20-4793

Kleine Geschenke und große Genehmigungen Kleine Anfrage Nr. 128/2017 von der Fraktion DIE LINKE

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Am 17. Mai 2017 verschickte das Bezirksamt an einen unbekannten Adressatenkreis eine Email mit der Mitteilung, dass Freikarten für das Rolling-Stones-Konzert am 9.9. hinterlegt seien:

„Wed, 17 May 2017 13:32:09 +0000

Betreff: Rolling Stones Tickets

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass für Sie zwei von insgesamt 100 Frei-Tickets für das Konzert der Rolling Stones am 09.09.2017 hinterlegt werden. Sie erhalten die Tickets, sobald sie hier eingegangen sind.“

In einer weiteren Mail, ebenfalls vom 17. Mai werden einem weiteren Personenkreis Karten aus  einem Vorzugskontingent angeboten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

falls Sie sich bisher vergeblich um Tickets für das Rolling Stones Konzert bemüht haben, kann ich Ihnen in Abstimmung mit Frau Wiedemann mitteilen, dass wir bis Donnerstag, 18.05.2017, Zugriff haben auf ein kleines Kontingent von Kauf-Tickets in den Kategorien

 

A:   98,53  EUR Stehplatz

B:   168,40 EUR Tribünensitzplatz (ziemlich gut)

C:   222,15EUR Tribünensitzplatz (besser)

 

Sie können bis zu zwei Tickets bestellen. Teilen Sie mir bitte umgehend per E-Mail

 

·         die gewünschte Kategorie

·         die Anzahl der Karten

·         die gewünschte Versandadresse

·         die Rechnungsadresse

·         und Ihre Telefonnummer mit

 

Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie kommen auf eine Liste, die ganz reguläre Ticketverkäufe mit Rechnung auslöst. Ich informiere Sie dann über das Ergebnis.“

 

Vorbemerkung:

Am 09.09.2017 fand die bisher größte Konzertveranstaltung in Hamburg überhaupt  im Hamburger Stadtpark statt. Das für den Stadtpark zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord fungierte als Genehmigungsbehörde für die Gesamtveranstaltung. Daraus resultierte seit dem Frühjahr 2017 ein sehr hoher zusätzlicher Arbeitsaufwand für mehrere Fachbereiche des Amtes einschließlich der Bezirksamtsleitung. Dabei ging es um Planungs- und Vorbereitungsarbeiten einschließlich der Koordination und Abstimmung zwischen Veranstalter, Polizei, Feuerwehr, Unternehmen des ÖPNV und weiteren Beteiligten (Sicherheitskonzept, Verkehrskonzept, Logistik und Schutz der Grün- und Erholungsanlage Stadtpark). Den intensiven gemeinsamen Vorbereitungsarbeiten ist die erfreulich reibungslose Durchführung der weit über die Stadtgrenzen und national wie international beachteten Konzertveranstaltung zu verdanken.

 

Dieser Erfolg war auch deswegen beachtlich, weil dem Bezirksamt für die aufwändige Vorbereitung und Begleitung dieser Ausnahmeveranstaltung keine zusätzlichen personellen Ressourcen zur Verfügung standen. Die in diesem Zusammenhang geleistete erhebliche Mehrarbeit konnte aus personalrechtlichen Gründen  nicht vergütet werden. Wegen der nnen Personaldecke war auch kein Freizeitausgleich möglich.

 

Die Bezirksversammlung und ihre Mitglieder kontrollieren die Führung der Geschäfte des Bezirksamts. Sie können in allen Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, das Bezirksamt bindende Beschlüsse fassen. Als Verwaltungsausschuss sind sie Teil der Behördenleitung.

 

Der Kartenverkauf startete am 12.05.2017 um 12:00 Uhr und endete wenige Stunden später mit dem Ausverkauf von rund 82.000 Karten. Deswegen hatte der Konzertveranstalter im Rahmen der Gepflogenheiten dem Bezirksamt 100 „Arbeitskarten“ kostenlos überlassen. Diese wurden aus den vorherigen Umständen heraus zum einen 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihren Partnern als Anerkennung der Mehrarbeit und mit dem Ziel ihrer Präsenz in der Veranstaltung und  zum anderen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksversammlung angeboten. Auch ihnen sollte damit ermöglicht werden, sich ein unmittelbares Bild der von ihnen mitverantworteten Nutzung des Stadtparks machen zu können.

