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Konzert der Rolling Stones - 100 Freikarten gut angelegtes Geld? Kleine Anfrage Nr. 37/2018 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Am 12. September, also drei Tage nach dem Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark schrieb das Hamburger Abendblatt u.A.

Bezirksamt bezeichnet den Zustand der Rasenfläche nach dem Konzert als "tadellos". Abbau dauert noch bis Ende der Woche.

Hamburg.  Nach dem größten Konzert seit 28 Jahren mit 82.000 Besuchern wird im Stadtpark aufgeräumt. Unzählige Gabelstapler transportieren am Montag die Hinterlassenschaften des Auftritts der Rolling Stones ab. Tribünenteile und Dixiklos werden auf Laster verladen, Platten, die den Rasen geschützt hatten, sind zum Abtransport aufgestapelt. Um die Logistik zu meistern, stehen etliche 40-Tonner bereit. Während die Konzertbühne bereits abgebaut ist und die Zuschauertribünen langsam, aber sicher verschwinden, wird der Backstagebereich am Ufer des Stadtparksees noch bis zum Ende der Woche stehen bleiben. Nach Schätzungen der Veranstalter sollen die letzten Spuren des Konzerts bis zum Wochenende verschwunden sein.

….

Eine positive Überraschung ist der Zustand des Rasens auf der Festwiese. Der Plan, das gesamte Konzertareal mit speziellen Platten abzudecken, um das Grün vor den 82.000 begeistert feiernden Stones-Fans zu schützen, ist aufgegangen. Entgegen einiger kritischen Erwartungen im Vorfeld sind keine größeren Schäden zu erkennen – der Rasen, der am Montag unter den Platten zum Vorschein kommt, sieht gut aus.

Darüber freut sich auch Jan-Peter Uentz-Kahn, Sprecher des Bezirksamts Hamburg-Nord, der das Grün zusammen mit Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) und Stadtgrün-Experten bereits am Sonntag begutachtete. "Der Rasen wirkt tadellos", sagt Uentz-Kahn. Auch seien besonders schützenswerte Anlagen des Parks extra umzäunt worden.

Die endgültige Übersicht über Spuren und Schäden des Konzertereignisses, etwa in den Randbereichen des Stadtparks, werde sich erst mit Ende der Abbauarbeiten am Donnerstagabend ergeben. Die ersten großen Teile der Festwiese sollen dann auch schnell wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben werden. Entstandene Schäden sollen zügig behoben werden. "Es gibt sicherlich von den Niederschlägen aufgeweichte Bereiche und Wege im Stadtpark, die durch die Vielzahl an Konzertbesuchern gelitten haben. Das muss man sich genau angucken", sagt Uentz-Kahn. Insgesamt spricht er von einer erfreulichen und "hochprofessionellen Zusammenarbeit" aller Beteiligten.

Die Endreinigung des Gebiets rund um den Stadtpark soll am Sonnabend beginnen. Danach soll die Festwiese den Hamburgern wieder komplett zur Verfügung stehen – ein ähnlich großes Konzert im Stadtpark ist zunächst nicht geplant.

Tatsächlich sind auch nach über sieben Monaten weite Teile der großen Stadtparkwiese abgesperrt und es ist nicht erkennbar, wann die Stadtparkwiese endlich wieder für die Hamburger Bevölkerung frei gegeben wird. Hinzu kommt, dass durch die Absperrung großer Teile der Stadtparkwiese die anderen Rasenflächen im Stadtpark deutlich intensiver genutzt werden, so dass es dort bereits zu weiteren Schäden gekommen ist. Auch von dem vom Bezirksamt versprochenen Rollrasen ist ebenfalls nicht zu erkennen. Unklar ist, welche Rolle bei all den Entscheidungen gegen eine schnellere, aber teurere Sanierung mit Rollrasen die 100 Freikarten gespielt haben.

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt hat mit Erstaunen die Anfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Kenntnis genommen. Der Fachbereich Stadtgrün hat in seiner Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 174/2017 umfangreich Stellung genommen und insbesondere die Schäden und die Verhinderungsgründe dargestellt, warum sich die Sanierung verzögerte. Für die Rasenrenovation benötigt man Temperaturen, die der Bezirk in diesem Winterhalbjahr nicht erreichte, der letzte Schnee fiel zudem an Ostern. Auch zum Thema Rollrasen oder Rasenansaat wurde seitens des Bezirksamtes aushrlich Stellung genommen. Zu den wiederholt fehlerhaft verwendeten Terminologien und Unterstellungen wird auf die Vorbemerkungen zu den Vorgängeranfragen in dieser Sache verwiesen.

 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet.

1.    Wie stellen sich aus heutiger Sicht die Schäden im Hamburger Stadtpark im Zusammenhang mit dem Konzert der Rolling Stones dar?
Bitte detaillierte Aufstellung mit Angabe der jeweiligen Schadensstellen.

2.    Welche der unter 1. aufgeführten Schäden wurden bis wann jeweils behoben?

3.    Welche der unter 1. aufgeführten Schäden wurden bis heute aus welchen Gründen jeweils nicht behoben und bis wann sollen diese jeweils durch welche Maßnahme behoben werden?

Zu 1 bis 3:

Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Nr. 174/2017, Drucksache 20-5060.

 

 

4.    Welche Flächen sind zurzeit noch abgesperrt?
Bitte jeweils auch die entsprechenden m² für die jeweiligen Flächen angeben.

