21-0699

Klimaschutzkonzept Hamburg-Nord:
Motivieren und mit gutem Beispiel vorangehen

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 22.01.2020 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 3.3

Sachverhalt

In der Sitzung des Klimaausschusses vom 26. November 2019 stellte ZEBAU Ideen für die Fokusberatung Klimaschutz vor, die zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts für den Bezirk Nord führen sollen.

Der Ausschuss wurde gebeten, sich dazu zu äußern, welche Schwerpunkte und welchen Rahmen das Konzept aus Sicht der Bezirkspolitik aufweisen sollte. Dem kommt der Ausschuss mit folgendem Beschluss nach.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beschließen:

Das bezirkliche Klimaschutzkonzept Hamburg-Nord (KSKN) soll dazu dienen, die vielfältigen und engagierten Bemühungen um den Klimaschutz, die in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bereits existieren, weiter zu befördern, zu vernetzen und bekannter zu machen. Zu diesem Zweck sollen folgende Punkte in der Fokusberatung und in der sich anschließenden Erstellung und Umsetzung des KSKN beachtet werden:

 

Rahmen/Kommunikation

  1. Die Bezirksversammlung legt Wert auf ein KSKN, das der Bezirkspolitik und der Verwaltung ebenso wie der Öffentlichkeit möglichst praktisch und zügig umsetzbare Handlungsanregungen bietet. Eine Zusammenstellung allgemeiner Daten und Hinweise sowie von Maßnahmen, die nicht in bezirklicher Kompetenz liegen, sollte dementsprechend auf ein sinnvolles Mindestmaß beschränkt sein.
  2. Hintergrund für die Erstellung des KSKN ist, dass sich Hamburg ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland zu konkreten Einsparungszielen bei CO2-Äqivalenten verpflichtet haben. Dementsprechend soll das KSKN ebenfalls, wo immer sinnvoll, Aussagen zu konkreten CO2-Einsparungszielen enthalten, um den Erfolg der Aktivitäten messen zu können. Wo eine Messbarkeit von CO2-Äqivalenten nicht gewährleisten werden kann (bspw. bei kommunikativen Maßnahmen), sollen andere messbare Indikatoren herangezogen werden. Sinnvoll kann hier bspw. sein, die Menge im Bezirk produzierter regenerativer Energie zu bilanzieren, sofern dies möglich ist.
  3. Ziel des KSKN ist selbstverständlich nicht, Menschen und Unternehmen zu belehren oder anzuprangern, sondern sie zu motivieren, Klimaschutz aktiv in den Alltag zu integrieren und sich über die Klimawirkung ihres Handelns bewusst zu werden. Klimaschutz ist auf vielerlei Weise und damit für alle möglich. Themen wie bewusstes Einkaufen, Abfallvermeidung oder die Wahl des Verkehrsmittels bieten sehr praktische Ansatzpunkte für Kommunikation. Hier anschaulich und lebensnah Informationen zu vermitteln („Auch DAS ist Klimaschutz“), wäre erfolgversprechend – beispielsweise durch die Möglichkeit, persönliche Klimabilanzen zu erstellen und Änderungen des eigenen Handelns gleich in „CO2-Einsparung“ umgesetzt zu erleben.
  4. Eine ganzheitliche, übergreifenden Kampagne mit der positiven Grundbotschaft, dass oft schon mit einer vergleichsweise geringen Umstellung und ohne enorme Einschnitte bei der Lebensqualität des Einzelnen massive Verbesserungen für die Bezirksbilanz erreicht werden können, begleitet das KSKN. Sie findet und verwendet eine positive Sprache und regt auf kreative Weise dazu an, die eigene Klimabilanz zu verbessern –durch Aktionen, Wettbewerbe oder Ähnliches.
  5. Adressat*innen des KSKN sind alle: Die Bürger*innen ebenso wie Einkäufer*innen, Beschäftigte und Unternehmen in Hamburg-Nord. Alle diese Gruppen sollen die Möglichkeit haben, sich in die Erstellung des KSKN einzubringen. Dazu sollen mindestens eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung (bei Bedarf auch mehr oder thematische Runden) stattfinden und auch eine Onlinebeteiligungsmöglichkeit gegeben sein.
  6. Veranstaltungen im Rahmen des KSKN sollen eine Vorbildfunktion haben – und demzufolge nachhaltig und klimaneutral stattfinden. Dies soll offensiv kommuniziert werden.
  7. Bei allen Beteiligungsformen ist uns wichtig, dass sich die Vielfalt des Bezirks und seiner Bewohnerschaft auch dort widerspiegelt. Die Bezirksversammlung erwartet daher, dass insbesondere die Beteiligung von Gruppen, die oft weniger in Erscheinung treten, aktiv gefördert wird. Dazu gehören zum Beispiel Senior*innen, Kinder und Jugendliche, Frauen und Migrant*innen ebenso wie Menschen aus Quartieren mit durchschnittlich niedrigerem Einkommen.
  8. Die Bezirke werden in Hamburg oft nicht als Einheit wahrgenommen – vielmehr identifizieren sich Bürger*innen stärker mit dem Stadtteil oder dem Quartier, in dem sie leben und sich aufhalten. Das muss bei der Konzipierung einer Kampagne und von Veranstaltungen berücksichtigt werden, indem bspw. nicht nur zentrale Stadtteile als Veranstaltungsorte genutzt werden. Der Klimaschutz muss in die Fläche!

