Konsequenzen aus dem Jahresbericht 2024 des Rechnungshofes
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Jahresbericht 2024 unter anderem die Vergabe freiberuflicher Leistungen durch das Bezirksamt Hamburg Nord geprüft. Dabei stellte dieser bei fünf geprüften Vergabeverfahren insgesamt 14 Fehler fest:
- In zwei Fällen handelte es sich um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz.
- In vier Fällen erfolgte keine ausreichende Eignungsprüfung der Bieter.
- In drei Fällen war die Annahme, Aufbewahrung und Öffnung der Angebote nicht manipulationssicher.
- In allen fünf Fällen war die Vergabedokumentation mangelhaft und stellte zumindest teilweise einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz dar.
Weitere Details können den Seiten 172 bis 177 des Jahresberichtes, welche dieser Anfrage als Anzug angefügt sind, entnommen werden.
Als Ergebnis kritisierte der Rechnungshof bei der Veröffentlichung des Berichtes die Vergabepraxis durch die Bezirksämter - somit auch des Bezirksamtes Hamburg-Nord scharf. Von exemplarisch geprüften Auftragsvergaben sei „keine regelgerecht durchgeführt“ (S. 147 des Jahresberichtes) worden. „Bei mangelhaft durchgeführten Vergabeverfahren besteht ein erhebliches Korruptionsrisiko“, verkündete der seinerzeit amtierende Präsident des Rechnungshofes, Dr. Stefan Schulz, auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichtes. Hinweise auf Korruption seien nicht gefunden worden, dafür etliche andere Fehler wie die „verbotene Direktbeauftragung“. Der damalige Präsident äußerte eine grundsätzliche Kritik: „Wesentliche vergaberechtliche Regelungen werden schlicht nicht beachtet.“
Ein Auszug aus der Rede ist dieser Anfrage ebenfalls als Anhang beigefügt.
Die Bewertungen durch den Rechnungshof hat die FDP-Fraktion mit regem Interesse zur Kenntnis genommen und stimmt den Implikationen zu.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel und
Fehler laut dem Jahresbericht eingestanden und Abhilfe zugesagt. Da seit der Veröffentlichung des Berichtes beinahe ein Jahr vergangen ist, erkundigt sich die FDP-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Umsetzung.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Sind die genannten Fehler und Mängel durch das Bezirksamt bereits abgestellt worden?
2) Falls dieser Prozess noch nicht abgeschlossen worden ist: Welche Gründe sind dafür verantwortlich und in welchem Abschnitt des Prozess befindet sich das Bezirksamt?
3) Welche konkreten Einzelmaßnahmen wurden von der Verwaltung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt und welche internen Abläufe angepasst, um die im Sachverhalt aufgeführten Fehler zukünftig zu vermeiden? Bitte für jeden durch den Rechnungshof beanstandeten Mangel einzeln aufführen und gegebenenfalls erläutern.
4) Hat das Bezirksamt eine Prüfung vorgenommen, ob die durch den Rechnungshof ermittelten Fehler und Mängel nicht nur bei den freiberuflichen Leistungen zu finden sind, sondern auch in anderen Vergabebereichen aufgetreten sind oder hätten auftreten können?
a) Falls ja - welche konkreten Bereiche oder Einzelvergaben wurden geprüft und welches Ergebnis wurde erzielt? Bitte den Bereich und die geprüfte Vergabe aufführen und gegebenenfalls erläutern.
b) Falls nein - aus welchen Gründen hat das Bezirksamt auf eine derartige Prüfung verzichtet?
5) Hat das Bezirksamt eine ganzheitliche Prüfung sämtlicher Vergabebereiche, in denen der Bezirk Hamburg-Nord Vergaben durchführt, vorgenommen? Falls nein - welche Segmente oder Vergabebereiche wurden nicht geprüft? Bitte eine entsprechende Begründung hinzufügen.
Claus-Joachim Dickow
Konstantin Bonfert
Lars Jessen
Ron Schumacher
(Bezirksabgeordnete, FDP-Fraktion)
Sachverhalt:
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Jahresbericht 2024 unter anderem die Vergabe freiberuflicher Leistungen durch das Bezirksamt Hamburg Nord geprüft. Dabei stellte dieser bei fünf geprüften Vergabeverfahren insgesamt 14 Fehler fest:
- In zwei Fällen handelte es sich um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz.