Es sind zurzeit noch die Flächen durch Bauzäune gesichert, die im Wesentlichen als Fahrstraßen etc. dienten und deren Bodenstruktur geschädigt war, das sind ca. 4.500 Festwiesenflächen, also rund drei Prozent der knapp 150.000 großen Festwiese. In diesen Bereichen wurden die ausstehenden Sanierungsarbeiten in der 16. KW 2018 durchgeführt.

5.    Welche Flächen wurden seit dem 1.11.2017 wann jeweils wieder für die Einwohner Hamburgs freigegeben?
Bitte jeweils auch die entsprechenden m² für die jeweiligen Flächen angeben.

Nach den Sanierungsarbeiten im Abschluss des Konzerts mussten ca. 20.000 Wiesenfläche durch Bauzäune geschützt werden, davon konnten in der 16. KW 2018 ca. 15.500 freigegeben werden.

6.    Kennt das Bezirksamt inzwischen die Kosten für die Behebung der Schäden?
Bitte die verschiedenen Schäden detailliert darstellen inkl. der betreffenden Sanierungskosten.

Siehe Antwort zu den Fragen 4 bis 6 zur Kleinen Anfrage Nr. 174/2017, Drucksache 20-5060.


Wenn nein, warum nicht und ist dieses bei vergleichbaren Veranstaltungen üblich?

 

Dem Bezirksamt ist keine vergleichbare Veranstaltung bekannt.

7.    Sofern das Bezirksamt die Kosten nicht kennen sollte: Mit welchen Kosten hätte das Bezirksamt gerechnet, wenn es die Beseitigung der diversen Schäden selber in Auftrag gegeben hätte?

Die Beseitigung der Schäden ist durch Hinterlegung einer weit über den voraussichtlichen Kosten liegenden rgschaft abgesichert worden.

8.    Mit welchen weiteren Kosten für die Beseitigung der übrigen Schäden rechnet das Bezirksamt Hamburg Nord aus heutiger Sicht?
Bitte die verschiedenen Schäden detailliert darstellen inkl. der betreffenden Sanierungskosten.

Siehe Antwort zur Frage 7 und die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 zur Kleinen Anfrage Nr. 174/2017, Drucksache 20-5060.

9.    Warum war es dem Herrn Bezirksamtsleiter bis heute nicht möglich, entsprechend seinem Versprechen an die Hamburger Bevölkerung die gesamte Stadtparkwiese wieder für die Einwohner Hamburgs freizugeben, wo der Rasen doch bei der Besichtigung durch den Herrn Bezirksamtsleiter so tadellos wirkte?

Siehe Antwort zu der Frage 7 der Kleinen Anfrage Nr. 174/2017, Drucksache 20-5060.

10. Was hätte es gekostet, wenn man die gesamt beschädigte Rasenfläche mit Rollrasen saniert hätte?  

11. Warum wurde nicht die gesamte beschädigte Rasenfläche auf der Stadtparkwiese mit Rollrasen erneuert und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?
Wie viel hat der Veranstalter durch diese Entscheidung gespart?

 

 

Zu 10 und 11:

Siehe Antwort zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage Nr. 174/2017, Drucksache 20-5060.

12. Dadurch das große Teile der Stadtparkwiese den Hamburgerinnen und Hamburgern nicht zur Verfügung stehen werden aktuell die restlichen Flächen deutlich intensiver genutzt, was bereist zu zahlreichen Schäden an diesen Flächen geführt hat.
Wer trägt die etwaigen Kosten für die Sanierung dieser Flächen und um wie viele m² handelt es sich aktuell bzw. bzw. Flächen mussten bereits zum zweiten Mal saniert werden?

Der Fachbereich Stadtgrün des Bezirksamtes kann die Feststellung des Fragestellers im ersten Teil der Frage nicht bestätigen, vgl. dazu auch die Antworten auf die Fragen 4 und 5 oben. Der Veranstalter hat einen Anspruch auf die Gewährleistung für die beauftragten Leistungen bis zur Abnahme durch das Bezirksamt.

13. Aus welchen Gründen wurde die Kleine Anfrage 174/2017 (Drucksache 20-5060 vorherige Kleine Anfrage zu dem Thema) nicht in Allris eingestellt und wer hat dieses wann entschieden?

14. Welche weiteren Kleinen Anfragen wurden ebenfalls nicht in Allris eingestellt und wer hat dieses wann jeweils in Abstimmung mit wem entschieden?

Zu 13 und 14:

Das Bezirksamt leitet die Antwortbeiträge zu sämtlichen Kleinen (und Großen) Anfragen nach Freigabe durch die Bezirksamtsleitung an die Mitglieder der Bezirksversammlung weiter und veröffentlicht diese zeitgleich in Allris. Warum diese Kleine Anfrage im o.g. Fall nicht angezeigt wurde, erschließt sich diesem nicht und wird rückwirkend (erneut) eingestellt. Ausgehend von der Frage 14 des Anfragenstellers werden nunmehr auch ältere und neuere Anfragen mitsamt Antworten in Allris überprüft und ggf. zum zweiten Mal für die Bürgerinnen und Bürger eingestellt (den Mitgliedern der Bezirksversammlung sind diese wie bereits geschildert bekannt). Das Bezirksamt bedankt sich bei dem Anfragensteller für dessen Aufmerksamkeit.
 

       15. Was hat bzw. gedenkt der Herr Bezirksamtsleiter noch zu tun, damit die Schäden und

            die Zäune auf der Festwiese noch vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst behoben

             sind?
 

Rasenansaaten benötigen für den Prozess des Keimens und Wachsens bis zur Abnahme bei normalem Witterungsverlauf eine Zeitspanne von vier bis sechs Wochen. Von daher dürften die Bauzäune entsprechend vorher abgebaut sein.


                                                                                                                               02.05.2018
 

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