20-4610

Kleine Anfragen Kleine Anfrage Nr. 106/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß § 24 (1) BezVG sind Kleine Anfragen von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen zu beantworten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

1.   Welche Kleinen Anfragen wurden seit Januar 2016 nicht binnen acht Arbeitstagen seitens der Bezirksamtsleitung beantwortet?

Im Jahr 2016 wurden 177 Kleine Anfragen gestellt, von denen ca. 30 Prozent nicht fristgerecht beantwortet werden konnten. Im Jahr 2017 (bis Juni) gingen 105 Kleine Anfragen im Bezirksamt Hamburg-Nord ein, von denen ca. 40 Prozent nicht fristgerecht beantwortet werden konnten. Eine detaillierte Auswertung jeder einzelnen bereits archivierten Anfrage ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
 

 

2.   Aus welchen Gründen hat die Bezirksamtsleitung die unter 1. aufgeführten Kleinen Anfragen jeweils nicht fristgemäß gemäß § 24 (1) BezVG beantwortet?

Gründe für eine nicht fristgerechte Beantwortung sind zeitaufwändige Recherchen, Urlaub, Krankheit oder fehlende personelle Ressourcen. Ansonsten siehe Antwort zu 1.
 

 

3.   Nach wie vielen Arbeitstagen wurden die unter 1. aufgeführten Kleinen Anfragen jeweils beantwortet?

Siehe Antwort zu 1.

 

14.07.2017

Tom Oelrichs


 

Anhänge

 

Keine