- In vier Fällen erfolgte keine ausreichende Eignungsprüfung der Bieter.
- In drei Fällen war die Annahme, Aufbewahrung und Öffnung der Angebote nicht manipulationssicher.
- In allen fünf Fällen war die Vergabedokumentation mangelhaft und stellte zumindest teilweise einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz dar.
Weitere Details können den Seiten 172 bis 177 des Jahresberichtes, welche dieser Anfrage als Anzug angefügt sind, entnommen werden.
Als Ergebnis kritisierte der Rechnungshof bei der Veröffentlichung des Berichtes die Vergabepraxis durch die Bezirksämter - somit auch des Bezirksamtes Hamburg-Nord scharf. Von exemplarisch geprüften Auftragsvergaben sei „keine regelgerecht durchgeführt“ (S. 147 des Jahresberichtes) worden. „Bei mangelhaft durchgeführten Vergabeverfahren besteht ein erhebliches Korruptionsrisiko“, verkündete der seinerzeit amtierende Präsident des Rechnungshofes, Dr. Stefan Schulz, auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichtes. Hinweise auf Korruption seien nicht gefunden worden, dafür etliche andere Fehler wie die „verbotene Direktbeauftragung“. Der damalige Präsident äußerte eine grundsätzliche Kritik: „Wesentliche vergaberechtliche Regelungen werden schlicht nicht beachtet.“
Ein Auszug aus der Rede ist dieser Anfrage ebenfalls als Anhang beigefügt.
Die Bewertungen durch den Rechnungshof hat die FDP-Fraktion mit regem Interesse zur Kenntnis genommen und stimmt den Implikationen zu.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel und
Fehler laut dem Jahresbericht eingestanden und Abhilfe zugesagt. Da seit der Veröffentlichung des Berichtes beinahe ein Jahr vergangen ist, erkundigt sich die FDP-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Umsetzung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Sind die genannten Fehler und Mängel durch das Bezirksamt bereits abgestellt worden?
2) Falls dieser Prozess noch nicht abgeschlossen worden ist: Welche Gründe sind dafür verantwortlich und in welchem Abschnitt des Prozess befindet sich das Bezirksamt?
3) Welche konkreten Einzelmaßnahmen wurden von der Verwaltung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt und welche internen Abläufe angepasst, um die im Sachverhalt aufgeführten Fehler zukünftig zu vermeiden? Bitte für jeden durch den Rechnungshof beanstandeten Mangel einzeln aufführen und gegebenenfalls erläutern.
4) Hat das Bezirksamt eine Prüfung vorgenommen, ob die durch den Rechnungshof ermittelten Fehler und Mängel nicht nur bei den freiberuflichen Leistungen zu finden sind, sondern auch in anderen Vergabebereichen aufgetreten sind oder hätten auftreten können?
a) Falls ja - welche konkreten Bereiche oder Einzelvergaben wurden geprüft und welches Ergebnis wurde erzielt? Bitte den Bereich und die geprüfte Vergabe aufführen und gegebenenfalls erläutern.
b) Falls nein - aus welchen Gründen hat das Bezirksamt auf eine derartige Prüfung verzichtet?
5) Hat das Bezirksamt eine ganzheitliche Prüfung sämtlicher Vergabebereiche, in denen der Bezirk Hamburg-Nord Vergaben durchführt, vorgenommen? Falls nein - welche Segmente oder Vergabebereiche wurden nicht geprüft? Bitte eine entsprechende Begründung hinzufügen.
Claus-Joachim Dickow
Konstantin Bonfert
Lars Jessen
Ron Schumacher
(Bezirksabgeordnete, FDP-Fraktion)
- Auszug aus dem Jahresbericht 2024 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg, Seiten 172 bis 177
- Auszug aus der Rede des Präsidenten als Teil der Pressekonferenz des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg (abgehalten am 19. Februar 2024), Seiten 7 und 8
Quelle: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/rechnungshof/veroeffentlichungen/rechnungshof-veroeffentlicht-jahresbericht-2024-933826
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.