kahn. Auch seien besonders schützenswerte Anlagen des Parks extra umzäunt worden.

Die endgültige Übersicht über Spuren und Schäden des Konzertereignisses, etwa in den Randbereichen des Stadtparks, werde sich erst mit Ende der Abbauarbeiten am Donnerstagabend ergeben. Die ersten großen Teile der Festwiese sollen dann auch schnell wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben werden. Entstandene Schäden sollen zügig behoben werden. "Es gibt sicherlich von den Niederschlägen aufgeweichte Bereiche und Wege im Stadtpark, die durch die Vielzahl an Konzertbesuchern gelitten haben. Das muss man sich genau angucken", sagt Uentz-Kahn. Insgesamt spricht er von einer erfreulichen und hochprofessionellen Zusammenarbeit" aller Beteiligten.

Die Endreinigung des Gebiets rund um den Stadtpark soll am Sonnabend beginnen. Danach soll die Festwiese den Hamburgern wieder komplett zur Verfügung stehen – ein ähnlich großes Konzert im Stadtpark ist zunächst nicht geplant.

Tatsächlich sind noch heute weite Teile der Stadtparkwiese abgesperrt und es ist nicht erkennbar, wann die Stadtparkwiese endlich wieder frei gegeben wird. Von dem vom Bezirksamt versprochenen Rollrasen ist ebenfalls nicht zu erkennen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie stellen sich aus heutiger Sicht die Schäden im Hamburger Stadtpark im Zusammenhang mit dem Konzert der Rolling Stones dar? Bitte detaillierte Aufstellung mit Angabe der jeweiligen Schadensstellen.

2.    Welche der unter 1. aufgeführten Schäden wurden bis wann jeweils behoben?
 

3.    Welche der unter 1. aufgeführten Schäden wurden bis Mitte November 2017 aus welchen Gründen jeweils nicht behoben und bis wann sollen diese jeweils durch welche Maßnahme behoben werden?

Zu 1 – 3:

Durch die Verlegung der Rasenschutzmatten und der Schwerlastplatten konnten für wesentliche Teile der Festwiese die Beschädigung gering gehalten werden, hier kam es lediglich zu Gebrauchsspuren.  Auf Grund der Witterung (starke Niederschläge) während der Aufbauphase sowie am Konzerttag selbst und während der Abbauphase  kam es zu wesentlichen Beschädigungen, insbesondere der Fahrbereiche. Die verlegten Alufahrstraßen  konnten den Kraftabbau nicht mehr in den Untergrund abgeben, da dieser durch den permanenten Regen aufgeweicht wurde.

 

r die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Schäden wurde folgendes Sanierungsszenario entwickelt und den einzelnen Positionen Flächen zugeordnet.

 

  1. r Flächen, die durch z. B. fußufigen Verkehr verdichtet wurden:

      Aerifizierung und evtl. Rasenansaat, bzw. schlitzen, glätten, walzen.

 

Gesamte Rasennutzungsfläche, die Arbeiten sind im Wesentlichen ausgeführt.

 

  1. Flächen, die durch Maschinenverkehr bzw. Schwerlastplatten beansprucht und verdichtet  wurden:

 

Tiefenlockerung mit Hohlspoon/oder Vollspoon oder gleichwertigem plus Sand, Rasenansaat.

 

Im Wesentlichen die Flächen, die durch die Bühnen- und Tribünenaufbauten, dem Gastro- und Eingangsbereich in Anspruch genommen wurden. Die Arbeiten sind ausgeführt, im Bereich der Bühne ist noch nachzuarbeiten, hier spielte die Witterung nicht mehr mit.

 

  1. Flächen, die durch Fahrspuren (Fahrstraßen) zerfahren wurden:

-          Tiefenlockerung wie vor, Boden auffüllen und einarbeiten, Rasenansaat

 

oder

 

  1. Flächen, die durch Fahrspuren (Fahrstraßen) zerfahren wurden:

      Tiefenlockerung mit Reißzahn, Boden auffüllen bzw. Bodenaustausch  und einarbeiten,

      Rollrasen

 

Flächen, die als Fahrstraßen etc.  genutzt wurden. Die Entscheidung, ob Pos. c. oder d. zur Aushrung kommt, wurde erst nach dem endgültigen Abbau festgelegt. Entscheidend war hier, welche Rasensubstanz noch vorhanden ist. Die Arbeiten sind nur im wesentlichen Teilen ausgeführt. Die fortschreitende Jahreszeit und die Witterung führten zu einer Unterbrechung der Sanierungsarbeiten. Diese Flächen sind gegenwärtig mit einem Bauzaun geschützt.

Wassergebundene Wegedecken :

 

  1. Wegedeckensanierung aller wassergebundenen Wege im Bereich der Nutzungsfläche,

alte verschlammte Deckschichten abtragen.

Alle Bereiche

 

  1. Wegedeckenmaterial  liefern und profilgerecht einbauen, Einbaustärke bis zu 4 cm.   Bereiche: Haupteingangsbereich, Wege um die kl. Festwiese und Weg und Platz nördlicher Festwiesenweg.