 

Schwerpunkte

  1. Die Handlungsmöglichkeiten eines Hamburger Bezirks sind gegenüber denen anderer Kommunen eher eingeschränkt. Viele Dinge wie der ÖPNV oder die Themen Bildung und Soziales werden nicht im Bezirk, sondern auf Landesebene geregelt und sind daher nicht im Zugriff des Bezirksamts und der Bezirkspolitik. Schwerpunkt des KSKN sollte daher die Kommunikation rund um den Klimaschutz sein. Dabei ist der Bezirksversammlung wichtig, nicht nur die Bürger*innen in all ihrer Vielfalt, sondern auch Unternehmer*innen zu erreichen.

Es gibt bereits jetzt eine Vielzahl von Gruppen, Vereinen, Schulen, Kitas, Unternehmen und anderen Akteuren, die im Klimaschutz aktiv sind – manche vielleicht sogar, ohne das selbst konkret so zu benennen. Das KSKN soll diesen Aktiven Möglichkeiten zur Vernetzung, Information und zur Erzielung von Synergien bieten, um so den Klimaschutz zu befördern.

Über die Laufzeit der Erstellung und Umsetzung des Konzepts sollen regelmäßig Veranstaltungen an verschiedensten Orten im Bezirk stattfinden, um das Thema Klimaschutz präsent zu halten und in die Stadtteile zu tragen.

  1. Ein weiterer Schwerpunkt des KSKN soll die Förderung klimafreundlichen Wirtschaftens und klimafreundlicher Unternehmen im Bezirk sein. Die bezirklichen Einflussmöglichkeiten sollen untersucht und Empfehlungen auch für Kooperationen mit anderen Institutionen wie Handels- und Handwerkskammer gegeben werden.

Mögliche beispielhafte Ideen dazu:

  1. Einbezogen wird eine Anerkennung von Engagement und Selbstverpflichtungen von Unternehmen: Denkbar ist die Bildung eines Clusters „Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen in Hamburg-Nord“ mit dem Ziel, die speziellen Bedürfnisse dieser Unternehmen besser zu erfüllen und andere Unternehmen zu motivieren, sich ebenfalls den Klimaschutz zu verpflichten.
  2. Das Bezirksamt kann Veranstaltungsformate mit Event-Charakter organisieren, um Unternehmen, die sich dem Klimaschutz verpflichten, eine öffentlichkeitswirksame Plattform zu bieten und so auf die Möglichkeit klimafreundlichen Wirtschaftens hinzuweisen. Auch ein grünes Wirtschaftsforum Nord kann Akteure zusammenbringen. Der bezirkliche „Tag der Wirtschaft“, der mehrfach stattfand, kann ausgebaut werden.
  3. Die bezirklichen und privaten Märkte in Hamburg-Nord können zu „Klimaschutz-Märkten für Verbraucher*innen weiterentwickelt werden, die hier sowohl klimafreundliche Produzenten als auch Dienstleister*innen und Einzelhändler*innen treffen.
  4. In Kooperation mit der Wirtschaft können Klimaschutz-Projekte umgesetzt werden, um Hamburg-Nord öffentlichkeitswirksam als „Klimaschutzzone“ zu etablieren. Das könnten Dinge sein wie die Verbesserung von Geh- und Radwegeverbindungen im Umfeld des Unternehmens oder Patenschaften, z.B. für Minigärten im öffentlichen Raum oder für städtische Grünflächen und Stadtbäume.
  5. Organisatorische Unterstützung von Pop-up-Projekten innovativer Start-Ups aus dem Klimaschutzbereich bzw. mit Klimaschutzwirkung. Ggf. auch die Einrichtung (temporärer) Experimentierräume für nachhaltige Unternehmen und Projekte oder kleine Innovationswettbewerbe mit viel Öffentlichkeitswirkung mit gezielter Aufgabenstellung im Bereich Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit.