 

Auch die anfragende Fraktion hat in diesem Zusammenhang zwei Tickets angenommen, nachdem sie ihr am 17.05.2017 zur Erfüllung ihrer Aufgaben angeboten worden sind. Die Fraktionsvorsitzende hat sich am selben Tag  ausdrücklich schriftlich für die Tickets bedankt.

 

Außerdem hat der Veranstalter dem Bezirksamt mit Blick auf den gelaufenen Ausverkauf befristete Kaufoptionen für ein kleines Rest-Ticketkontingent zu regulären Preisen in Aussicht gestellt für solche Ticketanfragen, die an das Bezirksamt gerichtet wurden. Die Interessensbekundungen wurden dann dem Veranstalter übermittelt.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

 

  1. Welche Platzkategorie haben die angebotenen Freikarten?

 

Sie hatten die Kategorie A und B.
 

  1. Welchem Personenkreis wurden die Freikarten angeboten?

 

Den Spitzen der Kommunalpolitik sowie mit dem Konzert besonders befassten Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurden die Freikarten angeboten.
 

  1. Welchem Personenkreis wurden bezahlte Karten aus dem „Sonderkontingent“ angeboten?

 

Kommunalpolitikern, Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord sowie interessierten Dritten wurden bezahlte Karten angeboten. Das verfügbare Kartenkontingent ist dabei nur zu einem knappen Drittel abgefordert worden.
 

  1. Welche Regelungen existieren für Beschäftigte des Bezirksamtes für die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen?

 

Es existiert die Dienstvorschrift der Finanzbehörde zum Umgang der Bezirksamtsleitungen mit Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der Fassung vom 08.07.2011.
 

  1. Falls für die Annahme Genehmigungen erforderlich sind: Wer hat diese wann erteilt?

 

Der Bezirksamtsleiter hat diese im Mai 2017 erteilt.
 

  1. Welche Regelungen existieren für Bezirksabgeordnete für die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen?

 

Keine.
 

  1. Sind die angebotenen Eintrittskarten personalisiert?
    - Falls ja: Stellt der Konzertveranstalter sicher, dass nur die namentlich auf der Eintrittskarte genannte Person Zutritt zum Konzert erhält?

 

mtliche Karten des Konzerts waren nicht personalisiert, so auch nicht die gegenständlichen Eintrittskarten.
 

  1. Sind Freikarten und spezielle Ticketkontingente ein Thema bei den Gesprächen mit dem Veranstalter vor Erteilung der Genehmigung gewesen?
    - falls ja: in welcher Form?

 

Das Bereitstellen von Freikarten oder Ticketkontingenten ist nicht zur Voraussetzung zum Abschluss des Sondernutzungsvertrages gemacht worden.
 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf Internet-Plattformen Karten für diese Konzerte zeitweise für das doppelte des offiziellen Preises gehandelt wurden?
    - Falls ja: Wie bewertet das Bezirksamt vor diesem Hintergrund evtl. Freigrenzen gem. Frage 4?

 

Dem Bezirksamt ist allgemein bekannt, dass es bei Konzertkarten zu Wiederverkäufen kommt. Es geht allerdings bei der hiesigen Konstellation davon aus, dass Abgeordnete und Mitarbeiter nicht am Tickethandel interessiert waren. Die unter Frage 4 angeführte Dienstvorschrift enthält keine Freigrenzen.
 

  1. Welche Rolle hat bei der Nicht-Genehmigung eines Protestcamps im Stadtpark gespielt, dass die Veranstalter_innen Bezirksverwaltung- und -politik keine wertvollen Geschenke anbieten konnten?

 

Keine. Aus der vorstehenden Antwort ergibt sich hinreichend, dass es sich bei den Tickets nicht um Geschenke im Sinne der Anfrage gehandelt hat.

Im Gegensatz zum Konzert war das G 20-Protestcamp nicht genehmigungsfähig.

 

 

12.09.2017

 

Anhänge

 

Keine