 

  1. Profilausgleich und Wegedeckenmaterial  liefern und profilgerecht einbauen, Einbaustärke beim Profilausgleich nach Bedarf, Wegedecke ca.  4 cm.

Bereich: Weg südlicher Festwiesenweg.  

 

Die Wegebauarbeiten sollen erst nach Abschluss der wesentlichen Sanierungsarbeiten erfolgen, damit der noch erforderliche Fahrzeugverkehr auf den sanierten Wegen nicht erneut zu Schäden führt. Die Wegebauarbeiten sind ebenfalls stark witterungsabhängig.

Sonstiges:

 

  1. Baumgutachter einschalten zur Begutachtung der Ulmenpflanzung, Erhebung von potentiellen Schäden.

 

Der Gutachter ist beauftragt, die Ergebnisse liegen dem Bezirksamt noch nicht vor.

 

  1. Die Pergola bei den Rosengärten ist wieder aufzubauen, dass Natursteinmaterial ist zu verwenden.

 

Der Veranstalter hatte Schwierigkeiten, hierr geeignete Firmen zu finden. Die Sanierung ist beauftragt.

4.    Welche Kosten sind bisher im Zusammenhang mit der Sanierung der Schäden im Hamburger Stadtpark entstanden? Bitte die verschiedenen Schäden detailliert darstellen inkl. der betreffenden Sanierungskosten.

5.    Mit welchen weiteren Kosten für die Beseitigung der übrigen Schäden rechnet das Bezirksamt Hamburg Nord aus heutiger Sicht? Bitte die verschiedenen Schäden detailliert darstellen inkl. der betreffenden Sanierungskosten.

6.    Wer trägt die Kosten der Sanierung?

Zu 4 – 6:

Zu den Kosten der Wiederherstellung können keine Angaben gemacht werden, da seitens des Bezirksamtes nur das Leistungsprofil und der Qualitätsrahmen vorgegeben wurde. Der Veranstalter trägt sämtliche Kosten der Wiederherstellung.

7.    Warum war es bis heute nicht möglich, die gesamte Stadtparkwiese wieder für die Einwohner Hamburgs frei zugeben, wo der Rasen doch bei der Besichtigung durch den Herrn Bezirksamtsleiter tadellos wirkte?

Die zitierte Aussage im Vorspann dieser Anfrage ist nach wie vor richtig. Wesentliche Teile der großen Festwiese stehen zur Verfügung ebenso die  kleine Festwiese.  Bei einem günstigeren Witterungsverlauf, sowohl vor als auch nach dem Konzert, wären die beschriebenen Schäden, insbesondere in den Fahrbereichen nicht derart gravierend gewesen. Die nasskalte Witterung hielt im Wesentlichen während der Sanierungsarbeiten an, so dass diese nicht mit Nachdruck umgesetzt werden konnten. Von den ca. 15 ha großen Festwiesen sind durch Bauzäune ca. 2 ha der Nutzung entzogen.

Die Bauzäune können abgebaut werden, wenn die Grasnarbe in diesen Bereichen eine hinreichende Stabilität aufweist. Da dies stark witterungsabhängig ist, kann der Zeitpunkt des Abbaus noch nicht genannt werden. Auf regelmäßigen Begehungen wird jedoch geprüft, ob Teilbereiche freigegeben werden können. Die Freigabe erfolgt so bald wie möglich.

8.    Wie viele m² Rollrasen wurden nach dem Konzert bis heute auf der Stadtparkwiese neu verlegt?

9.    Warum wurde nicht die gesamte beschädigte Rasenfläche auf der Stadtparkwiese mit Rollrasen erneuert und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Es wurde kein Rollrasen verlegt, da aufgrund der nassen und kalten Witterung anzunehmen war, dass der Rollrasen nicht mehr hinreichend mit dem anstehenden Boden verwurzelt sein würde. Zum anderen war die Grundsubstanz der vorhandenen Grasnarbe erhalten, so dass auch mittel- und langfristig wieder eine stabile und belastbare Rasenfläche zur Verfügung steht. Die Entscheidung, keinen Rollrasen zu verlegen, wurde im Fachbereich Stadtgrün nach Abwägung des für und wider getroffen, siehe ansonsten Antwort zu 1.-3.

 

10. Aus welchen Gründen müssen die Absperrzäune nachts nicht durch Leuchten kenntlich gemacht werden, insbesondere entlang dem Weg am Stadtparksee?
Wer trägt die Verantwortung für etwaige Sach- und/oder Personenschäden?

Öffentliche Grünanlagen werden nur in Ausnahmefällen und an wichtigen Verbindungsstrecken beleuchtet. Die Beleuchtung des Bauzaunes ist nicht erforderlich, da dieser auf der großen Rasenfläche und an den Wegerändern aufgestellt wurde und somit keine Unfallgefahr darstellt.

 

                                                                                                                                  01.12.2017
 

Anhänge

 

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