Kolonialbelastete Straßen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg umbenennen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2023 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von DIE GRÜNEN-, SPD-, DIE LINKE- und FDP-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel fordert das Bezirksamt Hamburg-Nord auf, das zuständige Fachamt zur Erarbeitung der Umbenennungsanträge zu beauftragen, die entsprechenden Prüfanträge für die nachfolgend aufgelisteten Straßennamen zu erstellen und an das Staatsarchiv bzw. der Behörde für Kultur und Medien, zur Prüfung und weiteren Bearbeitung, gemäß den Senatsbestimmungen zur Benennung von Verkehrsflächen, zu entsenden.
Begründung:
Seit 2016 befasst sich der Regionalausschuss mit dem Umgang kolonialbelasteter Straßen und trägt damit dazu bei, die Bekundungen des Senats in der Drucksache 20/12383 – Aufarbeitung des kolonialen Erbes, umzusetzen. Am 15.04.2019 hat der Regionalausschuss einstimmig eine Prüfung zur Umbenennung der kolonialbelasteten Straßen beschlossen (siehe Drucksache 20-6697). Dabei soll ein Perspektivwechsel berücksichtigt werden, um die Geschichte sichtbar zu erhalten, wie es der Beirat zur Dekolonisierung Hamburgs empfiehlt.
Dank des großen Engagements aus der Nachbarschaft sowie von Initiativen, Vereinen und Gruppen, erreichten den Ausschuss zahlreiche Vorschläge für die Umbenennung der kolonialbelasteten Straßen in Ohlsdorf. In einer öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses am 17.04.2023 wurden die Vorschläge vorgestellt und diskutiert.
Die vom Regionalausschuss eingesetzte AG zum Thema Straßennamen hat alle Vorschläge gesichtet, diskutiert und sich auf drei, die vorgegebenen Kriterien erfüllende Namen verständigt, die als Vorschlag der zuständigen Behörde für Kultur und Medien vorgelegt werden sollen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.