 

Weitere zu beachtende Punkte

  1. Bezirkspolitik und Verwaltung betreiben in vielen Punkten bereits jetzt Klimaschutz. So wird in der Verkehrspolitik viel Wert auf die Förderung des „Umweltverbunds“ gelegt und auch bei Bebauungsplänen spielen Themen wie umweltverträgliche Mobilität, energiesparende Bauweise, Solardächer und Dachbegrünung eine große Rolle. Hilfreich wäre, wenn das KSKN weitere Bausteine enthält, die darüber hinaus im Rahmen bezirklicher Zuständigkeiten umsetzbar sind. Dazu ist eine zumindest grobe Bewertung der bisherigen Praxis insbesondere in den Bereichen Planen, Bauen, Mobilität und Stadtgrün hilfreich. Neue Ideen sind hier immer willkommen!
  2. Das Thema „Energieverbrauch von (auch privaten) Bestandsgebäuden“ im Bezirk  ist derzeit noch nicht intensiv beleuchtet. Es wäre sinnvoll, wenn das KSKN hier Handlungsmöglichkeiten für den Bezirk aufzeigt, wohlwissend, dass der Bezirk selbst nur wenige Immobilien besitzt bzw. verwaltet.
  3. Im Jahr 2011 wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord ausgezeichneter Ökoprofit-Betrieb. Die Ergebnisse aus dem Evaluierungsprozess von damals sollen in das KSKN einbezogen werden. Eine Wiederaufnahme des Zertifizierungsprozesses erscheint in diesem Zusammenhang ebenfalls sinnvoll.
  4. Das KSKN soll Wege aufzeigen, die Möglichkeit des „Mieterstroms“ im Bezirk zu fördern.
  5. Beim Urban Gardening, gleich ob es um Gemüseanbau oder Blumen geht, verbinden sich Klimaschutz, Klimaresilienz und eine Verbesserung des Wohnumfelds in perfekter Weise. Eine Förderung von Aktivitäten in diesem Bereich ist daher sehr sinnvoll. Das KSKN soll Hinweise geben, wie Urban Gardening im Bezirk leichter und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand gefördert werden kann. Auch sollen Mieter*innen informiert und gestärkt werden, die in ihrem direktem Wohnumfeld gärtnern wollen.

 

Bezirksamt

  1. Das Bezirksamt sollte, auch, wenn es selbst nur wenige Gebäude besitzt oder verwaltet, dennoch dort mit gutem Beispiel voran gehen. Unter Einbeziehung der Ökoprofit-Ergebnisse (s.o.) soll das KSKN den „betrieblichen“ Klimaschutz bei selbst genutzten und angemieteten Gebäuden des Bezirksamts weiterentwickeln. Dabei wird Wert darauf gelegt, auch quantifizierbare Ergebnisse zu erzielen, bspw. über eine Bilanzierung verschiedener Faktoren wie Strom-, Wasser- und anderen Ressourcenverbrauch. Ebenso zeigt das KSKN auf, welche klimawirksamen Möglichkeiten insbesondere für eine energetische Sanierung seiner Gebäude bestehen.
  2. Bei vom Bezirksamt lediglich verwalteten oder betreuten, nicht aber selbst genutzten Gebäuden soll das KSKN Wege aufzeigen, die tatsächlichen Nutzenden zu klimafreundlichem Handeln anregen. Bei Neuverpachtung und Vermietung von Gebäuden und Flächen gibt das KSKN Hinweise, wie Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte in die Verträge einfließen können.
  3. Die Beschaffung für die Bezirksämter erfolgt in Hamburg zentral. Das KSKN gibt Hinweise, wie innerhalb dieses gesetzten Rahmens eine klimafreundliche und nachhaltige Beschaffung möglich ist.
  4. Bei der Vergabe von Leistungen und Mitteln (Planung, Bauen etc.) tritt das Bezirksamt als Auftraggeberin für Unternehmen und Vereine auf. Das KSKN zeigt auf, wie dabei bspw. die Verwendung klimafreundlicher Baustoffe und Maschinen und generell ein nachhaltiges Wirtschaften gefördert oder vorgeschrieben werden kann. Das Spannungsverhältnis zur Vergabeordnung und anderen Richtlinien ist dabei herauszuarbeiten.

 

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion

Christoph Reiffert     Sebastian Haffke           

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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